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Die vorläufig abgeschlossene Kreisliste über die zur nächsten Aushebung kommenden Militärpflichtigen wird in Gemäßheit des §. 47 des RekrutirungsgeseM vom 5 bis 14. k. M. im Geschäftszimmer der unterzeichneten Behörde zu Jedermanns Einsicht ossen gelegt werden, und wird ein jeder ausgefordert, etwaige Mängel oder Irrthümer, insbesondere übergangene "Militärpflichtige dem Landrathsamte zur Berichtigung oder nachträglichen Eintragung anzuzeigen. Nach §. 48 des Rekrutirungs- GesetzeS liegt es den übcrgangcnen Militärpflichtigen be« ziehungsweise deren Eltern oder Vormündern ob,'wenig­stens Drei lTage vor der Aushebung dem Ortsvor- stände oder dem Landrathsamte Anzeige von der gesche­henen Uebergehung zu machen, widrigenfalls sie die ge­setzliche Straft treffen wird.

Zu der im _§. 47 des Rekrutirnngsgcsctzcs vorge- schriebenen vorläufigen Prüfung der Befreiungsansprüche wird Termin auf den 1 5. f. M ts. für die Mililär- pichtigen aus dem Amtsbezirk Hünfeld, den 1 7. k. M. für die Militärpflichtigen aus dem Amtsbezirk Burg- Hann, den 1 9. k. Mts. für die Militärpflichtigen auS dem Amtsbezirk Eiterfeld und zwar jedesmal Vor­mittags von 8 bis 12 Uhr in das Geschäftszimmer des Landrathsamts anberaumt.

Die Militärpflichtigen oder deren Eltern und Vor­münder, welche Anspruch aus Versetzung ins 2te Aufge­bot machen wollen, haben solchen persönlich oder durch gehörig lcgitimirie Bevollmächtigte anzumclden und durch die nöthigen Zeugnisse zu begründen. Dft Ortsvorstände haben diese Verfügung alsbald in der Gemeinde bekannt zu machen auch in den obenbezeichneten Terminen die verkomme,.den augen schein ltch unbrauchbaren Militärpflichtigen vorzufijhren.

Hünfeld, am 15. November 1864.

Kurfürstl. Landrathsamt. G ö tz.

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Hersfcid, am 18. November 1864.

Der Haupt-Agent

Wilhelm Lauser,

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Buchen au, am 14. November 1864.

^r. Schaffet,

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»F. F. Strauss,

Schnurgasse Nr. 6, Frankfurt a. M.

Redaction, Druck und Verbtg von Ludwig Funk,