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Der Graf fügte sich gern und willig in die Grille seines Schwiegervaters, obschon er recht wohl wußte,^daß die Uhren mit Fleiß beschädigt worden, um ihn in seinem einmal erlernten Handwerk in fortwährender Beschäfti­gung und Uebung zu erhalten, und die beiden jungen Ehegatten lächelten und scherzten mit einander über diese nach ihrer Meinung völlig überflüssige Vorsicht.

Mit der Zeit knüpften zwei kleine Söhne das Band der Liebe zwischen den beiden Gatten noch fester.

Jahre waren vergangen. Man schrieb 1863. Das Unheil, welches Peter Sawatzky vorausgesehen, war zum AuSbruch gekommen Polen befand sich im Zustand der Empörung.

Blut floß in Strömen, aber immer neue Schaaren, immer neue Freiwillige gingen Leben und Blut zu opfern und das Streben zu' unterstützen, von welchem die ganze Natio- beseelt war, das Streben nach Erlösung von dem russischen Joche.

Nun kamen Tage der Sorge, der Unruhe und der ' Prüfung für die bis jetzt so glücklichen Gatten. Con- stantin konnte nicht mit Gleichgiltigkeit an seine blutenden Brüder denken. Die Liebe zum Vaterland gebot jeder andern Rücksicht Schweigen und nach zärtlichem Abschied von Weib und Kindern eilte er mit dem größten Theile seiner Unterthanen, um an den Kämpfen theilzunehmen, welche für die Freiheit Polens begonnen hatten.

Anfangs siegten die Unterdrückten über ihre Unter­drücker, mußten aber endlich doch der großen Uebermacht weichen.

(Fortsetzung folgt.)

Amtliche Bekanntmachungen.

Landrathsaml HerSfeld.

Die Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises erhalten hiermit die Auslage, allen entlasse­nen und nach dem bisher gültig gewesenen Gesetz noch wehrpflichtigen Mannschaften aus den neuerworbenen Landestheilen, sowie den Wehrpflichtigen aus den nicht preußischen, aber dem norddeutschen Bunde ungehörigen Landen, welche sich in ihren Gemeinden aufhalten, den Befehl zu ertheilen, sich sofort unter Vorzeigung ihrer Militairpapiere bei dem Herrn Bezirksfeldwebel Meyer dahier zu melden.

Hersseld, am 21. November 1866.

Königliches Landrathsamt. Auffarth.

Nach Mittheilung Königlichen Landrathsamts Zie- genhain ist unter den Schaafen der Gemeinde Weisen­born die Pockenkrankheit auSgebrochen unv sind die Si- cherheits-Maßregeln gegen deren Weiterverbreilung ange­ordnet worden; was veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 19. November 1866.

Königliches Landrathsaml. Auffarth.

Nach Mittheilung des Königlichen LandrathsamtS zu Rotenburg ist unter der Schaafbeerde des Martin Großkurth zu Hainrode die Pockenkrankheit ausgebrochen.

Hersseld, am 19. November 1866.

Königliches Landrathsamt. Auffarth.

Landrathsamt Hünfeld.

Franz Michael Abel von Oberufhausen hat. sich und seine Familie um Entlassung aus dem Unter thauen-Verbände zum Zwecke der Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

Hünfeld, am 12. November 1866.

Königliches Landrathsamt. tz.

Michael Baumbach aus Kirchhasel hat um Ent laffung aus dem Unterthanen-Verbände zum Zwecke dc> Niederlassung im Herzogthum Sachsen «Meiningen nach gesucht. _ Hünfeld. am 13. November 1866.

Königliches Landrathsamt. Götz.

Montag den 26. November 1866 Vormittags 10 Uhr im Gemeinde-W irtbsha usj zu Odensachsen, sollen die an der Hersfelder Straßs in Nr. 286 und 287 stehenden 66 Stück meist starke ita­lienische Pappelbäume öffentlich und meistbietend verkauft werden, wozu wir Kaufliebhaber hiermit einladen.

Hünfeld, am 13< November 1866.

Der Landrath.^ Der Landbaumeister.

Götz. Schulz.

Landrathsamt Ziegenhain.

In Folge eines Beschlusses Königlicher Administra­tion in Kurheffen, Abtheilung des Innern vom 8. d. M. werden die Herrn Bürgermeister des Kreises angewiesen, alsbald in den Gemeindesiegeln statt der bisherigen Uni- fchrist Kurhessischer Kreis Ziegenhain, die Bezeichnung

Königlich Preußischer Kreis Ziegenhain" anbringen zu lassen.

Ziegenhain, am 15. November 1866.

Königliches Landrathsamt. Günther.

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Unter den Schaafen.der Gemeinde Weisenbor» ist die Pockenkrankheit ausgebrochen und deshalb auf Antrag des Kreisthierarztes Gemarkungssperre derartig angeordnet, daß jeder Handel oder jede Entfernung von Schaafen, Schaaffellen, Schaaffleisch und Wolle über die Gemarkung Weisenborn hinaus sowie überhaupt das Betreten derselben von fremden Schaafen bis auf Wei­teres verboten ist.

Jede Zuwiderhandlung unterliegt einer Strafe bis zu 5 Thaler bezwse. 3 Tagen Arrest.

Ziegenhain, am 13. November 1866,

Königliches Landrathsamt. Günther.

Gefunden von dem Landwegebauaufseher Born aus Treysa am 14. d. M. auf der Straße von Ziegen-