— 64
Der am 16. v. M. gegen Anna Catharine Landefeld aus Rotensee erlassene Steckbrief hat seine Erledigung gefunden und wird deshalb hiermit zurückgezogen.
Hersfeld, am 23. Februar 1858.
Kurfürstl. Landrathsamt. MÄffarth.
Dem Johannes Schott zu Kruspis sind in dem Zeiträume von 14. bis 21. d. M. aus seiner Wohnung folgende Gegenstände:
i) eine braun wollene Tuchjacke mit schwarzen Horn- knöpfen,
2) ein flachsenes Betttuch,
3) ca. 2 Metzen Waizen und
4) ein Hemd von wergen Tuch entwendet worden. — Spuren des Thäters sind dahier zur Anzeige zu bringen.
Hersfeld, am 24. Februar 1858.
Kurfürstl. Landrathsamt. Muffarth
Die Lisette Weiß aus Friedewald, welche am 23. v. Mts. in der Eutbindungs- Anstalt zu Marburg von einem Kinde weiblichen Geschlechts entbunden und am 11. d. Mts. von der Kurfürst!. Polizei-Direction daselbst angewiesen wurde, sich mit ibrem Kinde nach Haus zu begeben, ifl bis jetzt in der Heimath nicht eingtroffen, weshalb alle Polizeibehörden ersucht werden, nach derselben zu forschen und sie im Betretungsfalle zwangsweise anher abliefern zu lassen.
Hersseld, am 24. Februar 1858. -
Kurfürst!. Landrathsamt. A^uffarth
Kandeathsamt Hünfelr.
Die Herrn Bürgermeister der Landgemeinden haben bekannt machen zu lassen, daß die Landbeschäler hier eingetroffen sind.
Hünseld, am 22. Februar 1858.
Kurfürst!. Landrathsamt, v Wolfs.
Nachdem folgende Militairpflichtige
a) aus der Altersklasse 1836:
1) Lambert Engel aus Buchenan,
b) aus der Altersklasse 1837:
2) Georg Ernst Bloßer von Hünseld,
3) Georg Diemerling von da,
4) Heinrich Häres von da,
5) Johann Robert Lautenbach von da,
6) Bonaventnra Göb von Hofaschenbach,
7) Ferdinand Held von Kirchhasel,
8) Erich Diez von Mackenzell,
9) Beda Baumgard von Wortes,
10) Melchior Böttcher von Roßbach,
11) Johannes Gutberlet von Langenschwarz,
12) Amschel Goldschmidt von da,
13) Johannes Poppert von da,
14) Juda Weinberg von da,
15) Johann Wilhelm Kemniler von Rothenkirchen,
16) Franz Carl Deisenroth von Steinbach,
17) Zephyrinus Ritz von da,
18) Johannes Steinacker von Wehrda,
19) Johannes Hofmann von Branders,
2U) Johannes Courad Jäger von Buchenau,
21) Otto Heinrich Schott von Erdmannrod,
22) Johann Georg Huff von Hermannspiegel,
23) Heinrich Jacob Giebel von Leimbach
im Aushebungstermine am 12. und 13 v. Mts. nicht erschienen sind und bis jetzt sich zur Erfüllung ihrer Militairpflicht nicht gestellt haben, so werden dieselben in Gemäßheit des §. 68 des Rekrutirungsgesetzes vom 29. September 1848 hiermit anfgefordert, sich noch binnen 3 Monaten zur Erfüllung ihrer Militairpsticht dahier zu stellen, widrigenfalls sie als Ausgetretene behandelt und bestraft werden sollen.
Zugleich werden die Polizeibehörden ersucht, bis genannten ungehorsamen Militairpflichtigen im Betre- tnugsfalle verhaften und hierher abliefern zu lassen.
Hünseld, am 12. Februar 1858. '
Kurfürstl. Landrathsamt, v Wolff.
Landrathsamt Ziegenhain.
Nachdem in Gemäßheit des §. 5 der Verordnung vom 7. Juli 1851 der Herr JustiMamte Rüppel zu Treysa zum Stellvertreter des Landrathes für die in Noth und Eilfällen erforderlichen augenblicklichen Veranstaltungen an Ort und Stelle für den Amtsbezirk Treysa allerhöchsten Orts bestellt worden ist, so haben die Ortsvorstände des gedachten Amtsbezirks, bei Mei- dung von Ordnungsstrafen, in allen derartigen Fällen, namentlich bei Brandausbrüchen, dem gedachten Stellvertreter unverzüglich durch einen Eilboten die erforderliche Anzeige zu machen, und dessen weitere Anweisungen gebührend zu befolgen.
Ziegenhain, am 18. Februar 1858.
Kurfürstliches Landrathsamt. Groß.
Formulare zu
Gemeinde Rechnungen
sind vorräthig zu haben bei
Ludwig Funk.
Redaction, Druck und Verlag von Ludwig Funk.