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han hat zum Zwecke der AuSwanderung nach Amerika um Entlassung aus dem Kurhessischen U terthanenver- bande nachg-snchk.

Hünfeld, am 3. September 1858

Kurfürftl. Lan.rathsamt. v. W-olff.

Lan-rathsamt Zregr«hain.

Am 31. v. M. ist auf der Straße von hier nach Neukirchen «in Brief mit der Adresse: „An den Metzger Johannes Well zu Neukirchen" verloren worden. '— Der Finder w rd aufgefordert, denselben anher abzuliefern.

Ziegenhain, am 3. September 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. Groß.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises Ziegenhain werden aufgefordert, sich mit der Ortsstenercommission über die Ab- und -Zugänge in der Klassensteuer für das Ite Quartal d. J. in der Mitte des laufenden Monats zu berathen und das Ergebniß spätestens bis zum 20. d. M. hier anzuzeigen.

Ziegenhain, am 4. September 1858.

Kurfürstliche Steuer-Jnspection.

Schesfer.

Mmvat - M-ka«ntmacku«gen.

Eiü noch neues, sehr bequem eingerichtetes, auf Eichenholz erbautes Lstöckiges Wohnhaus steht auf Mbbenod zu verkaufen. — Näheres erfährt man in der^Expedition d. Bl..

;. Es hat Jemand einen neuen 4spännigen eiserne» Mxeuwegrn zu verkaufen. — Wer? sagt die Expe­dition d. Bl.

Theater in Hersf-l-.

Im neuen Gebäude des Herrn Gott lieb vor dem Clausthor.

Mittwoch, den 8. September 1858.

«Komg Rene^S Lochten

Lyrisches Diamazvon Henrik Hertz, aus dem ^Däni­sche» übersetzt von F. A. Leo.

Hierauf:

Ein weißer Dthello, oder:

Ein bengalischer Kiger.

Posse in 1 Act nach dem Französ. von Ä. L ehmann

Wilhelm Kern.

S»«,«OO Gulden

"'Ä-T z« gewinne«

bei der am i* Oetober stattfindenden Ziehung

-er Kaiserl. KöniZl. Gestoeichsehen Part^Eifenbahnloose.

Jede^ Obligarionsloos muß einen Gewinn erhalten.

Die Hauptgewinne -es Ansehens fin-: 21 mal Wiener Währung fl. 350,000, Elmal 300,000, 103mal fl. 150,000, 90mal 40,000, 105tnal 30,000, 90mal fl. 30,000, tOomal fl. 15,000, 370mal fl. 5000, 20mal fl. 4000, 258mal fl. 3000, 754mal

Der geringste Gewinn den mindestens jedes Obligationslovs erzielen muß beträgt sl. 140 im 24 Gul­den fuß oder 80 Lblr. Wreutz. Cour.

Obligativiisloose, deren Berkauf überall gesetzlich erlaubt ist, erlassen wir zum Tagescours (siehe Berliner Börsen Coursblatt), nehmen aber solche auf Verlangen sofort nach genannter Ziehung weniger 3 Ehlr. Preuß. Conr. wieder zurück.

W Es haben daher auch unsere resp. Abnehmer, welche jetzt schon gesonnen sind uns ihre Obligationsloose nach erwähnter Ziehung wieder zu erlassen, anstatt des vollen Betrags nur den Unterschied des An- und Verkauf­preises von 3 Dhlr. Wreuß. Cour für jedes zu verlangende Obligationslovs einzusenden. MU. Bei Ue» Lernahme von 7 Obligationsloosen sind nur 13 Z^hlk. Mreuß. Cour. zu zahlen.

Ziehungslisten sofort franco nach der Ziehung. Aufträge sind direkt zu richten an

Stirn & Greim,

Staats-Effekten-Handlung

^üi Frankfurt a. M.

Nedactio», Druck und Verlag von Ludwig Funk/