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Bekanntmachung.

Im Forstrevier Untergeis, Schlag Tannenwald sol­len Donnerstag den 25. und Freitag den 26. gebrüstt jedesmal von des Vormittags 10 Uhr an nachstehende Gehölze als:

A. Bauhol z.

259 kiesern Abschnitte von 20 bis 60 Fuß Länge und 5 bis 10 Zoll mittlerm Durchmesser 3905 Cu- bicksuß haltend.

75 kiesern Abschnitte von 18 bis 80 Fuß Länge und 11 bis 17 Zoll mittleren Durchmesser 3113 Cubick- fuß haltend.

B. Werkholz.

4 liefern Abschnitte von 18 bis 61 Fuß Länge und 14 bis 19 Zoll mittleren Durchmesser = 3113 Cubick- fuß haltend.

C. Brennholz.

3 Klaftern kiesern Scheitholz,

8 Schock kiesern Zopfreisig und

15 Klaftern Nadelholz-Erdstöcke

öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung oder vorschriftsmäßig zu leistende Bürgschaft verkauft wer­den, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Verkauf bei günstigem Wetter im Walde, bei ungünstigem Wetter dagegen in der Woh­

nung des Bürgermeister Heyer zu Kalkobes abgehal­ten wird.

Hersfeld, am 29. Januar 1858.

Kurfürstliche Renterei.

Schneider.

Die Herrn Ortsvorstände des hiesigen Renterei» bezirks haben vorstehende Bekanntmachung ordnungs­mäßig in ihren Gemeinden zu veröffentlichen. Hersfeld, wie oben.

Kurfürstliche Renterei.

Schneider.

Bei Lohgerber Hermann Heß sind circa 100 Ctr. sehr gutes Hru, auch 200 Ctr. Stroh zu verkaufen.

Guts-Verkauf.

Ein in Asbach, eine Stunde von Hersfeld an der Alsfelder Straße gelegenes Gut, welches außer den nöthigen in gutem baulichen Zustande befindlichen Ge» bäulichkeiteu, aus 611 Acker Land und Wiesen besteht, soll sammt Inventar aus freier Hand alsbald verkauft werden. Kaufliebhaber erhalten auf porto­freie Anfrage nähere Auskunft durch die Expedition dieses Blattes.

Den 28. Februar

Ziehung des Grosrherrogs. Magischen Eisenbahn-Anlehens vom Jahr IMS.

Die Hauptgewinne desselben sind 14nml fl 50,000/ 54mql fl. 40/000, I2mal fl. 35,000, 23mal fl. 15,000, 55mal fl. 10,000, 40mal fl. 5000, 58mal fl. 4000, 366mal fl. 2000, 1944mal fl. 1OOO, 1770mal fl. 250.

Der geringste Preis den mindestens jedes Obligations-Loos erzielen muß, ist fl. 44 oder Thlr. 25. 4 Sgr. Pr. Cour.

Obligations-Loose, deren ^Verkauf überall gesetzlich erlaubt ist, erlassen wir gegen fr anro Einsendung des Betrags von fl. 5 2. 30 kr. oder Thlr. 30 Pr. Cour, nehmen aber solche auf Verlangen nach genannter Ziehung zu'fl. 49 oder Thlr. 28 Pr. Cour, wieder zurück.

Es haben daher auch unsere resp. Abnehmer, welche jetzt schon gesonnen sind, uns ihre Obligations-Loose nach erwähnter Ziehung wieder zu erlassen, anstatt des vollen Betrags nur den des An- und Verkaufpreises von fl. 3. 30 kr. oder Thlr. 2 Pr. Cour, für jedes zu verlangende Obligations-Loos einzusenden. (NB. Bei Uebernahme von 1 3 Ob l i g ät jons-Loo sen sind nur fl. 42 oder Thlr. 24 Pr. Cour, zu zahlen, gegen Einsendung von sl. 87 30 kr. oder Thlr. 50 Pr. Cour, werden dagegen 30 Obligations-Loose überlassen.

Ziehungslisten sofort franco nach der Ziehung.

Stirn & Grr»m,

S t st st ts-Ef f e k t e n - H a u d l u u g

in Frankfurt a. M.

Redaction, Druck und Verlag von Ludwig Funk.