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Mv. LOH. Hersfeld, den 24. December. 1$6$>
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Gesetz
vom 20. December 1862, die einstweilige Zollerhebung der Steuern und Abgaben betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm I., Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen :e. rc. erlassen nach Anhörung Unseres Gesammt-Staatsministe- riums und mit Zustimmung Unserer getreuen Landstände nachfolgendes Gesetz:
§. 1. Die dermalen bestehenden Steuern und Abgaben werden weiter ganz in der bisherigen Weise bis zum 1. Juli k. I- for!erhoben.
Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unter- jchrtft und des beigedrückten Staatsstegels gegeben jU Gaffel am 20. December 1862.
(Unterz) Friedrich Wilhelm, (tot. d. S.)
vt. v. Dehn-Rotfelser.
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Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
die Oberförster Georg Oe^ el zu Friedcwald und Luewig Wilhelm Dehnert zu Marburg zu Forst-Jnspectoren zu ernennen.
den Garde-Gendarm Friedrich Ludwig Duch aus Cassel zum Kanzlisten bei der Eisenbahn« Direction provisorisch zu ernennen, sowie dem vorn Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis, zum Secretär bei dem Ober- postamte zu Cassel in Vorschlag gebrachten Post- Assistenten Wilhelm Ruhn daselbst und dem zum Assistenten bei dem vorerwähnten Ober
postamte in Vorschlag gebrachten Postpraktikanten Johann Wilhelm Franz Roth aus Niederaula die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.
Der Schäffkertanz in München
(Schluß.)
Endlich kam diese ob deS festlichen Schauspiels nun wirklich in Bewegung. Man wagte sich wieder aus den Häusern hervor und überzeugte sich bald, daß alle Gefahr verschwunden sei. Der Bann der Furcht, der alle Gemüther gefangen gehalten, war gebrochen. Man fiel sich jubelnd in die Arme und freute sich des neu gewonnenen Lebens. Die muthigen Schäffler hatten München gerettet!
Dies geschah im Jahre 1350, und zum Andenken an diese Begebenheit führen die Schäffler noch alle sieben Jahre am ersten Sonntage nach Dreikönig bis zum Faschings-Dienstag ihren alten Zunfttan; öffentlich auf. Schon im October vor dem betreffenden siebenten Jahre beginnen im Locale der Schäfflerherberge die Uebungen des ,Tanzes, der aus verschiedenen zierlichen Figuren und Verschlingungen besteht. Sodann erfolgt die Wahl der „Umfrager", welche Erkundigungen einzuziehen haben, vor welchen Häusern der Stadt getanzt werden soll und darf. Hieraus wird „der Vortänzer" gewählt, der sich vor den übrigen durch einen kurzen, mit seidenen Bändern gezierten Stab auszeichnet; endlich bestimmt man die „Reisschwinger" und den „Nachtänzer". Die Tänzer selbst, deren Zahl sich auf zwanzig belauft, tragen große Reifen mit Buchs und Bändern geziert. Ihr Co- stume besteht aus einer grünen Mütze mit weißen und blauen Federn geschmückt, aus einem schwarzen Halstuche