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gen mit hölzernen Achsen aufgefunden worden, und bin­nen 4 Wochen bei dem Ortsvorstand in Görzhain in Empfang zu' nehmen, widrigenfalls anderweit darüber verfügt werden wird.

Ziegenhain, am 19. Oktober 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. Groß

Dan-rathsamt Hünfeld.

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntma­chung vom 16. d. Mts. in Nr. 84. des Anzeigers wiro weiter veröffentlicht, daß die Remonte-Ankaufs-Commis­sion den 5. November d. J. Mittags 12 Uhr dex Remonte-Ankauf in Hersfeld bewirken wird, in welchem Termine die d»r Stadt Hersfeld nahe wohnen­den Pferdezüchter des hiesigen Kreises ihre verkäuflichen Pferde vorführen können.

Hünseld, am 20. October 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. v Wolff.

Nach Anhörung des Bezirksrathes wird der Besitz von Schlingen und sonstigen Fangwerkzeugen in den Fällen, wo nach §. 3. der Verordnung vom 17, August 1827 keine Bestrafung eintritt, mit einer Strafe von 5 Thlr bedroht.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben diese Anordnung in den Gemeinden bekannt zu machen und wie geschehen binnen 14 Tagen bei 10 Sgr. Strafe zu berichten.

Hünfeld, am 20. October 1858.

Knrfürstl. Landrathsamt. V. Wol^

Der Landstreicherin Catharina Hecnes aus Sorga, 24 Jahre alt einer dem fremden Eigenthum sehr ge­fährlichen Person wurde heute die Rückkehr in den Kreis Hünseld unter Androhung einer 3 tägigen Areststrafe für jeden Betretungsfall untersagt, was hiermit den Ortsvorständen des hiesigen Kreises mit der Weisung bekannt gemacht wird die Heenes sofort zu verhaften und hierher abzuliefern, wenn dieselbe obiges Verbot über­treten sollte.

Hünfeld, am 18. October 1858.

Knrfürstl. Landrathsamt. v. Wolff.

Da es mehrfach vorgekommen ist, daß in den Land­gemeinden des Krei'es die Schleichwache an Leute in Accord gegeben wird, welche die für die Versäumniß erkannte Strafe nicht zahlen können, daß ferner der Ortsvorstand den revidirenden Gendarmen nicht ange­ben konnte, wer die Schleichwache zu verrichten hat, so wird hierdurch bestimmt,

1) daß der Dienst der Schleichwache ohne diesseitige Genehmigung nicht in Accord gegeben werden darf,

2) daß der Ortsvorstand in eine Strafe von 10 Sgr. genommen wird, wenn er nicht das Anheißen der Schleichwache pünktlich besorgt, und der revidi­renden Gendarmerie sofort Auskunft geben kann, wer die Schleichwache zu thun hat.

Hünfeld, am 16. October 1858.

Kurfürst!. Landrathsamt, v Wolff

privat Bekanntmachungen.

In den nächsten Tagen werde ich den Herrn Orts­vorständen die Subscriptionslisten für den landwirth- schaftlichen Kalender pro 1859den Bauernfreund" zusenden, und ersuche ich, dieselben in ihren Gemeinden zur Theilnahme an einer Subskription sämmtlichen Land­wirthen, Predigern und Schullehrern vprzulegen, und nachdem Unterzeichnungen erfolgt sein werden, die Listen an mich zurückzusenden.

Ziegenhain im Octo' er 1858.

& G Wallach,

Expedient.

Von heute an wird bei mir frisches Felfenbier.der Schoppen zu 1O Helle? verzapft.

Hersfeld, am 23. October 1858.

G. H. Sauer.

Ein vierspänniger, noch fast neuer eiserner Achsen- Wagen sowie zwei gute Mutterpferde stehen. Ge­schäftsveränderung halber billig zu verkaufen. Wo? erfährt man in der Expedition d. Bl.

Das früher auf Andreas Hichel katastrirte Grundstück Ch. Nr. 575 | Ar. 4^ Rt. Haus, Garten und Land, zu Wippershain soll durch den Unter­zeichneten verkauft werden. Termin hierzu ist auf den 25. d. M. Vormittags 10 Uhr in das bezeichnete Haus bestimmt.

Bei annehmbarem Gebote wird der Zuschlag als­bald ertheilt.

Hersfeld, am 13. Oktober 1858.

Der Ad vocat

«Kempf.

Eine Chaise, 1 vierspänniger Wagen mit eisernen Axen und 1 Ackerpflug stehen zu verkaufen. Näheres in der Estpedition d. Bl.

Redaction, Druck und Verlag von Ludwsig Funk.