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Heilung der UnterleivsSrnche Ohne Medizin.

Bis jetzt todten alle Anstrengungen der medizinischen Wissenschaft zur Heilung der Unterleibsbrüche, dieses Gebrechens, das den Tod nach sich ziehen kann, umsonst. .

Dank dem wunderbaren Fluidum, welches in der Kunst, in der Industrie schon so viel Wunder gethan, kön­nen die Unterleibsbrüche heutzutage vollständig durch galvanische Apparate mit Bändern geheilt werden, welche den Vortheil haben, die Eingeweide nicht nur auf bequeme Weise zurückhalten, sondern sie auch verschwinden zu machen.

Der Erfinder dieses Apparats hat in den Hauptstädten Europa's wo ihm Brevets ausgestellt worden, zahl­reiche authentische Zeugnisse erhalten, aus welchen wir die folgenden citiren, die wir mit besonderer Bewilligung der geheilten Personen veröffentlichen:

Die Unterzeichnete bezeugt, daß sie nach zehnjährigen Leiden an einem Unterleibsbruch in einem Monat durch die g^alvano-pathischen Apparate^voll Herrn L. Lavedan, Chemiker in Paris, radical geheilt worden sei, und sie druckt ihm mit Vergnügen ihre Erkenntlichkeit durch dieses Zeugniß aus. Sie erklärt ferner, daß sie ver­schiedene andere Personen kenne, die wie sie geheilt worden sind, und jetzt kein Bruchband zu tragen nöthig haben. Sie ermächtigt Herrn Lavedan, diesem Zeugnisse die ihm nöthig scheinende Bekanntmachung zu geben. " '

Genf, den 13. Wintermonat 1863. ' Wittwe Marie" Boutelier.

Die Staatskanzlei des Kantons Genf bezeugt die Aechtheit der Unterschrist der Wittwe Boutelier, geborne Krön in Gens (S. P. von S., 8278). Genf, den 13. Wintermonat 1863.

(Folgt die Unterschrist des Bnreauchefs der Staatskanzlei und das Staatssiegel.)

Der Unterzeichnete erklärt hiermit, durch Anwendung der galvanisch-pathischen Apparate des Herr Lavedan, orthopädischen Chemikers aus Paris, vollständig von einem Bruche geheilt zu sein, an dem er seit 9 Jahren litt.

Freiburg (Schweiz), den 9. Januar 1,864. ' ' ' Jakob Vial.

Obiges Zeugniß wird durch den Herrn Friedensrichter beglaubigt.

Die Unterzeichnete erklärt hiermit durch die elcctro-patbischen Apparate deö Herrn Lavedan, von zwei

Brüchen geheilt worden zusein, welche sie seit 7 Jahren hatte.

Bern, den 21. Januar 1864. Frau Magd. H'uguenin.

(Folgt die Beglaubigung des Herrn Notars Ludwig Bay zu Bern und die der Staatskanzlei des Kanton Bern mit dem Staatssiegel). '

Der Unterzeichnete bezeugt der Wahrheit gemäß, daß er von zwei Unterleibsbrüchen, die er seit 10 Jahren hatte, radical geheilt worden sei. Haag, den 17. Februar 1863. , Bloe.

Diese Unterschrist ist legalifirt durch die Herren Bürgermeister, Gouverneur und den Pfarrer von Haag, und durch die Herren Gesandten von Frankreich, Preußen, England, Belgien, Spanien und Rußland.

Der Unterzeichnete erklärt, daß er durch die galvano-pathischen Apparate des Herrn Lavedan von zwei Unterleibsbrüchen geheilt worden sei und seit 8 Monaten kein Bruchband mehr trage.

1 Rantua, den 17. Herbstmonat 1863. A. Lebreton.

Alle diese Zeugnisse sind von den hohen Staatsangestellten und den ersten Magistraten der Städte, wo diese Heilungen erzielt worden, legalifirt _ . .

In Folge dieser Zeugnisse und bestärkt durch zahlreiche glückliche Resultate, glaubt Herr Lavedan sein Hei- lungsmittel als das einzige erklären zu dürfen, mit dem eine radicale Kur bezweckt werden kann.

Wir besitzen noch mehrere Tausende von Beweisen über ähnliche Heilungen, welche Beweise den Personen, die sich an uns wenden, vorgelegt werden können.

Die Wirkung der ga IVan o-phatischen Apparate ist bewiesen durch die vorliegenden Zeugnisse des ersten Arztes von Paris, sowie von einigen medizinischen Autoritäten Deutichlands, als den Herren Molitor, erster Sanilätsrath von Karlsruhe, und von Herrn Be necke, Professor und Universitäts-Arzt zu Marburg, welche zugleich die Aechtheit der Heilung durch die electro-phatischen Apparate des Herrn Lavedan durch ihre gegebenen Zeugnisse bestätigen. ' . , v m D

'Herr Lavedais, Professor der Chemie und Orthopädie, von Paris, welcher daö Patent für das ganze Großherzogthum Baden hat, mit der Erlaubniß des Sanitätsrathes von Karlsruhe, ist gleichfalls im Besitze eines Patentes auf ein Jahr von Seiten Großherzoglichen Ministeriums des Innern für das Großherzogthum Hessen, |o« wie für die Residenzstadt Kassel.

^>7 Herr KavedaK wird an den nachstehenden Tagen und nur an diesen zu sprechen sein:

in Fried ewald, Montag den 25. Juli bei Herrn Gastwirth Wend,

in Schenklengsfeld, Dienstag den 26. Juli bei Herrn Gastwirth WormbS,

in Riederanlä, Mittwoch den 27. Juli bei Herrn Gastwirth Stein, und

in H ersseld, Donnerstag den 28. Juli bei Herrn Gastwirth Beckmann zumTeutschen Haus____

«Redaction, Druck und Verlag von Ludwig F.unk.