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| e r s s e s ö e r Anzeiger.

J^ 9. Hcrsfeld, den 3t. Januar. <866»

DerHerSfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition (Ncumarkt Nr. 587) pro Quartal 7^ Sgr., bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Garmond-Zeile oder deren Raum mit § Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruht:

dem Stroms - Deputirten von Berlepsch die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tra­gen der von Sr. Maj dem Könige von Preußen ihm verliehenen Jusignien der Ehrenritter des Königl. Preußischen Jobanniter-OrdenS zu ertheilen;

die Pfarrei Ulfen in der Klasse Sontra dem Pfarr« gehülfen Ferdinand Drechsler zu Braach zu über­tragen;

den Landrath Otto von Gehren zu Ziegenhain in gleicher Eigenschaft nach Frankenberg zu versetzen; den Secretar der Commission für Handels- und Gewerbe-Angelegenheiten Philipp Möller zum Sc- cretar der Regierung zu Hanau, und

den Regierungs-Referendar Adolph von Heppe zu Cassel zum Kreissecretar zu Schmalkalden,

letzteren provisorisch zu ernennen;

den charakterisirten Major Prinz Moritz von Hanau Durchlaucht, a la suite der Armee, zum Major zu ernennen, von der Armee ab- und bei der Garde du Corps a la suite zu führen;

dem Second- Lieutenant von Ochs ir vom 2. Husaren-Regiment (Herzog von Sachsen-Meiningen) den nachgesuchten Abschied zu bewilligen;

den provisorisch angestellten Kalkulator Heinrich Zulauf bei dem Oberhofmarschall-Amt nunmehr definitiv dazu zu ernennen.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landrathsamt Hersfeld.

Schreiben Kurfürstlicher Commission für landwirthschaft« liche Angelegenheiten zu Cassel, die Abgabe von Obst- stämmen aus der pomologischen Landesanstalt, sowie die Ausbildung von Baumwärtern in derselben betreffend.

Wir beehren uns, Sie hierdurch davon in Kenntniß zu setzen, daß aus dem von uns gegründeten pomologischen Garten von diesem Jahre an mustermäßig gezogene Hochstämme

von Aepfeln, von k. I. an aber auch dergleichen von Birnen und Steinobst aller Arten in großer Menge ab­gegeben werden können. Die Sorten' gehören zu den empfehlenswerthesten und für unsere klimatischen Verhält­nisse am meisten passenden. Es find vorzugsweise Ram« bours (holländische und französische), Rambouillets, Pari­ser Rambour-Reinetten, Goldreinetten von Bicnheim, graue Reinetten, Kronen - Reinetten, Muskat-Reinetten, Ananasäspfel, Lnikcnäpfel, rothe Winterreinetten, engli­sche Wintergoldpormännen, Orleans-Reinetten, DiehlS Reinetten, große englische Reinetten, große Kasseler Rei­netten, Krauter-Reinetten, weiße Taubenäpfel, St. JameS Aepfel, gelbe Winterreinetten, Pfingstapfelreinetten, Sil- berpeppings, Tulpenäpfel, Herberts Reinettenartige Ram» bours und viele andere, welche dermalen abgebbar sind.

Wir haben den pomologischen Garten, wie wir in unserm Ausschreiben vom 8. Juli 1862 bereits ausgeführt, lediglich deshalb gegründet, um die verschiedenen Gegen­den unseres Vaterlandes mit den für sie als vorzugsweise passend erkannten Obstsorten echt und rein zu versehen. Gleichzeitig soll in diesem Garten alljährlich eine Anzahl Gemeindebaumwärter heraugebildet werden, womit im v. I. bereits begonnen wurde.

Die Bäume werden in erster Linie an die Gemein­den des Landes und zwar unter folgenden Bedingungen abgegeben:

i) wenn dieselben größere Pflanzungen, namentlich aber auf für den Obstbau geeignet gelegenen Trie- schern, Weiden rc. vorneanen wollen, die zu dem Ende von unserm Gärtner zuvor untersucht werden müssen, um darauf hin die am meisten geeigneten Obstsorten auSwählen zu können.

2) Die Hälfte der zu diesen Pflanzungen erforderlichen Bäume erhalten die Gemeinden unentgeltlich aus unserm Garten; die andere Hälfte besorgen wir denselben aus uns bekannten guten Baumschu­len zu einem mäßigen Preiße. Die von uns un­entgeltlich abgegebenen Bäume werden zuerst und zwar unter der Leitung unseres Gärtners gepflanzt; die von der Gemeinde zu bezahlenden Bäume brauchen erst in dem darauf folgenden-Jahre an­gepflanzt zu werden;

3) Die Gemeinde, welche von dieser Begünstigung Ge-