| c r 8 s e s Ö e r Anzeiger.
^F 11. Hersfeld, Len 7. Februar. 1866»
Der „HerSfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. — Preis desselben be der Expedition (Neuwarkt Nr. 587) pro Quartal 7| Sgr., bei den Postanstalten kommt der übliche Postausschlag hinzu. — Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.
Die letzte Nacht.
Novelle vonE. A. König.
(Schluß.)
„Mein Herr!"— die Adresse trägt den Namen deS Verwalters. — ,Auf unsre mündliche Unterredung mich beziehend, bestätige ich Ihnen, unsrer Absprache gemäß, hiermit schriftlich die getroffene Uebereinkunft, welche folgendermaßen lautet: Sie übergeben mir zwölf Schuldscheine, jeder auf fünfzigtausend Thaler lautend, von dem Freiherrn Konrad von Bärenhorst unterzeichnet, und tragen diese Summen als empfangen in die VerwaUnngs- bücher ein, so daß diese Bücher einen Gesimmtbelrag von einer Million Thaler, als meine Schuldforderung aufweisen. Die Herrschaft repräsentirt, nach Abzug der beiden vor längeren Jahren aufgenommenen Pfandbriefe, einen Werth von zwei Millionen Thaler, wenn wir die vor zwanzig Jahren erfolgte Abschätzung zu Grunde legen, wofür ich durch meinen Advokaten Sorge tragen werde. Ihre Sache ist es, in den Büchern eine Abrechnung auszustellen nach welcher die Passiva sich auf zwei Millionen belaufen. Dies können Sie dadurch ermöglichen, daß Sie die alten Pfandbriefe doppelt aufführen; da mein Advokat die Abrechnung revicirt, so ist eine Entdeckung nicht zu befürchten. Der Freiherr von Bärenhorst wird, wenn Sie den geeigneten Augenblick wählen, uns den Gefallen erzeigen, durch seine Unterschrift diese Abrechnung anzuerkennen. Auf Grund derselben trage ich aus Liquidation an. Der Spruch deS GerichtS muß zu meinen Gunsten aussallen. Wir setzen den Termin zur Versteigerung an, halten denselben so viel möglich geheim und versteigern nöthigenfalls bei verschlossenen Thüren. Um den Schein zu wahren, biete ich einige tausend Thaler mehr, welche bei Uebernahme der Herrschaft dem Freiherrn ausgezahlt werden Nach erfolgtem Zuschlag erwirke ich eine Präsidial-Ordonnanz, welche dem Freiherr» befiehlt, mit Mann und Maus das Schloß zuräumen und mir die Herrschaft zu überleben. Dies wäre unser Plan, ich halte ihn für unfehlbar. Am Tage der Uebernahme zahle ich Ihnen zweimalhundertfünfzig- tausend Thaler, die Hälfte des Betrags der fingirten Schuldscheine. Sie haben mich ersucht, Ihnen Bürg-
schüft für dir Einlösung meines Versprechen» zu geben, ich wüßte in der That nicht, welche Sicherheit ick Ihnen bieten könnte, wenn Sie nicht diesen Brief als solche betrachten wollen. Ich habe wohl nicht nöthig, 3Einen die strengste Verschwiegenheit anS Herz zu legen. Ganz der Ihrige. Ephraim Löwenstern."
„Infam I» rief der ^reihert entrüstet. „Der Kerl ist werth, daß man ihn Spießruthen —"
„Herr Baron, auf wen fällt die größere Schuld?" unterbrach der Richter ihn ruhig. „Auf ihn, der Ihre Schwächen benutzte, oder Sie, dessen Leichtstnnn und Verschwendung diesen Betrug ermöglichte?"
„Das Gericht mußte den Betrug entdecken!" fuhr der Freiherr auf. ,
„Sie hatten durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit der Abrechnung anerkannt, daS Gericht war nur verpflicht tet, den Activbestand mit dem der Passiva zu vergleichen und zu entscheiden, ob die Liquidation zugelassen werden mußte. Die Sachlage ist jetzt eine andere geworden. Ich verhafte hiermit im Namen des GesetzeS die beiden Betrüger und bitte Sie, Herr Baron, um einige handfeste Knechte, welchen ich die Bewachung meiner Gefangenen anvertrauen kann."
„Der Brief ist gefälscht!" rief Löwenstern.
Marie hatte den Brief dem Richter ubergeben. .Dieser Einwurf ist haltlos», sagte der letztere gelassen. „Abgesehen davon, daß diese Handschrift unverkennbar die Ihrige ist, beweisen auch die Adresse und das Datum des Poststempels, daß eine Fälschung nicht vorUegen kann." , . Ä
„So bleiben wir also die Eigenthümer der Herrschaft Bärenhorst?" fragte die Baronesse, welche mit^gespannter Aufmerksamkeit dem Gang der Verhandlung 8 ^ 8 Der Betrug dieser Herren hebt das Urtheil deS Gerichts auf», erwiederte der Richter. „Zur Wiederholung deS Liquidations-VerfabrenS finde ich keimn Anlaß, da ja nach diesem Briefe zu urtheilen, die Ansprüche deS Herrn Löwenstern sich nur auf viermalounderttausend Thaler belaufen, während die Activa einen Betrag von zwei Millionen repräsentiren. Da man jedoch nicht wissen kann, ob auch diese Ansprüche deS Hauptgläubigers gerechtfertigt sind, so rathe ich Ihnen, den Ausgang des