Einzelbild herunterladen
 

— 156 -

Die Aölnlfche HagelsDerlieherungs^Gesellschaft

gegründet auf ein Aktien-Kapital von Drei Millionett Thaler», wovon zwei und eine halbe Million effektiv begeben sind, gewährt mit diesem Kapitale, den hinzutretenden Reser­ven im Ge sammt betrage von Thlr. 9 9,158. 1 Sgr 4 Ps. und der Prämien - Einnahme Sicherheit gegen Hagelschaden an Boden-Erzeugnissen.

Die Prämien sind fest, Nachzahlungen studen nicht statt. Die Entschä­digungen werden stets prompt und längstens Linnen Monatsfrist nach Feststel­lung derselben durch die Gesellschaft ausbezahlt.

Seit dem Bestehen der Gesellschaft hat dieselbe ihre Verpflichtungen gegen die Versicherten stets prompt und vollständig erfüllt, was auch für die Folge geschehen wird.

Nähere Auskunft ertheilen die unterzeichneten Agenten der Gesellschaft; Lei denselben können auch Antragsformulare in Empfang genommen werden.

Cassel, den 10. Mai 1858. Die Haupt-Agentur

Heine. Langenfeld.

zu Eiterfeld Herr Amts-Expedient StieMer, zu Friedewald Herr Apotheker W. Frede,

„ Mersfeld Herr Gastwirth Stnckhardt, „ Münfeld Herr Stadtreceptor SteinbacBs, „ $iederanla Herr Apotheker M. N. Miller, „ Mhisia Herr Handelsmann Simon Eevy.

DeiH Stint

Ziehung des Kurfl. Hessischen Prämien Staats-Anlehens.

Die Hauptgewinne desselben sind: 14mal Thlr. 40 000 Pr. Cr., 22mal Thlr. 36,000 Pr. Crt., 24mal Thlr. 33,00® Pr. Crt., 60mal Thlr. 8000 Pr. 6rt, 60«! Thlr. 4000 Pr. Crt., 60mal Thlr. 3000 Pr. Crt., 12Omal Thlr. 1500 Pr. Crt., 180mal Thlr. LOGO Pr. Crt., 300mal Thlr. 4-0® Pr. Crt., 600mal Thlr. 200 Pr. Crt.

Der geringste Preis, den mindestens jedes Obligations-Loos erzielen muß, ist Khlr. 55 Pr. Crt. oder st. 96. L5 Er.

Obligations-Loose, deren Weskauf überall gesetzlich erlaubt ist, erlassen wir gegen franco Einsendung des Betrags von Mhlr. 4T Pr. Crt. oder st. 73. 30 kr., nehmen aber solche auf Verlangen nach genannter Ziehung zu Ddlr. 39 Pr. Crt. oder st. 6S. 15 Er. wieder zurück

Es haben daher auch unsere resp. Abnehmer, welche jetzt schon gesonnen sind, uns ihre Obligations-Loose nach erwähnter Ziehung wieder zu erlassen, anstatt des vollen Betrags nur Den Unterschied des An- und Ver- kaufpreiscs von Khlr. 3 Pr. Crt. oder st. 5. 15 Er. für jede zu verlangende Obligation eiumsenden. (N.B. Bei Uebernahme von 11 Dbligations Koose» sind nur ^hlr. 30 Pr. Crt. oder^st. 58. 30 Er. zu zahlen, gegen Einsendung von ^hlr. 60 Pr. Crt. oder st. 105 werden dagegen 85 Obligation-- Koose überlassen.)

Ziehungslisten sofort franco nach der Ziehung.

Mtlvü ^ Greim,

Staats-Effekten - Handlung in Frankfurt a. M.

Redaction, Druck und Verlag von Ludwig Funk.