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4) diejenigen Militärpflichtigen, welchen die Begünstigung einjähriger Dienstzeit zu Theil wurde, welche . diese Dienstzeit aber noch nicht angetretest haben; 4 5) alle aus dem Auslande eingewanderten Leute der Altersklassen 1835 bis 1844, welche bisher noch nicht zur Aushebung gekommen sind.
In den Gemeindehauptlisten, zu welchen das nöthige Formularpapier den Ortsvorständen zngefertigt werden wird, sind die Militärpflichtigen nach Altersklassen und in diesen nach alphabetischer Ordnung einzutragen, auf eine Seite sind jedoch höchstens die Namen von sechs Militärpflichtigen zu setzen.
Vor Erreichung der Listen anher sind dieselben von den Herrn Pfarrern sowie den israelitischen Synagogen» Aeltesten mit der im §. 8 der Verordnung vom 5'. Oktober 1848 vorgeschriebenen Bescheinigung versehen zu lassen und haben die Ortsvorstände selbst die Bescheinigung beizufügen, daß die Liste richtig sei und vorschriftsmäßig acht'Tage lang nach vorheriger Bekanntmachung zu Jedermanns Einsicht offen gelegen habe Zugleich mit den Hauptlisten sind vorschriftsmäßig aufzustellende Nebenlisten einzureichen, welche alle in anderen inländischen Gemeinden heimathsberechtigten Militärpflichtigen die vorübergehend in der Gemeinde wohnen, enthalten müssen und welchen die Bescheinigung der betreffenden Ortsvorstände, daß diese Militärpflichtige in die Liste ihrer Heimathsgemeinden eingetragen wurden, beizufügen sind- Hünfeld, am 22. September 1864
Kurfürst!. Landrathsamt. F. d. L. Der Kreissekretar. Schilling.
Donnerstag den 13. Oktober d. I.
Vormittags 10 Uhr sollen die Handwerksarbeiten zur Erbauung eines neuen SchulhauseS zu W ö l f im Hause des däsigen Bürgermeisters Stein öffentlich an den Wcnigstnchmenden verakkordirt werden, wozu wir geeignete Professionisten hiermit einladen und zugleich bemerken, daß Riß und Kostenanschlag bereits vor dem Termin bei dem mitun- terzeichneten Landbaumeister angesehen werden kann.
Hünfeld, am 26. September 1864.
Kurfürstliches Landrathsamt. Der Landbaumeister.
F. d. 8- Heppe k- A. Schulz.
LandrathsalM Ziegenhain.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises, welchen das Formularpapier zu der bevorstehenden regelmäßigen Militäraushebung der Altersklasse 1844 zngefertigt wird, erhalten 6ie Auflage, für die ordnungsmäßige Ausstellung der Listen in doppelter Ausfertigung zu sorgen, solche sodann in Gemäsheit des §. 45 des Geseßes vom 29. September 1848, vom 1 7. Oktober d. I. an acht Tage lang, nach vorgängiger Bekanntmachung, öffentlich aufzulegen, und mit der Bescheinigung über die
Ofsenlegung, sowie über die Richtigkeit der Listen Seitens der Prediger, Ortsvorstände bezw. Syn agogenältesten, unfehlbar spätestens bis zum 31. Oktober b. bei Meidung der Zusendung von Warteboten anher einzureichen.
Gleichzeitig sind die nach Vorschrift der §§. 9 und 10 der Verordnung vom 5. Oktober 1848 sorgfältig aufzustellenden Nebenlisten anher einzusenden oder Bescheinigung vorzulegen, daß dergleichen Militärpflichtige in der Gemeinde sich nid)t vorfinden.
Dabei werden die Herrn Bürgermeister besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die in die Gemeinde Haupt- und Nebenlisten auszunehmenden Individuen nach Altersklassen, mit der ältesten beginnend, und nach alphabetischer Ordnung aufzuführen sind und bei jedem derselben, von dem anzunehmen ist, daß er mit Pferden umgehen könne, dieses in der Spalte 7 zu bemerken ist.
Die pfarramtlichen sowie die Synagogenbuchsaus- züge sind den Gemeindehauptlisten beizufügen.
Ziegenhain, am 23. September 1864.
Kürfürstl. Landrathsamt. v. Gehren.
Vom 1. Oktober d. I. an wird ,ctne tägliche Local-Personenpost zwischen Hersfeld und Bebra mit folgenden Courszeiten unterhalten werden:
aus Hersfeld um 8 Uhr Morgens,
in Bebra um 9 Uhr 30 Minuren Vorm., aus Bebra um 4 Uhr 45 Minuten Nachm. in Hersfeld um 6 Uhr 15 Minuten Abends.
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Redaction, Druck und Verlag son Lud»ig Sinns.