Herssesder Anzeiger.
^F 21. Hersfeld, den 14. März. 1866.
Der „Hersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. — Preis desselben bei der Expedition (Neumarkt Nr. 587) pro Quartal 71 Sgr., bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. — Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landrathsamt Hersfeld.
Die 1865r Gemeinde-Rechnungen der Landgemeinden des Kreises Hersfeld müssen längstens bis zum 20. Juni d. J. in einem abhörungsmäßigen Zustande anher eingereicht sein, wonach sich die Ortsvorstände und Gemeindegelderheber gebührend zu achten haben.
Hersseld, am 14. März 1866.
Kurfürstl. Landrathsamt. Ausfarth.
Bekanntmachung,
die für das Jahr 1866 zur Stutenbedeckung zugelassenen Privathengste betreffend.
Den hierunter genannten Besitzern der daneben bezeichneten Hengste ist unter den in den deshalbigen Erlaubnißscheinen angegebenen und hier abgedruckten Bedingungen gestattet worden, diese Hengste für das laufende Jahr zum Bedecken solcher Stuten zu verwenden, welche
1) von dem betreffenden Kreisthierarzte zuvor unter« sucht und mit einer deshalbigen Beschemigung versehen sind, daß sie zur Zncht zugelassen werden dürfen, und
2) nicht bereits von Landbeschälern bedeckt oder zu diesem Zwecke mit Zulaßscheinen versehen sind, alsdann aber dürfen:
3) die hiernach stattfindenden Bedeckungen nur an dem Wohnorte des Hengsthalters, auf dessen Besitzung, in einem bedeckten Raume vorgenommen werden und sind solche genau in das betreffende Verzeichuiß einzutragen;
4) alles Umherreiten zum Zwecke der Stutenbedeckung bleibt ausdrücklich untersagt;
5) ist dieser Erlaubnißschein nach beendigter Deckzeit, spätestens bis zum 5. Juli an Kurfürstliches Land- rathsamt Behufs Einsendung anher, zurückzurei- chen, und
6) hat eine jede Zuwiderhandlung gegen obige Vorschriften den sofortigen Verlust dieser Gestaltung
durch Zurückziehung derselben, bezw. die gänzliche Ausschließung künftiger Concessionirung zur Folge.
Indem wir dieses hiermit bekannt machen, bemerken wir, daß allen nicht concessionirten Hengstbesitzern nach wie vor, bei zehn Thalern Strafe für jeden einzelnen Bedeckungsfall, untersagt ist, durch ihre Hengste sowohl ihre eigenen als fremde Stuten decken zu lassen. Cassel, am 28. Februar 1866.
Kurfürstliche Laudgestüt-Direction. v. Eschstruth.
Verzeichuiß der Hengstbesitzer und ihrer Hengste.
1) Nicolaus H oSbach von Unhausen, Kreis Esch- Wege, — 5 jähriger Hengst, dunkelbraun mit Stern von Dänischer Abkunft.
2) Heinrich Erkel zu Oberndorf, Kreis Marburg, 12jähriger Hengst, lichtbraun, mit Stern, rechter Hinterfuß weiß, vom Landbeschäler Catfus abstammend.
3) Bürgermeister Konrad Becker zu Berusdorf, Kreis Marburg, — 10jähriger Hengst, Dunkelschimmel, Stern, rechter Hinterfuß weiß, vom Landbeschäler Mayflower ab stammend.
4) Johannes Koch zu Wollmar, Kreis Marburg, 6 jähriger Hengst, dunkelbraun, ohne Abzeichen, abstammend von einem Privathengste.
5) Bürgermeister Menget zu Roda, Kreis Frankenberg, — Sjähriger Hengst, kastanienbraun, ohne Abzeichen, aus dem Waldcck'schen abstammend.
6) Georg Stamm zu Schweinsberg, Kreis Kirch« hain, — 13 jähriger Hengst, rothbraun, mit kleinem Blümchen, vom Landbeschäler Magnet abstammend.»
7) Gutsbesitzer Ernst Hauk zu Josbach, Kreis Kirch- hain, — 4ähriger Hengst, Fuchs mit Stern, Hinterseffeln weiß, vom Landbeschäler ßairactar abstammend.
8) Ackermann Heinrich Ludwig zu Kleinenseelheim, Kreis Kirchhain, — 4 jähriger Hengst, braun ohne Ab- zeichen, vom Landbeschäler Wellington abstammend.
9) Hans Heinrich Pfalzgraf zu Röllshause», Kreis Ziegenhain, — 7 jähriger Hengst, braun, mit Blümchen vom Landbeschäler Rockingham ab stammend.
10) Heinrich Maurer zu Görzhain, Kreis Ziegenhain, — Sjähriger Hengst, braun, rechte Hintersessel weiß, angeblich aus dem Sächsischen abstammend.