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«Schuhe entwendet worden, o^ne daß die rechtmäßigen Eigenthümer bis jetzt haben ermittelt werden können.

Es werden letztere deshalb aufgefordert, sich binnen 3 Monaten zur Empfangnahme jener Gegenstände dahier zu melden und gehörig ansznweisen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist anderweit darüber verfügt weroen wird. Hersfeld, am 18. August 1858.

Kurfürstliches Laudrathsamt. Akuffarth.

Aufgefunden: ein Halstuch. Der Eigenthümer kann solches dahier in Empfang nehmen.

Hcrsfeld, am 19. August 1858.

Kurfürst!. Landrathsamt. A^ffarth.

Der gegen die Katharine Bätz genannt Heyer aus Catbus am 22. Juli 1856 erlassene Steckbrief wird als erledigt hiermit zurückgezogen.

Hersfeld, am 19. August 1858.

Kurfürst! Laudrathsamt. Auffarth

Der Tagelöhner Franz Schmidt von Leimbach hat für sich und seine Familie zum Zwecke der Auswande­rung nach Amerika um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterthanen-Verbande gebeten.

Hersfeld, am 19. August 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. Wuffarth

Laudrathsamt Hünfeld.

Bei der Revision der Gemeinden hat man wahr- genommen, wie die Gesetzsammlungen sehr vieler Ge­meinden so schlecht und liederlich eingebunden sind, daß der Gebrauch derselben ungemein erschwert wird, meist fehlen die Titelblätter und Inhaltsverzeichnisse, die Rei­henfolge der einzelnen Nummern ist nicht beobachtet und oft sind sogar bedeutende Lücken vorhanden. Diese Un­ordnung ist lediglich dadurch entstanden, daß die Orts­vorstände das Einbinden der Gesetzbände ungeschickten Pfuschern anvertraut haben, welche für hohen Lohn die schlechte Arbeit liefern.

Es wird deshalb den Ortsvorständen des Kreises Hünfeld aufgegeben, die einzubindenden Gesetzbände nur ordentlichen Buchbindermeistern zu übergeben und wird als solcher der hiesige Buchbinder Johann Baptist Mül­ler empfohlen. Sollte es sich bei den ferneren Revi­sionen der Gemeinden ergeben, daß künftig trotzdem die Gesetzsammlungen von Pfuschern schlecht eingebunden sind, so werden die betreffenden Ortsvorstände ange­halten werden, auf ihre Kosten die Sache in Ordnung bringen zu lassen.

Hünfeld, am 18. August 1858.

Kurfürstl. Landrathsamt. v Wolssi

In Folge Allerhöchster Entschließung ist genehmigt worden, daß die Bahn- und Weichenwärter auf den

durch Kurhessen führenden Eisenbahnen, von der Leistung der persönlichen Landwegebaudienste befreit sind.

Hünfeld, am 19. August 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt, v. Wolff.

Dem Jacob Roll zu Burghaun ist vor acht Tagen ein weißes Schwein, am Rücken mit einem schwarzen mit Wagenschmiere angebrachten Flecken gezeichnet, ent­laufen. Der Finder wird zur Ablieferung aufgefordert. Hünfeld, am 18. August 1858.

Kurfürstliches Laudrathsamt. v. Wolff

Laudrathsamt Ziegenhain.

Die Amtsfcribenten: Johannes Bechtel dahier, F. A. Riemann zu Oberaula und E. Barthmann zu Treysa sind als Unteragenten der Magdeburger Feuer. Versicherungsgesellschaft" mit höherer Genehmigung be­stellt worden.

Ziegenhain, am 18. August 1858.

Mrivat - Bekanntmachungen.

ES ist eine schwarze Hündin, 2^ Monat alt, mit 4 gelben Pfoten und langen Haaren verloren oder entwendet worden. Wer Auskunft über dieselbe zu geben vermag wird gebeten, solche in der Expedition d. Bl. abzugeben.

In meinem Laden ist ein Beutelchen mit Geld ge­funden worden. Der rechtmäßige Eigenthümer kann dasselbe, gegen Erstattung der Jnsertionsgebühren bei niir in Empfang nehmen.

Jaeob Zickendraht am Clausthor.

Theater in Hersfeld.

Im neuen Gebäude des Herrn Gott lieb vor dem Clausthor.

19. Vorstellung im Abonnement.

Auf mehrfaches Verlangen.

Sonntag, den 22. August 1858.

Zum zweiten Male: Die Grille

oder:

Das St Nn-oche^^ett.

Ländliches Charakterbild in 5 Acten mit theilweiser Benutzung einer Erzählung von G. Sand, von Charl. Birch-Pfeiffer.

Wilhelm Kern.

Redaction, Druck und Verlag von Ludwig Funk.