5 e r s s e s Ö e r Anzeiger
JV m» Hersfeld, den 3. Oktober. 1866«
Der „Hersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. — Preis desselben bei der Expedition (Neumarkt Nr. 587) pro Quartal 7| Sgr., bei den Postanstalten kommt der übliche Postausschlag hinzu. — Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 9 Heller, bei Wiederholungen mit G Heller berechnet.
Amtliches.
Bekanntmachung
vom 29. September 1866, betreffend die Vereinigung des Kurfürstenthums Hessen mit der Preußischen Monarchie.
Wir der General-Gouverneur und der Administrator von Kurhessen publiciren hierdurch mit Hinweisung auf unsere Bekanntmachung vom 28. Juni d. J. nachstehendes Gesetz:
Gesetz
vom 20. September 1866, betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Herzog- thums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2C. :c.
verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages was folgt:
§. 1. Das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hegen, daS Herzogthum Nassau und die freie Stadt Frankfurt werden in Gemäßhcit des Artikels 2 der Berfaffuugsurkunde für den Preußischen Staat mit der Preußischen Monarchie für immer vereinigt.
§. 2. Die Preußische Verfassung tritt in diesen Landestheilen am 1. Oktober 1867 in Kraft. Die zu diesem Behufe nothwendigen Abänderungs-, Zusatz- und Ausführungsbestimmungen werden durch besondere Gesetze festgestellt.
§• 3- Das Staatsministerium wird mit der Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenbändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichem Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 20. September 1866.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Bismarck-Schön Hausen. Freiherr
von der Heydt. v. Roon. Graf von Jtzeuplitz. v. Mühler. Gras zur Lippe, v. Selchow. Gras zu Eulenburg.
Kassel, am 29. September 1866. x
Der General-Gouverneur von Äurhessen:
v. Werder,
Königlich Preußischer General der Infanterie.
Der Administrator des Kurfürstenthums Hessen!
v. Moeller,
Königlich Preußischer Regierungspräsident.
Dem Assessor bei der Polizeidirection zu Kassel, Carl Ludwig MiruS und dem Secretar bei der General- Staats -Prokuratur zu Kassel, Heinrich Gunkel, sind die erledigten Stellen von Mitgliedern der Civil-Witwen« und Waisen-Commission daselbst als Nebenstellen übertragen, sowie
die folgenden Beamten bei der vorhinnigen Leihund Commerzbank in Kassel: der Buchhalter Carl Wilhelm Gleim zum Buchhalter, der Controleur Wilhelm Jenuit zum Controleur und der Kassirer Heinrich Wilhelm Ludwig Zimmermann zum Kassirer bei dem Leihhaus zu Kassel, letzterer provisorisch, bestellt worden.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landrathsamc Hersfeld.
Die Ortsvorstände derjenigen Gemeinden des Kreises Hersfeld, welche noch mit dem Zerschlagen des diesjährigen Landwegebau-Materials im Rückstände sind, werden daran erinnert, daß etwaige bezügliche Rückstände im Laufe dieses Monats vollständig aufgearbeitet werden müssen, widrigenfalls mit Strafen gegen sie vorgeschritten werden wird.
Hersseld, am 2. October 1866.
Kurhessisches Landrathsamt. Auffarth.
Den Ortsvorständen derjenigen Gemeinden des hiesigen,Kreises, welche dermalen oder in Kürze neue Zucht-