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bestimmten Landwegebauauflagen so zeitig zur Kenntniß der betreffenden Gemeinden gelangen, daß die Wegebauten ohne besondere Belästigung für die Hand- und Spanndienstpflichtigen bis zu den bestimmten Fristen zur Ausführung gebracht werden können, nicht statt.
Was die Kunstbauten, insbesondere Brücken- und Kanalbauten, sowie Maurer- und Pflasterarbeiten betrifft, so ist das erforderliche Material zeitig zu beschaffen und sind die Bauten selbst bis zum 1. September k. J. nach Anweisung der Baubehörde, welcher die abgeschlossenen Akkorde vor Ertheilung des Zuschlags zur Prüfung vorzulegen sind, zur Ausfüllung zu bringen.
Zugleich wird den Herrn Ortsvorständen aufgegeben, die Bampflanzungen, welche nach dem Auszuge, welcher denselben noch mitgetheilt werden soll, an deü Landwegen im nächsten Jahre zu bewirken sind, bis zum 1. April k. I., zur Ausführung bringen zu lassen und für den Fall Gemekndeangehörige, was denselben bekannt zu machen ist, bis zu der gesetzten Frist die erfordelicheN Baumpflanzungen nicht vollzogen haben sollten, solche sofort und bei Meidung von Strafe auf deren Kosten bewirken zu lassen.
Ueber den vollständigen Vollzug der Baumpflanzungen haben die Herrn Ortsvorstände bis zum 15. April k. I., zu berichten.
Ziegenhain, am 2. Oktober 1858.
Kurfürstl. Landrathsamt. Der Landbanmeister.
GeoA. Selig.
, Das fernere Betreten des über die Hofraide des Ackermanns Johann Jost Trimmer zu Heimbach, sowie durch dessen Garten, Wiesen und weiteren Sein beteten bis zum Walde führenden Fußweges wird bei 15 Sgr. Strafe untersagt. ~
Ziegenhain, am 28. September 1858.
Kurfürstliches Laudrathsamt. Groß.
Das fernere Betreten des von Röllshausen nach Hof Röllhausen über die dem Haus Claus Weckesser, dem Hans Heinrich Daub, dem Johannes Knieling, der Wittwe des Johannes Knapp, dem Johann Heinrich Lang, und dem P. Schmitt gehörigen Grundstücke führenden Fußpfads' ist im Einverständnisse mit dem Bezirksrathe bei einer Strafe von 15 Sg. für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt worden.
Ziegenhain, am 4. Oktober 1858
Kurfürstliches Laudrathsamt. GxoH.
Landrathsamt Hünsel-»
Der hierunter signalistrte Maurer Johannes Baker aus Kemmerzell, ein wegen Diebstahls und Betrugs vielfach bestraftes in sehr übelem Rufe stehendes Subject, soll dahier wegen eines abermals verübten Betruges vor Gericht gestellt werden, und ersucht man um dessen
Redaction. Druck und Verlag von Ludwig Funk.
Verhaftung unb Hierhersendung.
Hünfeld, am 4. October 1858.
Kurfürstliches Landrathsamt.
' Für den Landrath
Der Kreissecretar
Sckilling.
Signalement. Alter 42 Jahre, Größe 6' 6", (nach Großherzoglich Hessischem Maaße,) Haare blond, Stirn niedrig/ Augenbrauen blond, Augen lgrau, Nase spitz, Mund gewöhnlich, Bart blond, Kinn rund, Gesicht länglich, Farbe gesund,
Wilhelm Atohr aus Mlda
im Gasthaus MM Stern
empfiehlt zum Lullusmarkt seine bekannten Merren- mnd Hamen - Crarderobe - Artikel zur geneigten Ansicht/
Auf eine sorgfältige Auswahl Cravatten und iSlilipse in neuesten geschmackvollen Mustern glaube ich ganz besonders aufmerksam machen zu müssen.
ÜSälllhandschnhe das Paar 12 Sgr.
Die Gemeinde Wi dders Haus en will ihre, noch in bestem Zustande sich befindende Bierbrauerei öffentlich meistbietend verkaufen, und ist Termin hierzu auf den
18. d. M. Vormittags 11 Uhr in die Wohnung des dasigen Ortsvorstands anberanmt worden. — Kaufliebhaber können schon vor dem Termin die Utensilien täglich einsehen.
Jgnaz Müller
Uhrmacher aas UaLda, empfiehlt zum bevorstehenden Lullusmarkt seine bereits bekannte voK^ändige Auswahl aller Arten D hreis, ganz besonders (b iIlig durch neue Beziehungen und Einkäufe; goldne, g’aHonlrte und silberne Aneer-lDhren, sowie kleine silberne Cy- linder-, Spindel» u. neu silberne Uh- ren, nene Patent Ulsrgiäser, Uhrkette n, Lichtbilder, Thermometer, Älkoholoineter rc.
Das Geschäftslocal ist wie bisher im Gasthaus zum „Teutschen Hause".
ohne Naht, in weiß und grau, von 1 bis 2 Thaler per Stück;
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Markts