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Hers selber Anzeiger.

Mp. 13> Hersfeld, den 13. Februar. 1861*

DerHersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition (Neumarkt Nr. 587) pro Quartal 7^Sgr. bei den Postanstalten kommt der übliche Postausschlag hinzu. Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederho­lungen mit 6 Heller berechnet.

Seine Königliche Hoh'eit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Gymnasial-Hülfslehrer Otto Witze! zu Cas- sel zum Lehrer bei dem Cadetten-Corps zn ernennen,

zu der von dem Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis, in Vorschlag gebrach­ten Ernennung des Posthalters Elias Vetter zu Breitenbach am Herzberge, zum Postverwalter daselbst die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen,

die erledigte Pfarrei Arnsbach in der Klasse Bor­ten dem Pfarrer Georg Köbrich zu Kleinalmerode zu übertragen;

den Direktor der Ober-Berg- und Salzwerks- Direction Joh. Rudolph Siegnnend Fulda von der Stelle eines Mitgliedes der Commission für Handels- und Gewerbs-Angelenheiten zu entbinden;

den praktischen Arzt Dr. med. Hermann W i e» g and zu Neuhof zum Physikus für die Aemter Treis a. d. L- und Fronhausen nur dem Wohnsitz an er­sterem Orte provisorisch zu bestellen, demselben auch die Praxis als Wundarzt 1. Klasse zu gestatten, sowie

dem Dr. med. Siegismund Ahlborn aus Hof« geismar die Praxis als Arzt, Wundarzt 1r Klaffe und Geburtshelfer mit dem Wohnorte Kirchhain zu gestatten, die erledigte Pfarrei Josbach und das Vicariat Hatzbach, in der Klasse Rauschenberg, dem zweiten lutherischen Pfarrer und Recter Heinrich Daube zu Frankenberg zu übertragen.

Ermtliche Bs§aAirtWach«ng-K.

SCitfotifung t»r Frühjahrs Beschäftigung der Amts- und Ortswege­wärter im Kreise Hersfeld.

Die Amts- und Ortswegcwärter im Kreise Hers- seld haben im .Laufes dieses Frühjahrs zur Unterhal­

tung der Orts- und Landwege, sowie zur Pflege der daran befindlichen Pflanzungen rc. die erforderlichen Arbeiten ip nachstehender Folge theils allein, theils mit Hülfe der Gemeindeangehörigen mit Fleiß und Eifer auszusühren:

1) Sämmtliche Pflanzungen an den Wegen sind von Raupennestern, Moos rc. zu reinigen. Gleichzeitig ist das Beschneiden der Bäume dergestalt vorzunehmen, daß alles trockue oder nicht mehr gesunde Gehölz gänz­lich beseitigt wird und alle Zweige abgenommen wer­den, welche sich kreuzen vger reiben, die Passage been­gen oder gefährden. Die Krone des Baumes muß eine möglichst senkrechte kelchartige Form erhalten.

2. Bei sämmtlichen Stämmen ist der Boden zwei Fuß weit um dieselben aufzuhacken und sind kleine Was- serznleitungsrinncn anzuiegen, wenn der Baum einen trockenen abhängigen Stand einnimmt. So sich am Stamm kleine Erd- oder Rasenerhöhungen und Ausläu­fer vorfinden, sind solche jedesmal zu beseitigen.

3. Das Ausheben der noch fehlenden Pflanzlöcher ist schleunig zu bewirken. Dieselben erhalten 2 Fuß Tiefe bei 3 Fuß Durchmesser und werden bei schlechtem Boden noch weiter ansgehoben. Die zu pflanzenden Bäume, für deren Beschaffung ohne Zeitverlust zu sor­gen ist, werden nicht tiefer, als sie vorher standen, auf eine Lage guter Erde gesetzt, welche bei jedes Pflanz­loch alsbald herbeizuschaffen ist. Zu den zurSicher- hcitspflanznng zu verwendenden zwei Zoll starken Wei­den oder Pappelstecklingen, welche 2 bis 2£ Fuß Pflanz­tiefe und 7 bis 8 Fuß Höhe über dem Boden erhal­ten, sind bis zu Z oder | erwähnter Tiefe eben wohl Pflanzlöcher auszi-heben. Sind die Wurzeln der Stämme durch den Transport abgetrocknet und ist der Boden nicht feucht, dann werden die Stämme, sobald die Wurzeln mit Erde bedeckt sind, begossen. Auch die erwähnten Stecklinge sind gleich nach dem Setzen ge­hörig zu beziehen oder einzuschlämmen.

4) Der Ortswegewärter hat unter Mitwirkung der Ortsvorstände darauf zu sehen, daß auch bei sämmtli- chen Privatpflanzungen die Raupennester beseitigt werden, und die unter 1 3 vorgeschriebene Behandlung der Bäume gleichfalls Nachahmung finde.

5) Sämmtliche Besitzer der an den Wegen befind«