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schen Grenze an bis zur Rohrbacher Mühle und b. desgleichen von der Rohrbacher Mühle an, bis an
die Fulda;
4) Vormittags um 10£ Uhr
die Fischerei in der Äsbach;
5) Vormittags um 11 Uhr
a. das Fischwasser, die Geis genannt, von ihrem Ursprünge zu. Raboldshausen an bis zur Brücke in Saasen nebst der Gellbach und dem kleinen Marz- Häuser Bach,
b. das Fischwasser, die Geis genannt, von derBrücke in Saasen an, bis zu dem steinernen Steg zwischen Aua und Obergeis nebst der Mühlbach vom Ursprung bis in die Geis, wozu Pachtliebhaber eingeladen werden.
Hersseld, am 20. August 1858.
Kurfürstliche Renterei. Schneider.
Ich beehre mich hiermit zur Kenntniß meiner geehrten Gäste zu bringen, daß meine Frlfeukeller- Wirthschaft nur noch Sonntags, Montags und Sonnabends geöffnet sein wird.
Balthafar Wolff.
Theater in Hersfeld.
Im neuen Gebäude des Herrn Gott lieb vor den Clausthor.
Freitag, den 27.- August 1858:
Zum Benefize für Heinrich Geyser.
Abonnement suspendu. Das Gefängniß/
oder:
Mke müsse« brumme«.
Lustspiel in 4 Acten von Roderich Benedix.
Billets zum Abonnementspreis, nur für diese Vorstellung gültig, sind in meiner Wohnung bei Herrn Justus S u n ke l und bei Buchdrucker L. F u n k zu haben- Hoffend durch die Wahl dieses ausgezeichneten Lustspiels des beliebten Dichters Benedix, dem hochgeehrten Publikum einen angenehmen Abend zu verschaffen, sieht einer zahlreichen Theilnahme hochachtungsvoll ergebenst entgegen Heinrich Geyser.
Den 31+ It«g«st.
Ziehung des Geoszheezoglich Dabischen Eisenbahn^Anlehens vom Jahr 1845»
Die HiMptgelvitttte desselben sind 1« fL 50,000, 5« fl. 40,000/ I2mal fl. WMOO, 23mal fl. 15,000, SSmal fl. 10,000, 40mal fl. 5000, 58mal fl. 4000, 366mal fl. 3000, 19UmaI fl. 1OOO, 1770mal fl. 250>
Der geringste Preis, den mindestens jedes Obligations-Loös erzielen muß, ist fl. 45 oder Dhlr. »5. 21 Sgr. Pr. Cour.
Obligations-Loose, deren Werkauf überall gesetzlich erlaubt ist, erlassen wir zum Tages-Cours, nehmen aber solche auf Verlangen sofort nach genannter Ziehung weniger Löhlr. 3 Pr. Cour, oder 2*fl. 3. 30 kr. wieder zurück.
Es haben daher auch unsere resp. Abnehmer, welche jetzt schon gesonnen sind,, uns ihre Obligations-Loose nach erwähnter Ziehung wieder zu erlassen, anstatt des vollen Betrags nur den Unterschied des An- und Verkaufpreises von fl. 3. 30 kr. oder Bhlr. 2 Pr. Cour, für jedes zu verlangende Obligations-Loos einzusenden. (NB. Bei Uebernahme von 13 Obligations Äoofen sind nur fl. 42 oder Eylr. 24 Pr. Cour. zu zahlen, gegen Einsendung von fl. 8?. 30 Er. oder Ehlr 50 Pr. Cour, werden dagegen 30 SDbligotionS Koofe überlassen.
Ziehungslisten sofort franco nach der Ziehung.
®tme & Greim, -
Staats-Esfekteu-Handlung in Frankfurt a.M.
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Redaciiou, Druck und Verlag von Ludwig Funk,