Hersfel-cr Anzeiger.
Np. SL. Hersfeld, den 16, März. L8GL.
Der „Hersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. — Preis desselben bei der Expedition (Neumarkt Nr. 587) pro Quartal 7^ Sgr. bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. — Anzeigen aller Art werden aufgenommen und die Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allerguädigst geruhet:
dem Königlich Preußischen Generallieutenant und Divisions - Commandeur von Rudolphi das Großkreuz und dem Königlich Preußischen Rittmeister der Garde du Corps, von Lüttwitz-Fran- kenberg, das Ritterkreuz des Kurfürstlichen Wil- Helms-Oroens zu verleihen.
Ein Wort zur Zeit.
Von C. Reif ert.
Es ist ein deutsches Mißgeschick, Daß, wenn Gefahren drohen, Umnachtet scheint der freie Blick, Die Eintracht ist entflohen; Man rechtet um des Kaisers Bart Und schlägt sich eigne Wunden, Bis daß' der Feind auf Ust'ge Art Den Schluß dazu gefunden.
Warum das Hadern und der Streit? Warum das Haseliren?
Das kann und wird in Ewigkeit Zu keiner Einheit führen I Und doch ist's Eintracht jetzt allein Mit Muth und Treu verkettet, Die's Vaterland, den deutschen Rhein, Die unsere Ehre rettet.
Vergeudet nicht die ernste Zeit Mit Reden, faden Witzen, Dieweil die Feinde kampsbereir In ihren Sätteln sitzen I Herbei im Süden ihr und Nord! Ihr Schwarzen und ihr Weißen! Das Vaterland sei unser Hort, Kein Oestreich oder Preußen!
Gradaus, nicht rechts nicht links piarschirt! Vorwärts trotz Sturm und Wettern,
Dem Schurk', der unser Gut berührt Den Schädel zu zerschmettern! Und mag er sein in Nord und Süd In Westen oder Osten — Wer gegen unsre Freiheit zieht Soll unsre Schwerter kosten!
Und ob auch nach dem freien Rhein
Der Corse lüstern blicket,
Und weil in's deutsche Reich hinein
Der kleine Däne quieket, ?
Sind wir vereint mit Herz und Hand In Wahrheit, Treu und Glauben, Wird uns kein Feind das Vaterland, Noch unsre Ehre rauben!
(Frankfurter Familienblätter.)
Wi^r WerantrtMHch-mge«.
Bekanntmachung,
die für das Jahr 1861 zur Stutenbedeckung zugelassenen Privathengste betreffend.
Den hierunter genannten Besitzern der daneben be» zeichneten Hengste ist unter den in den deshalbigen Er, laubnißscheinen angegebenen Bedingungen gestattet worden, diese Hengste für das laufende Jahr znm Bedecken solcher Stuten zu verwenden, welche:
1) von dem betreffenden Kreis-Thierarzte zuvor untersucht und mit einer deshalbigen Bescheinigung versehen sind, daß sie zur Zucht zugelassen werden dürfen,
2) nicht bereits von Landbeschälern bedeckt oder zu diesem Zwecke mit Zulaßscheinen versehen sind, und 3) dürfen die Bedeckungen derselben nur an dem Wohnorte des Hengsthalters auf dessen eigener Besitzung, in einem bedeckten Raume, mit Unterlassung alles Umherreitens zu diesem Zwecke vorgenommen werden. .
Indem wir dieses hiermit bekannt machen, deiner-