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JV 22 Hersfeld, den 17. März. 1866.

Der „Hersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. — Preis desselben bei der Expedition (Neuwarkt Nr. 587) pro Quartal 7| Sgr., bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. — Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landrathsanu Hersfeld.

Nach einer Mittheilung Kurfürstl. LandrathsamtS Ziegenhain ist unter den Schaafen in der Gemeinde Obergrenzebach die Pockenkrankheit ausgebrochen und deshalb Gemarkungssperre angeordnet worden, was hier­durch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 16. März 1866.

Kurfürstl. Landrathsamt. Auffarth.

Die unter den Schaafen in der Gemeinde Ober­lengsfeld ausgebrochene Pockenseuche ist erloschen, waS hierdurch veröffentlicht wird.

Hersfeld, am 15. März 1866.

Kurfürstl. Landrathsamt. Auffarth.

1) Peter Beis Helm, von Rohrbach,

2) George Rudolph, von da,

3) Heinrich Liebermanns Ehefrau, von Tann, haben behufö Auswanderung nach Amerika und zwar der zu 1 um Entlassung aus dem Kurhessischen Unter» thanenverbande, zu 2 und 3 um Ertheilung von Reise­pässen dahin, nachgesucht.

Hersfeld, am 15. März 1866.

Kurfürstl. Landratbsamt. Aufsarth.

Caspar Kemmler von Hilperhausen hat behufs Nie­derlassung im Königreich Preußen um Entlassung aus Dem Kurhessischen Staatsvecbaude nachgesucht.

Hersseld, am 15. März 1866.

Kurfürstl. Landratbsamt. Auffarth.

Für Valentin Scheer von Motzfeld ist zum Zwecke der Auswanderung nach Amerika um Entlassung aus dem Kurhessischen Ünterthanenverbaude nachgesucht worden. Hersseld, am 15. März 1866.

Kurfürstliches Landrathsamt. Auffart H.

Landrarhsamr Ziegenhain»

Unter den Schaasen in der Gemeinde Obergrenze­bach ist die Pockenkrankheit ausgebrochen und deshalb auf Antrag des Kreisthierztcs Gemarkungssperre derartig

angeordnet, daß jeder Handel oder jede Entfernung von Schaafen, Schaaffellen, Schaaffleisch und Wolle über die Gemarkung Obergrenzebach hinaus, sowie überhaupt das Betreten derselben von fremden Schaafen bis auf Wei­teres verboten bleibt. Für jede Zuwiderhandlung ist eine Strafe bis zu 5 Thalern bezw. 3 Tagen Arrest zu ge­wärtigen.

Ziegenhain, am 15. März 1866.

Kurfürstl. Landrathsamt. Gundlach, f. d. L.

Nach einer Mittheilung des Kurfürstlichen Land­rathsamts zu Homberg vom 8. d. M. ist die unter den Schaafen zu Verna und Dickershausen ausgebrochene Pockenkrankheit erloschen.

Ziegenhain, am 12. März 1866.

Kurfürstl. Landrathsamt. v. Gehren k. A.

Oeffentlicher H-kzvepka«f.

Sonnabend den 24. März 1866 sollen in dem Forst­reviere Asbach die nachaufgeführten Forsterzeugnisse aus das Höchstgebot verwerthet werden, als:

1) im Schlage Nr. 1 Sang. Bauholz: Eichen.

26 Postenholzabschnitte = 319 Cbfß. (12 und 13 Fuß lang und 10 bis 20 Zoll dick),

48 kurz Streckholzabschnitte—1005 Cbfß. (16 bis 27 Fuß lang, 10 bis 21 Zoll dick),

3 lang Streckholzabschnitte = 125 Cbs. (30 und 31 Fuß lang und 13 bis 18 Zoll dick),

41 Klafter Scholbolz.

Werkholz:

Eichen.

10 Abschnitte für Schreiner rc. — 201 Cbf. (11 u. 12 Fuß lang 13 bis 22 Zoll dick),

; 13 Abschnitte grobes Bohlen und geringes Wag­nerholz — 135 Cbfß. (12 bis 18 Fuß lang und 9 bis 13 Zoll dick).

Brennholz;

8 Klaftern Eichenscheitholz und

28| „ frische Laubholz Erdstöcke.