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Str. SO* Hersfeld, den 5. Oktober. 1859*

DerHersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis dessel­ben bei der Expedition (Neumarkt Nr. 587) pro Quartal 71 Sgr.; oei den Postanstalten kommt der übliche Post­aufschlag hinzu. Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruht:

den Kurfürstlichen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kaiserlichen Hofe zu Wien, Geheimerath und Kammerherrn von Schachten, zum wirklichen Geheimerath zu er­nennen, und

den Ober-Forstmeister von der Malsburg zu Cassel in den Ruhestand zu versehen,

den zur erledigten zweiten lurherischen Pfarrstelle zu Rinteln präsentirten Rector der Sadtschule zu Obernkirchen, außerordentlichen Pfarrer Friedrich Georg Stünkel zu bestätigen,

den Kreisthierarzt Henkel zu Frankenberg in gleicher Eigenschaft nach Hanau zu versetzen, .

dem Candidaten der Thierarzneikunde Christoph Rathmann aus Bettenhansen die Ausübung der­selben als Thierarzt ir Klaffe mit dem Wohnorte Bockenheim zu gestatten,

den Rentmeister Philipp Kullmanu zu Friede­wald zur Meuterei Wolfhagen, und den Revierför­ster Carl Ludwig Mergel! zu Helsa zum Forstre­viere Kirchditmold in gleicher Eigenschaft zu versetzen, den außerordentlichen Stadtgerichts-Affessor Edu­ard Hüpeden in Cassel zumordentlichen Criminal- gerichts Assessor bei dem Criminalgerichte in Mar­burg und den Amtsactuar Carl Anton Gößmannin Fnida zum Secretar bei dem dasigen Obergericht zu bestellen.

Amtliche MsZarmtMachrmgerr.

Kandeathsamt HeNsfelS.

Die Ortsvorstände der Landgemeinden des hiesigen Kreises werden angewiesen, mit Strenge darauf zu achten, daß die bestehende Dienstanweisung für die Po­lizeidiener in den Landgemeinden allseitig pünktlich be­folgt wird und daß die Ortsdiener den Ort nicht ohne Genehmigung des Ortsvorstandes und ohne hinreichende Stellvertretung verlassen. Zugleich haben dieselben Ein­

leitungen zu treffen, um die Verpflichtung der Ortsdie­ner auf die Wahrhaftigkeit ihrer Aussagen, soweit dies noch nicht geschehen ist, berbeizuführen.

Hersfeld, am 1. Oktober 1859.

Kurfürstliches Landrathsamt. Muffarth.

Im Einverständnisse mit dem Bezirksrathe und unter Bezugnahme auf die Bestimmung unter A. pos. 20 der polizeilichen Vorschriften vom" 14. Juli 1853 wird die gänzliche Ausschließung der Schuljugend von dem Besuche öffentlicher Tanzmusiken, insbesondere der nächtlichen Tänze und Wirthshausgelage verfügt, unter Androhung von Strafe bis zu 5 Thaler bezwse. ent­sprechendem Gefängniß für Aeltern, Wirthe und sonstige Quartirgeber bei Zuwiderhandlungen.

Hersfeld, am 3. Oktober 1859.

Kurfürstliches Landrathsamr. Wusrarth.

Die Besichtigung derjenigen Stuten des hiesigen Kreises, welche im tünftigen Frühjahre von Land- beschälern bedeckt werden sollen, findet durch den Herrn Kreisthierarzt Walch' dahier in den nachbezetchneten Terminen statt:

1) zu Unterhaun, den 14. Oktober d. J. Morgens 9 Uhr für die Gemeinden Unter- und Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee und Wippershain;

2) zu Sorga, den 14. Oktober c. Nachmittags 1 Uhr für die Gemeinden: Sorga und Cathns;

3) zu Obergeis, den 15. Oktober c. Morgens 9 Uhr für die Geaieinden: Obergcis, Aua, Untcrgeis und Gittersdorf;

4) zu Kalkobes, den 15. Oktober c. Nachmittags 1 Uhr für die Gemeinden: Kalkobes, Hecnes und Allmershansen;

5) zu Reilos, den 17. Oktober c, Nachmittags 2 Uhr für die Gemeinden: Reilos, Friedlos, Biedebach, Tann und Rohrbach;

6) zu Kerspenhansen, den 18- Oktober" c, Morgens

9 Uhr für die Gemeinden: Kerspenhansen, Hil- berhansen, Roßbach und Kohlhausen;

7) zu Holzheim, den 18. Oktober c. Nachmittags 1 Uhr für die Gemeinden: Holzheim, Kruspis, Stärklos, Ober- und Unterstoppel;