Einzelbild herunterladen
 

118 -

Las Geld ein und bestellt sie in acht Tagen wieder; aber sie soll ja Niemand Etwas davon sagen.

Aus dem Knaben war ein feuriger Jüngling ge­worden.

Es brauste und sprudelte toll genug iu ihm, und die Kraft, die man durch eine vorzugsweise physische Erziehung in ihm gepflegt hatte, ließ ihn selten zu in­nerer Ruhe gelangen. Es fehlte ihm bei allen herrli­chen Vorzügen oft an der nöthigen Besonnenheit, die das natürliche Feuer zu mäßigen und zu dämpfen weiß. Er konnte nicht Maß und Ziel halten. Leidenschaftlich liebte er die Musik. Der Prinz war nicht allein aus­übender Künstler, sondern auch selbstschaffender Mei­ster. Man hat noch mehre aus seinen Jünglingsjahren stammende gelungene Kompositionen. Der Kapellmeister Dussek war sein beständiger Begleiter, und auch mit dem Musikdirector Himmel verkehrte er oft und gern.

Wer nicht liebt Wein, Weiber und Gesang, Der bleibt ein Narr sein Leben lang.

Dies schien zu Zeiten ausschließlich des Prinzen Motto zu sein. Und er mag in jugendlicher Ueberkraft manchen kecken Streich ausgeführt haben; aber auch im Rausche der Leidenschaft ist das Edle in ihm nicht un­tergegangen. (Forts, folgt.)

«mMche WeSarmtMachrmgen.

LanDrathsamt HersfeLd.

Die Gemeindebehörden des hiesigen Kreises werden in Gemäßheit eines Beschlusses Kurfürstlichen Ministe­riums des Innern vom 22. v. M. z. Nr. 1828 P. d. J. darauf hingewiesen, daß die ihnen zustehende Bcfngniß, auf Kündigung oder für eine bestimmte Zeit angenom­mene Gemeinde-Forstbedienten zu kündigen, bzwse. solche aus dem Dienste zu entlassen, niemals in einer Weise ausgeübt werden darf, wodurch eine Unterbrechung oder Störung der durch die betreffenden Diener zu besor­genden Bewirthsckaftung, Beaufsichtigung und Bcschüz- zung der Gemcindewalvnngen herbeigeführt werden würde; daher der fraglichen Kündigung bzwse. Entlas­sung in jedem Falle die Gewinnung eines von der Forstinspection als tüchtig anerkannten Nach­folgers für den zu entlassenden Diener vorausgehen muß, sofern nicht ausnahmsweise aus besondern Gründen die vorherige Entlassung des bisherigen Forstbedienten von der Aufsichtsbehörde gebilligt sein sollte.

Hersseld, am 13. April 1861.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

In Folge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 3. l. Mts. wird den Ortsvorständen des hiesigen Kreises zur Nachricht und Nachachtung be­kannt gemacht, daß unter den dermaligen Erwerbs- und Nahrungs-Verhältnissen die Erschwerung der Verheira-

thung bei Personen, welche von unständiger Handarbeit leben, nicht nur nicht geboten, sondern nach manchen Seiten hin erfahrungsmäßig geradezu nachtheilig erscheint und es für die dermaligen Verhältnisse angenommen werden muß, daß Fleiß, Gesundheit und Unbescholten- heit Eigenschaften sind, welche die Fähigkeit und Mög­lichkeit der Erhaltung einer Familie für die genannten Arbeiter ausreichend sichern, mithin bei der Beurthei­lung der Erwerbfähigkeit dieser Personen der Re­gel nach allein erfordert werden können, weshalb in dieser Erwägung die einschlagenden Bestimmungen des Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 12. August 1835 zur Nr. 6951 (abgedruckt in der of» fistelten Ausgabe der Gemeinde > Ordnung bei §. 63) mit dem Bemerken wiederhergestellt werden, daß unter dem Erfordernisse des Fleißes auch die Sparsamkeit be­griffen ist und das Vorhandensein der Uubescholtenheit und zwar beider Verlobten, der besonderen Beachtung empfohlen werden muß.

Hersfeld, am 15. April 1861.

Kurfürstliches Landrathsamt. Aluffarth.

Der Schuhmachermeister Jacob Bergk und der Fabrikarbeiter Heinrich Weidmann von hier haben zum Zweck der Auswanderung nach Amerika für sich und ihre Familien um Entlassung aus dem Kurhessischen Un- terthanen-Verbaude gebeten.

Hersseld, am 16. April 1861.

Kurfürstl. Landrathsamt. LkuAakth.

Um Entlassung aus dem Kurhessischen Untertha- nenverbande für:

den Maurer Balthasar Bachmann nebst Familie von Heringen,

den Lcribent Conrad Weidemann und

den Taglöhner Heinrich Hölger aus Willingshain zum Zweck der Auswanderung nach Amerika, sowie um Ertheilung eines Reisepasses dahin für

die ledige Catharina Elisabeth Pfaff aus Willings­hain ist nachgesucht worden.

Hersseld, am 13. April 1861.

Kurfürstliches Landrathsamt. Muffakth

Auf dem Wege von Rückers im Kreise Hünfeld bis zum Hofe Bingartes ist am 12. I. Mts. eine schwarz- lederue Brieftasche, in welcher sich die nachstehenden Gegenstände befanden, verloren worden:

1) 24 Thlr. Papiergeld, bestehend in einem kurhes- sischen Zwanzigthalerscheine, drei dergleichen Einthaler- f feinen und einem Landescreditkasse. Zins - Coupon von einem Thaler. Dasselbe war in ein Zeitungsblatt ver­packt und mit dem Siegel des Oeeonomen Wilhelm Meier zu Riesig, das die Buchstaben W. M. zeigte, versiegelt;

2) eine kurze rothe Bleifeder;

3) einige Chausseegeldzettel und