Einzelbild herunterladen
 

354 —

ds^^^^^ai^^^^

D Wer auf eine wahrhaft solide Weise die Aussicht E M auf Gewinne von Guld. 300,000, 100,000, R H 40,000, 85,000, 30,000, 10,000^ 8Z u. s. w. — im Ganzen 12,511 Gewinnen — er. W D werben will, der betbeiliße sich an der von derW Wköuigl. Preußischen Regiernug genehmigten H

H Neuesten Frankfurter Geldlotterie, W D deren Einrichtung den Theilnehmern die bedeutend-D Msten Bortheile darbietet. Petzes in den ersten 5® SZiebungsabtheilungen erscheinende Loos erhält un-U bedingt eiuea Gewiaa und outzerd-m un-I U entgeldlich ein Loos zur folgenden Classe. D K Originalloose zu der am 12. December d. J. I M beginnenden Ziehung kosten A V fl. 6 oder Rthlr. 3. 13 Sgr. D

U Halbe Loose,, 3 „ „ 1. 22 „ W

M Biert. Loose,, 11 „ „ — 26 „ U

W Spielpläne und amtliche Ziehungslisten gratis. M H Gefällige Aufträge unter Beifügung des Betrags W ^oder gegen Postnachnahme beliebe man baldigstG ^portofrei zu richte» au das Lotterie- und Staats-^.» M efsecten-Comptoir von 8

U A. M» Schwarzschild, M

M Fischerfeldstrasse 2, W in Frau.furt am Main. G

W«S^ Zur Vermeidung von Verwechslungen wird ersucht, M meine Firma genau und deullich zu schreiben. M RMs^KZMFM«-M^3M 8M^ ^ ^^

Mtee Branntweitt, vorzüglicher Qualität, ist zu haben auf dem Eich Hof bei H e r S f e l -.

Eine schön meublirte Stube mit 6abum ist zu vermietben und kann alsbald bezogen werden. — Näheres in der Expedition d. Bl.

Ich mache hiermit besannt, dass ich für alte abständige Wfeköe einen Preis von 2 bis 15 Thaler bezahle. Die Eigenthümer solcher Pferde können sich wenden an

K. Hirschberger,

Wasenmelfter zu Hersfeld.

Eine renommirte englische Feuer- und ^ebenSversichemzugS - Gesell­schaft sucht in allen Orten Hessen's thätige und solide Agenten. Fr. Off sub H. B. posle restante Cassel erbeten. iÖFlLiinnüvÄ

ein wirklich reelles Mittel binnen kürzester Zeit eine schöne, Weiße, weiche und reine Haut zu erlangen, empfiiehlt ä Stück 5 Sgr.

j. G. Lnpp.

Der Sieg der Wahrheit!

Er ist endlich gelungen! Der so vielfach verfolgte Daubitz'sche Kräuter-Liqueur hat seine sammt- lichen Feinde, einzig und allein durch die ihm innewohnende Heilsamkeit und Heilkräftigkeit bei voll­ständiger Gefahrlosigkeit seines Gebrauchs besiegt. Aerzte und Apotheker mußten dies endlich aner- kennen, weil die Gerichte es eonstatirten; und sie müssen es sich gefallen lassen, daß ein einfaches Genußmittel vermöge seiner wunderbaren Zusammensetzung thuen die Patienten vermindert. Was gesund ist, wird von Denen perhorrescirt, die von der Krankheit des Menschen leben.

Ein entscheidendes Document, daß der Daubitz sche «Kräuter-Liqueur*) nicht zu denjenigen Arzeneien gehört, welche unter Den §. 34 5 Nr. 2 des Strafgesetzbuches fallen, ist das Erkenntniß des königl. Ober- tribunals zu Berlin vom 14. December 1865. Angeklagt waren wegen Verkaufs des Daubitz'schen Kräuler-LiqueurS auf Grund des § 345 Nr. 2 des Strafgesetzbuches, die Kaufleute Iffland und Schönborn zu Groß-Oschersleben. Der Polizeirjchter nach Anböraug der Sachverständigen, welche erklärten, daß der Dan« bitz'sche Kräuter-Liqueur kein solches Präparat sei, welches in den Verzeichnissen A, B und C der Verordnung vom 29. Juli 1857 (in Stelle derer vom 16. September 1836 getreten!) als nur von Apothekern zu verkaufen aufge- sührl stehe, — sprach die Angeklagten freu Hiergegen ergriff der Polizei-Anwalt Recurs an das königliche Appell«- tionsgerichl zu Halberstadt, wurde aber damit von demselben zurückgewiesen. Jetzt nahm sich die Oberstaats­anwaltschaft zu Halberstadt der Sache au, indem sie mit Genehmigung des Justizministers beim Obertribunal die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die beiden sreisp re ch e u ee n Erkenntnisse einlegte. Dasselbe erkannte jedoch von Rechts wegen in letzter Instanz, daß die Nichtigkeitsbeschwerde der Oberstaatsanwaltschaft als unbegründet zurück;uwe iseu sei, da die Porderrichter bei ihren Erkenntnissen weder einen wesentlichen Grund des Verfahrens verletzt noch den §. 345 Nr. 2 des Strafgesetzes unrichtig angewendet hatten.

*) Dieser Liqueur ist allein ächt zu haben in Hersfeld bei J. H. Otto.

Reduktion, Druck und Verlag von Ludwig Funk.