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Landrathsami Hünfeld.

Die Ortsvorstände derjenigen Gemeinden des hie­sigen Kreises, welche dermal noch mit Wegebauarbeiten, namentlich mit dem gehörigen Kleinschlagen und Eiubet» ten der Unterhaltungssteine im Rückstände sind, werden hiermit aufgefordert, diese Rückstände so gewiß bis zum 24. d.M. vollständig und vorschriftsmäßig auf­arbeiten zu lassen, als sie sonst unnachsichtlich in Ord­nungsstrafe genommen werden sollen.

Hünseld, am 6. Oktober 1864.

Kurfürstl. Laubrathsamt. Götz.

Sämmtliche Herrn Bürgermeister des Kreises Hün­seld werden hiermit angewiesen

am 3. Dezemb er d. J.

die Volkszählung in ihren Gemeinden nach Maßgabe der den Formularen der ZählungSlisten, welche ihnen zugehn werden, angedruckten Jnstruction mit der größten Sorgfalt vorzunehmen. Bei Vornahme dieses Geschäftes ist deshalb die größte Genauigkeit nöthig, weil nach dem Ergebniß der Zählung die Einkünfte "des Zollvereins »ertheilt werden und durch Auslassung solcher Personen, welche nach der Justruction mitgezählt werden müssen, der Staatskasse Verluste erwachsen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen Personen, welche am Tage der Zahlung zufällig auf Reisen sind (mit Ausnahme jedoch der wandernden Handwerksgesellen) mitgezählt werden müssen, auch müssen alle gegenwärtig in hiesigem Kreise am Eisenbabubau beschäftigten Ar­beiter an dem Orte, wo sie logiren mitgezählt werden.

Die auf der Rückseite der ZählungSlisten stehenden Vorschriften über Zählung der Wohnhäuser und Fami­lien sind ebenwohl sorgfältig zu beachten.

Ueber etwa entstehende Zweifel haben die Orts­vorstände näheren Aufschluß womöglich persönlich einzu- holen und längstens bis zum 31. Dezember d. Z. die ZählungSlisten anher einzureichen

Hünseld, am 5. November 1864.

Kurfürstliches LandrathSamt. Götz.

Emil Vogt von Hier hat zum Zwecke der Nieder­lassung im Königreiche Preußen um Entlassung aus dem kurhessischen Uuierthanenverbaude nachgesucht. , Hünseld, am 4. November 1864.

Kurfürstl. Landrathsamt. G ötz.

Am 31. y. Mts. ist auf dem Wege von Gruben A. B. hierher ein Notizbücheleheu verloren worden.

Der Finder wird zur Ablieferung aufgefordert.

Hünseld, am 4. November 1864.

Kurfürstl. LandrathSamt. Götz.

Sonnabend den 12. d. Mts.,

Vormittags 10 Uhr

soll im hiesigen Renterei-Geschäftslokal die für die nächst­jährige Gestütestation erforderliche rauhe und glatte Fou- rage neben, freier Benutzung des Mistes sowie die Stel­lung deS für die Wärterstube erforderlichen Mobiliars an den Wenigstfordernden veraccordirt werden, was Ac- cordlustigen zur Nachricht dient.

HerSfeld, den 8. November 1864.

Kurfürstl. Renterei. Schneider.

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