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Einwendungen dagegen innerhalb 8 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung an, bei Meldung der Enthörung dahier vorzubringen seien.

Die Repartition des anzufahrenden Landwegeban­materials ist in dreifacher Ausfertigung aufzustellen. Eine der Ausfertigungen, welche die Anspanner zu un­terzeichnen haben, ist in der Gemeinde-Revositnr anfzn- bewahren und sind die beiden anderen Ausfertigungen anher einzusenden.

Der Wegebau selbst ist in der Weise zur Ausfüh­rung zu bringen, daß unfehlbar

1) bis zum 16. Juni k. I. die Erdarbeit sowohl der Neubauten als Umbauten vollendet,

2) bis zum 24. Juni k. J. die Anfuhr des sämmt­lichen Landwegebaumaterials bewirkt,

3) die Neubauten und Umbauten mit Ausnahme der erforderlichen Decken, zn deren Ausbringung von der Baubehörde besondere Anweisung erfolgen wird, bis zum 1. September k.J., zur Ausführung ge­bracht und

4) bis zum 15. Oktober k. I. sämmtliches zu den Wegedecken erforderliche Material zerschlagen wor­den ist.

Sobald die Anfuhr des Landwegebaumaterials er­folgt ist, haben die Herrn Ortsvorstände das zu Wege- decken bestimmte Baumaterial auf die Handdienstpflich, tigen zu repartiren und solchen die denselben zum Zer­schlagen zurepartirten Steinhaufen, welche mit fortlau­fenden Nummern zu versehen sind, zn überweisen, et­waige nach dem 15. Oktober k. J. verbleibende Reni­tenten aber sofort dahier zur Anzeige zu bringen. ;

Die Nichteinhaltung der zu 1 und 3 gesetzten Fri­sten, haben für die Herrn Ortsvorstände eine Strafe bis zu 5 Thlr. im Gefolge und verfällt jeder Anspänner, was die Herrn Ortsvorstände denselben bekannt zu ma­chen haben, wegen unterlassener zeitiger Anfuhr des Land­wegebanmaterials in eine Strafe von 2 Thlr.

Fristerstreckungen finden, da die für nächstes Jahr bestimmten Landwegebananslagen so zeitig zur Kenntmß der betreffenden Gemeinden gelangen, daß die Wege­bauten ohne besondere Belästigung für die Hand- und Spanndienstpflichtigen bis zu den bestimmten Fristen zur Ausführung gebracht werden können, nicht statt.

Was 'die Kunstbauten, insbesondere Brücken- und Kanalbauten, sowie Maurer- und Pflasterarbeiten be­trifft, so ist das erforderliche Material zeitig zu beschaf­fen und sind die Bauten selbst bis zum 1. September k. I. nach Anweisung der Baubehörde, welcher die. ab­geschlossenen Akkorde vor Ertheiluug des Zuschlags zur Prüfung vorzulegen sind, zur Ausführung zu bringen.

Zugleich wird den Herrn Ortsvorständen aufgegeben, die Baumpflanzungen, welche nach dem Auszuge, welcher denselben noch mitgetheilt werden soll, an den Landwe­gen im nächsten Jahre zu bewirken sind, bis zum 1. April k. % zur Ausführung bringen zn lassen und für

Redaction. Druck und V

den Fall Gemeindeangehörige, was denselben bekannt zu machen ist, bis zu der gesetzten Frist die erfordelichen Baumpflanzungen nicht vollzogen haben sollten, solche sofort und bei Meidung von Strafe auf deren Kosten bewirken zu lassen.

Ueber den vollständigen Vollzug der Banmpflanzun- gen haben die Herrn Ortsvorständo bis 311m 15. April k. I., zu berichten.

Ziegenhain, am 2. Oktober 1858.

i Kurfürst!. Landrathsamt. Der Landbaumeister.

Groß. Selig.

In Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 27. August d. I., die Abhaltung der diesjährigen General­versammlung des landwirthschaftlichen Centralvereins für Kurhessen betreffend, theilen wir den landwirth- schaftlichen Vereinen weiter Folgendes mit:

1) Zur der am 28. d. Mts., Morgens 91 Uhr be­ginnenden Versammlung am Bade zu Hofgeis- mar, wird ein Extrozug um 8 Uhr 30 Mi­nuten von hier abgehen, welcher sich an dieMor- genzüge der Main-Weser-, der Kurfürst Friedrich- Wilhelms-Nordbahn und der Hannoverschen Südbahn unmittelbahr anschließt.

2) Alle Einsendungen zu der mit der Versammlung verbundenen Produktenausstellung sind spätestens bis znm 33. 6. MtS. nach Hofgeismar unter der Adresse des Herrn Kaufmann G. Breiden- bach, Bahnhof r es taute, daselbst zn bewir­ken und können u nfrankirt geschehen.

3) Den eingesandten Gegenständen ist 'ein Zettel beizufügen, aus welchem der Name und Wohnort des Ausstellers, sowie die Fruchtqartuna rc. hervorgeht, z.B.:

Probsteier Roggen.

Beberbeck. B. Ulrichs.

Kassel, am 11. October 1858.

Der WorftvnS des lonkwirihschaftliche»

Centralvereins für «Kurheffen.

Das früher auf Andreas Hichel katastrirte Grundstück Ch. Nr. 575 ^ Ar. 4j Rt. Haus, Garten und Land, zu Wippershain soll durch den Unter- zeichneten verkauft werden. Termin hierzu ist auf den 25. d. M. Vormittags 10 Uhr in das bezeichnete Haus bestimmt.

Bei annehmbarem Gebote wird der Zuschlag als­bald ertheilt.

Hersfeld, am 13. Oktober 1858.

Der Advocat

_____^Lempf

Eine Chaise, 1 vierspänniger Wagen mit eisernen Axen und 1 Ackerpflug stehen zu verkaufen.Näheres in der Estpedition d. Bl.

ag von Ludwig Funk.