Einzelbild herunterladen
 

- 371 —

die Hoffnung, daß sie selbst wiederkommen würden. Aber sie kamen nicht Beide.

Geraume Zeit nach des Schulmeisters Rettung — denn seine Wunde vernarbte schon, und es fielen bereits vergilbte Blätter, und der Schnee trieb die Senner von den Alpen — da saß eines Abends, als der Herbstwind kalt und feindlich an der Hütte rüttelte, Walburg bei ihren Nachbarn, und sie quälten sich ab, um den Ort zu entdecken, wohi". sich die jungen Leute geflüchtet. Plötzlich stand das Mädchen vor ihnen, und sie fuhren empor, wie vor einem Gespenst. Die Kleider hingen in Fetzen von ihr und ihr langes Gewand flatterte auf­gelöst im Winde. Sie schien um zehn Jahre älter ge­worden. Wie man sie aufnahm und wie sie Alle unt> Walburg zuerst um Georg fragten, voll banger Erwar­tung, brauchen wir nicht zu sagen. Aber Clara duldete alle Liebkosungen, ohne sie zu bemerken, sie ließ mit sich machen, was man wollte. Nur auf Walburgs Frage antwortete sie: »Todt und begraben."

Walburg wankte hinaus, die Worte waren ihr ge­nug. Sie ging in ihre Stube, sank auf das Lager, und in einer -Stunde pbantasirte sie in Fieberträumen: „Todt und begraben!" In drei Tagen war sie todt.

Man mochte Clara fragen, wie man wollte, so hörte man später immer dieselbe Antwort; nur ein einziges Mal setzte sie hinzu: „Unterm Berg", und erzählte abgebrKhen Georgs Tod.-

TLs Mädchen war ohne Freude und Schmerz. Man hörte kein anderes Wort von ihr, als „Todt und begraben." Manchmal rief sie in herzerschütterndem Jammer ^Georgs Namen. Gewöhnlich war sie still und saß im warmen Sonnenschein vor der Hütte und spielte mit Georgs Nina, den sie noch immer am Finger trug. Da lächelte sie manchmal recht selig vor sich hin, und es klang schauerlich, wenn sie lächelnd die beiden Worte flüsterte. x ,

Es blühten noch die letzten Herbstblumen zum To- denkranz, da war sie selbst — todt und begraben.

WmtH$t GsIarmtmachrrngert.

La«-rathsamt HrrSfeLd.

.Nachdem Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda den Landwegebau-Etat für den Kreis Hersfeld pro 1861 genehmigt hat, und Auszüge aus demselben sowie der Tabelle über die von den Gemeinden in dem gedachten Jahre auszuführenden Baum- rc. Pflanzungen an den Landwegen innerhalb ihrer Gemarkungen den betreffen­den Ortsvorstäuden demnächst besonders zugefertigt wer. den sollen,-wird Letzteren noch Folgendes zu ihrer Nach, achtung eröffnet:

1) die Erd- und Grabenarbeiten sind nach Anwei­sung der Baubehörde int kommenden Frühjahre,

sobald es die Witterung gestattet, sofort zu be. ginnen und zur Vollendung zu bringen;

2) das erforderliche Material muß bis zum 15. Juni k. I. vollständig angefahren sein, während

3) zu dessen ordnungsmäßiger Zerschlagung Frist biS zum 1. Oktober und

4) zur Einbettung resp. Verdauung desselben Frist bis zum 20. November k. J. bewilligt wird.

5) Für genaue und prompte Einhaltung dieser Fristen sind die Ortsvorstände persönlich verantwortlich, eine jede Versäumnis; wird daher auch unnachsicht» lich streng an denselben geahndet werden weshalb solche

6) den Dienstpflichtigen die von diesen zu leistenden Dienste alsbald bekannt zu machen und deren Ab­leistung innerhalb einer zu bestimmenden Frist Namens des Landrathsamtes bei Vermeidung ei­ner Strafe von 1 bis 5 Thaler Geld beziehungs­weise 3 Tagen Gefängniß aufzugeben, auch

7) falls solche keine Folge leisten, ein Verzeichniß der Renitenten mit Angabe der rückständigen Dienst­leistungen bei einem Jeden sofort anher einzurei« chen haben.

8) müssen die ausgeschriebenen Kunstbauten, als Brük- ken- Canal- und Pflaster- rc. Arbeiten im nächsten Frühjahre nach der speciellen Anleitung der Bau» behörde ungesäumt in Angriff genommen und kunstgerecht ausgeführt werden.

9) sind zu den im kommenden Frühjahre auszufüh­renden Baumpflanzungeu nur solche Stämmchen zu verwenden, welche eine Höhe von mindesten s 7 Fuß von der Wurzel bis zur Krone haben und unter dieser noch einen Zoll Stärke enthalten, endlich

10) haben die Ortsvorstände, damit diese Pflanzungen rechtzeitig zur Ausführung kommen können, als­bald für Beschaffung der nöthigen Pfähle zu sor« gen und die Pflanzlöcher ausheben zu lassen, daß beides geschehen, aber am 1. März k. J. anzuzeigen. Hersfeld, am 24. November 1860.

Der Landrath Der Landbaumeister.

Muffovth. Kerndgrebe.

Auf der Landstraße von hier nach Friedewald ist am 18. l. Mts. ein klein gebauter Dachshund von brau­ner Farbe mit einem Halsbande, worauf der Name des Eigenthümers — Forstmeister von Schenk zu Schweins- berg in Schmalkalden — enthalten war, entlaufen. — Wer über den dermaligeu Aufenthalt gedachten Hundes Auskunft zu geben vermag, wird dazu hiermit "ansge- sordert.

Hersseld, am 21. November 1860.

Kurfürstliches Laudrathsamt. ^kusfokth.

Aufgefunden: Ein Sack mit einer Quantität Wai- jen, '— Der Eigenthümer kann selbigen bei dem Bür-