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selbigen gegen Erstattung der Futterkosten bei rc. Neusel in Empfang-nehmen.

Hersfeld, am 13. Juli 1858.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Zugelaufen: ein Hund. Derselbe kann vom Eigenthümer gegen Erstattung der Fütterungskosten bei dem Wirth Hassenpflug zu Biedebach in Empfang ge­nommen werden.

Hersfeld, am 14. Juli 1858.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Aufgefunden: eine alte Silbermünze. Der Ei­genthümer derselben kann sich zu deren Empfanguahme dahier meldeu.

Hersfeld, am 13. Juli 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. Muffarth.

Aufgefunden: eine Tabackspfeife. Der Eigenthü­mer kann sich bei dem Bürgermeister Helbig in Kem- merode zur Empfangüahme melden.

Hersfeld, am 13. Juli 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. Muffarth.

.Aufgefunden: ein Schlüssel. Der Eigenthümer sann sich zum Rückempfang dahier melden.

Hersfeld, am 13. Juli 1858.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth

Landrathsamt Ziegenhain.

Auf der Straße zwischen Ziegenhain und Treysa ist eine Bindekette gefunden worden. Der Eigenthü­mer hat sich binnen 4 Wochen dahier zu melden, wi­drigenfalls über diese Kette anderweit verfügt werden wird. Ziegenhain, am 2. Juli 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. Groß

Lan-rathsamt Hünfeld.

Nachdem man wahrgenommen hat, daß die Privat- backöfen trotz des wiederholten Verbotes der Benutzung und der Ablieferung der S,chlüssel hierher, dennoch zum Backen gebraucht werden, wird nach Anhörnng des Be­zirksrathes folgende Anordnung getroffen:

1) Jeder Privatbackofen muß mit einer eisernen oder doch mit Eisenblech beschlagenen Thüre versehen sein, die nicht ausgehoben werden kann.

2) Sodann muß jeder Privatbackofen ein gutes Schloß haben, welches nur mit dem hierher abgelieferten Schlüssel zu öffnen ist.

3) Müssen alle Privatbacköfen mit Ausnahme derje­nigen, welche in Folge gesetzlicher Bestimmung oder diesseitiger Gestattung benutzt werden dürfen, stets verschlossen sein, und ist der Eigenthümer des Privatbackofens straffällig, wenn dieser offen gesunden wird.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit einer Strafe von 2 Th!r. bedroht, wobei es sich von selbst versteht, daß die im §. 8 des Ausschreibens des Minesteriuws des Innern vom 28. December 1823 aus die Benutzung des Privatbackofens gesetzte Strafe^ außerdem noch Platz greift.

Die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden ha­ben diese Anordnung gehörig bekannt zu machen und wie geschehen binnen 14 Tagen anher zu berichten.

Hünfeld, am 5. Juli 1858.

Kurfürst!. Landrathsamt, v Wolff

Den Herrn Bürgermeistern wird eröffnet, daß in Folge höherer Verfügung das Halten öffentlicher Sitzungen der Gemeindebehörden untersagt ist.

Hünfeld, am 10. Juli 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. V. Wolft.

Sonnabend d e n 17. I u l i d. I. des Morgens um 8 Uhr anfangend, sollen im hiesigen Gemeindewalde ungefähr 11 Stück Eichen und 87 Kannen-Stämme zu Bau- und Werkholz sich eignend, öffentlich meistbie­tend versteigert werden, wozu Kaufliebhaber hiermit- eingeladen werden.

Odensachsen, am 10. Juli 1858.

Der Bürgermeister

Alles.

Wheater ist Hersfeld.

Im neuen Gebäude des Herrn Gott lieb vor dem Clausthor.

Heute, Mittwoch den 14. Juli:

7. Vorstellung im Abonnement.

Der Witswer oder: der kluge Christel.

Lustspiel in 1 Act, von Deinhardtstein.

«Hierauf:

Drei Frarre« und «Keine.

Lustspiel in 2 Acten nach Darin und Desver'gers, frei bearbeitet von G. Kettel.

Hierauf:

Lift und Mftegmn.

Posse mit Gesang in einem Act von Louis Angely, Musik von verschiedenen Komponisten.

Durch Aufführung obiger drei Piecen kann ich jedem der geehrten Theaterbesucher einen vergnügten Abend sicher versprechen, und sehe deshalb einem gütig zahl­reichen Zuspruch entgegen.

____________ ______ Wilhelm Kern.

Redaction, Druck und Verlag von Ludwig Funk.