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über Bord des Bootes gelassen, von den Negern schwim­menden den Strand getragen, dann gefüllt und von je zwei Schwimmern auf den Schultern zum Boote zurück­gebracht. Zwölf erwachsene Neger vollzogen dies Ge­schäft mit riesiger Kraft, während eine ähnliche Zahl am Ufer harrend zurückblieb.

Antonio rief den schwarzen Schwimmern zu, ihre Ladung, die gefüllten Tonnen, an Bord zu bringen. Arglos folgten die Neger dieser Aufforderung. Der Steuermann hatte indeß den Anschlag gemacht, die Neger an Bord zu behalten; es lagen Stricke bereit, die Arg­losen zu fesseln. Kaum waren diese an Bord gestiegen, so stürzte die ganze Bootsbemannung, sechszehn Matro­sen und Antonio, über sie her, warf sie nieder, ehe sie an Gegenwehr dachten, und band ihnen Arme und Beine.

. Die Neger am Strande erhoben ein lautes Schmerz- und Wuthgeschrei, einige schössen mit Pfeilen nach dem Boote, andere warfen sich bewaffnet ins Meer und schwam­men dem Fahrzeuge zu, während Antonio das Ankertau kappen und seewärts steuern ließ.

Die nachschwimmenden Neger hängten sich aus Boot und an die Schaluppe, und versuchten an Bord zu klim­men und ihre Kameraden zu befreien und zu rächen. Es entspann sich ein kurzer Kampf, in welchem die Waffen und der überlegene Standpunkt der Europäer den Sieg davoutrngen. Mehrere Neger wurden im Wasser erschos­sen, andere mit Ruderstangen in den Grund gestoßen; der Steuermann selbst hieb einem etwa zwölfjährigen Knaben, der mit wüthendem Eifer an Bord kletterte und soeben die Barriere des Bootes umklammert hatte, beide Hände mit einem Enterbeile ab, so daß der Unglückliche hinabHürzte und untersank.

Im Boote ertönte ein markerschütternder Schrei, der gefesselte Vater des Knaben stieß ihn aus, und die­sen Bejammernswcrthen, der nebst allen andern Sclaven nach Südamerika geschafft ward, hatte Antonio in dem Negermatrosen wieder erkannt. Daher die geheime Wuth des Ashanti, welcher in den engen Grenzen eines Schiffes den Feind wiederfand, dessen Tod er längst von seinen Göttern erfleht hatte.

Antonio hatte seine Geschichte fast in Gegenwart des Negers, mit einer Art von Stolz vorgetragen, er weidete sich herzlos an der Erinnerung der Qualen, welche die gekauften und geraubten Neger hatten ausstehen müs- fen, er weidete sich auch im Gefühle der Sicherheit, die ihm ein langes Abenteurerleben gewährte, an den Wuth­blicken und Grimassen des Negers, welchem die strenge Schiffsdisciplin jeden Versuch, Vergeltung zu üben, zu verbieten schien. Aber die Rache ist süß, sagt ein altes Sprüchwort, und der Neger rächt sich gern. Der schwarze Matrose trug sich nach allen seinen Gelberden augenschein­lich mit Rachegedanken, die er endlich aus grauenhafte Weise bethätigte.

(Fortsetzung folgt.)

Amtliche BekarmtMchungm.

Landrathsam: Hersfeld.

Auszug aus dem Protokolle Kurfürstlicher Landkrankenhaus-Direction zu Fulda. ]

Fulda, den 8. August 1864.

Nr 836 L. D. P. Die Bekleidung der in der Irren- Heilanstalt des hiesigen Landkrankenhauses befindlichen vermögenlosen Geisteskranken betreffend.

Beschluß: Da die der Jrrenheilanstalt im hiesigen Land- krankenhause zugeführt werdendenden vermögenlosen

Geisteskranken der Regel nach nur sehr dürftig'be­kleidet, oft nur in Lumpen gehüllt, allhier ankom­men, diese Kleidung aber — selbst abgesehen von dem, der Mehrzahl dieser Kranken, eigenthümlichen ZerstörungStriebe, bezw. Unreinlich,seit — sehr bald zernichtet ist und unbrauchbar wird, so sind seither, zumal bei dem erforderlichen längeren Verbleiben der Pfleglinge in der Anstalt und der im Verfolge des Heilverfahrens in erster Reihe stehenden steten Beschäftigung derselben, so erhebliche Ausgaben für Beschaffung und Ergänzung dieser Kleidungsstücke entstanden, welchen noch jene für Wicdercompletti- ruug der zernichteten Jnventarstücke und Utensilien zngchen, daß diese nicht Mehr Seitens der Anstalt und um so weniger ferner geleistet werden können, ot§ letztere, im Hinblicke auf die bestehenden acsetz-. lichen Vorschriften, wonach eine jede Gemeinde ver­bunden ist, ihre Armen mit dem nothwendigen Un­terhalt zu versehen, hierzu in keiner Weise verpflich­tet ist.

Es ergeht hiernach an Kurfürstliches Landraths­amt HerSfeld das dienstfrenndliche Ersuchen, bald­gefällige Verfügung dahin zu erlassen, daß Seitens der Gemeindebehörden Bedacht daraus genommen werde, daß jeder Ankömmling von Geisteskranken in hiesiger Jrrenheilanstalt, mindestens eine voll­ständige und dauerhafte Bekleidung habe und daß allen aus erforderliche Ergänzung dieser Kleidungs­stücke gerichteten diesseitigen Requisitionen entweder durch sofortige Uebersendung der erforderlichen Beklei­dungsstücke "in natura, oder- durch Ermächtigung der Hausverwaltung zur Anschaffung derselben auf Kosten der Gemeinde bald und prompt entsprochen

• werde, widrigenfalls das Erforderliche zur Abwen­dung des bestehenden Mangels aus Kostender säu­migen Gemeinde oder aber, salls es zulässig, die alsbaldige Entlassung des Kranken in die Heimath von hier aus verfügt werden wird.

Bischossshausen.

vt. Kreisler.

Abschrift dieses Erlasses wird dem Herrn Stadt­vorstand dahier sowie den Ortsvorständen der Landge-