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Hersfesder Anzeiger.

^ NT Hersfeld, den 17. November. 1866»

DerHersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition (Neumarkt Nr. 587) pro Quartal 7| Sgx., bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.

Ein gräflicher Uhrmacher.

(Fortsetzung.)

Als Peter Sawatzky von einem langem Ausflug, den er auf seinen Feldern und Fluren gemacht, wieder heimkehrte, fand er die beiden Liebenden die ganze Welt vergessend und eins in des andern Anschauen vertieft.

Was ist das, Marie? Gehorchst Du auf .diese Weise meinem Willen?" fragte Sawatzky in bekümmer­tem, ernstem Tone.

Diese Stimme rief die beiden jungen Leute wieder zur Wirklichkeit zurück; einige Worte zur Aufklärung be­sänftigten jedoch den Zorn des Vaters.

Der junge Graf erklärte nämlich, er habe sich vor- genoMmen, ein Handwerk zu lernen, und hoffte deshalb, Sawatzky werde nun seinen väterlichen Segen und seine Einwilligung geben. , ;

»Einen Entschluß fassen, heißt noch nicht ihn aus« führen", ^antwortete Sawatzky.Gern werde ich Euch meinen Segen geben, aber nicht eher, als bis ich finde, daß der Graf seinen Vorsatz verwirklicht hat. Inzwischen wünsche ich ihm Glück zu seinem lobenswerthen Vorha­ben und freue mich im Voraus auf den Tag, wo ich ihn als meinen Sohn begrüßen kann."

Diese letzten Worte machte die Liebenden unaus­sprechlich glücklich. Sie zweifelten nun nicht an der Er­füllung ihrer theuersten Hoffnungen.

in.

Eine Woche später reiste der Graf Dolzikoff nach Warschau. In einem abgelegenen Stadttheile miethete er sich ein einfaches Zimmer, kleidete sich wie ein schlich­ter Arbeiter und trat bei einem in der Nähe wohnenden Uhrmacher in die Lehre.

Als Knabe hatte er einmal eine Uhr auseinander­genommen und sich nicht wenig gefreut, als es ihm ge­lungen war, dieselbe wieder zusammenzusetzen und in Gang zu bringen. ^ic8 hatte ihm Lust und Neigung zum Uhrmacherhandwerk gemacht, dem einzigen, zu welchem cr befähigt zu sein glaubte.

s ^"S Lesern Grunde widmete er sich jetzt demselben mX^i1» ^^^ b?!6 die Gunst seines Lehrmeisters, a-n^" das stille, fleißige Wesen seines Lehrlings nicht genug zu rühmen wußte.

Alle Orte, wo der Graf mit seines Gleichen zusam­mentreffen konnte, wurden sorgfältig von ihm gemieden. Nicht als ob er sich der bescheidenen Thätigkeit, welcher fr sich für kurze Zeit widmete, eigentlich geschämt hätte, *^z sondern weil er lächerlich gemacht und verspottet zu wer­den fürchtete, im Fall seine Standesgenossen die Nach­giebigkeit erfuhren, welche er gegen den Willen seines künftigen Schwiegervaters an den Tag gelegt.

Ein Monat nach dem andern verging unter ununter­brochener Arbeit und die einzige Abwechselung bestand in dem Empfang und der Beantwortung der Briefe der Geliebten. Die Tage kamen dem jungen Grafen nicht mehr lang vor, denn er wußte, welcher herrliche Lohn am Ende seiner Prüsungszeit seiner Harrte.

Auch begann er allmählich wirkliche Liebe zu seinem Handwerk zu' fassen, worin er ungewöhnliche Geschicklich- keit bewies. Es dauerte nicht lange, so brächte er es so weit, daß er eine kleine Taschenuhr fertigte, die er seiner Braut zum Geschenk übersendete. Es war aller­dings ein höchst einfaches und was den Gang betraf, wahrscheinlich nicht ganz zuverlässiges Kunstwerk, gleich­wohl aber ist wohl nie ein Geschenk mit größerer Freude empfangen worden.

Marie weinte vor Entzücken und trug die kleine pickende Uhr stets an ihrem lautpochenden Herzen, welches sich blos nach dem geliebten Uhrmacher sehnte, um ihren innigen Dank in Worten auszudrücken. (F. f.)

Amtliche Bekanntmachungen.

Landrathsaml Hersfeld.

Zur Verhütung der wirthschaftlichen Nachtheile, welche eine Handhabung des nach der ObcrappellationsgerjchtS- Entscheidung in Hensers Annalen XIII. 256 wieder für wirksam erklärten Verbotes von Verkäufen der Brannt­wein-Großhändler unter einer Obm mit sich führen würde, wird in Folge höherer Beringung den Ortsvor­ständen des Kreises zur eignen Nachachtnug und Be­scheidung^ des ihnen untergebenen Aufsichts-Personales er­öffnet, daß Eontraventionen der Branntwein-Großhändler gegen §. 72 bezw. 64 der Verordnung vom 21. April