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funden worden. Der Eigenthümer hat sich innerhalb 3 Wochen dahier zur Empsangnahme zu melden, widri­genfalls anderweit darüber verfügt werden wird.

Ziegenham, am 10. Februar 1858.

Kurfürstl. Landrathsamt. Groß

Der Ackerinann Conrad Hainmüller zu Heimbach ist heute als Ortsschätzer für Justiz-, Verwaltungs- und Finanzzwecke eidlich verpflichtet worden, was hierdurch veröffentlicht wird.

Ziegenhaiu, am 12. Februar 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. Groß

Die, am 2. d. M. erlassene Edictalladung des Mi­litärpflichtigen Johann Heinrich Enler aus Ottrau Wird hierdurch als erledigt zurückgezogen.

Ziegenhaiu, am 15. Februar 1858.

Kurfürstliches Landrathsamt. Groß.

Bekanntmachung.

Montag den 1. und Dienstag den 2. März d. I. jedesnial Morgens 9 Uhr anfangend, sollen in dem Grüffelbacher Gemeindewald Hammelsberg

348 Stück Tannen- Stämme von 12 bis 68

Fuß Länge und 17 Zoll mittlern Durchmesser öffentlich meistbietend verkauft werben, wozu man Kauf­liebhaber höflichst einladet.

Die Herrn Bürgermeister werden dieustergebenst ersucht dieses gefälligst in ihren Gemeinden auf die übliche Weise besannt machen zu lassen.

Grüsselbach, am 12. Februar 1858.

Der Bürgermeister

Golbach.

Fourage - MersteßfMMSg.

Am 25. Februar d. J. Morgens.9 Uhr sollen auf dem früher v.Dalwigk'schen Gute in Schrecks« bach bei Ziegenhaiu circa

250 Teu tu er Heu,

100 Ceutuer Grummet,

1500 Zentrier Stroh gegen Baarzahlung versteigert werden.

Mittwoch den 10. März b. I., Vormittags 9 Uhr

soll das im Jahr 1818 hierselbst neu erbaute Schul- Haus in der Behausung des Wirths Kranz dahier auf Abbruch öffentlich meistbietend verkauft werden.

Die Herrn Ortsvorstäude werden hiermit ersucht dieses in ihren Gemeinden gefälligst bekannt machen zu lassen.

Großenmohr, am 15. Februar 1858.

Der B ü r ge r m e i st e r

Eckstein.

Den 28. FeSrnae

Ziehung des Geos;her;ogl'. Gadiseljen Eisenbahn-Anlehens vom Iahe 1MK

Die Hauptgewinne desselben sind 14mal fl 5O,GOO/ 54mal fl. f^O/OON/ 12mal fl. 35,000, 23mal fl. 15/000, 55mal fl. 80,000, 40mal fl. 5000, 58mal fl. 4000, 366mal fl. 2000, 1944mal fl. 1OOO, 177Onml fl. 250.

Der geringste Preis den mindestens jedes Obligations-Loos erzielen muß, ist fl. 44 oder Thlr. 25 4 Sgr. Pr. Cour.

Obligations-Loose, deren Werkauf überall geseHlich erlaubt ist, erlassen wir gegen franco Einsendung des Betrags von fl. 52. 30 kr. oder Thlr. 30 Pr. Cour. nehmen aber solche auf Verlangen nach genannter Ziehung zu fl. 49 oder Thlr. 28 Pr. Cour. wieder zurück. , _

Es haben daher auch unsere resp. Abnehmer, welche jetzt schon gesonnen sind, uns ihre Obligations-Loose nach erwähnter Ziehung wieder zu erlassen, anstatt des vollen Betrags nur den des An- und Verkaufpreises von fl. 3. 30 k r. oder Thlr. 2 Pr. Cour, für jedes zu verlangende Obligations-Loos einzufendeu. (NB. Bei Uebernahme von 13 Obli g at ions-Loo sen sind nur fl. 42 oder Thlr. 24 Pr. Cour, zu zahlen, gegen Einsendung von fl. 87 30 kr. oder Thlr. 50 Pr, Cour, werden dagegen 30 Obligations-Loose überlassen.

Ziehungslisten sofort franco nach der Ziehung.

Stirn & Grerm,

Staats-Effekten-Handlung

in Frankfurt a. M.

Redaction, Druck und Verlag von Ludwig Funk.