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Hersfeldcr Anzeiger.

9tt* 83. Her-feld, den 17. Oktober. 185?.

DerHersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition (Neumarkt Nro. 587) pro Quartal 7 Sgr. 6 Hllr.; bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Zeile oder der Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.

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Kassel, am 15. Oktober 1857.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst und Allerhöchstderen Gemahlin, Ihre Durchlaucht die Fürstin von Hanan, haben heute, nach aufgehobe­nem Hoflager zu Wilhelmshöhe, das hiesige Residenz- Palais bezogen.

Der wilde Vager.

(Fortsetzung.)

So hitzköpfig und unbeugsam auch der Pfarrer Sellier in seiner Familie und seiner Gemeinde war, so sehr fehlte es ihm doch, der überlegenen Gewalt gegen­über, an persönlichem Muth, und er versuchte nicht, sich den Soldaten thätlich zu widersetzen, oder die calvini- schen Einwohner Vizilles und der Umgegend gegen sie aufzureizen; nur wenn er hörte, daß sich Jemand auf die Liste der Bekehrten hatte setzen und zur Messe trei­ben lassen, entstammte sein Zorn und würde ihn als­dann gewiß ein Mal zu einer Unbesonnenheit verleitet haben, worauf der Rittmeister der Compagnie nur zu warten schien, um ihn festnehmen zu lassen, wenn nicht Maries gewaltsamer, von ihr selbst gesuchter Tod einen fast lähmenden Einfluß auf sein ganzes Wesen ausgeübt hätte. Seit jenem Tage war er weit ruhiger als sonst, man sah ihn fast immer in sich gekehrt, nnd in Gedan­ken versenkt; die vorwurfsvollen Thränen und Blicke seiner Frau schienen sich allmählig einen Weg zu seinem Herzen gebahnt zu haben und die starre Härte desselben zu erweichen. Dazu kam, daß die Wege des Pfarrers ein Genius zn umschweben schien, der ihn aus jeder drohenden Gefahr rettete. Es war von den Dragonern beschlossen worden, das calvinische Leichenbegängnis; des alten Gärtners mit Gewalt zu hindern und der Ritt­meister der Compagnie hatte bereits den Befehl dazu gegeben, Der Pfarrer seinerseits sich auch gerüstet, eine kräftige Rede am Grabe des unglücklichen Mannes zu

halten und man sah daraus, daß es zu Thätlichkeiten kommen würde, bei denen der schwache Geistliche den Kürzern ziehen müsse, als in der Nacht noch ein Dra­goner mit den; strengen Befehl des Obersten von Gre- noble ankam, daß die Compagnie mit der ersten Tages­helle aufbrechen und nach Allevard marschiren solle. Der Rittmeister gehorchte, und der Gärtner wurde ru­hig begraben, der Pfarrer donnerte ungehindert seine kräftige Rede, die ihm im Beisein der Dragoner wahr­scheinlich selbst den Tod zugezogen haben würde. Aber schon am folgenden Tage ergab es sich, daß der Ritt­meister getäuscht worden und der Befehl falsch war; die Compagnie kehrte mit erhöhter Wuth nach Vizille zurück. Ein ander Mal ging der Pfarrer Abends von einem benachbarten Dorfe heim, wo er heimlich ein Kind ge­tauft hatte; aus dem Wege begegneten ihm mehrere Dragoner an einer Stelle, wo derselbe am abschüssigen Ufer der Romanche hinführte. Sie schienen ihm entge­gen geschickt zu sein; denn kaum hatten sie ihn erkannt, als sie ihn mit den unwürdigsten Schimpfworten beleg­ten und in das Wasser hinabzustürzen droheten. Aber kaum hatte einer der schlimmen Gesellen Hand an ihn gelegt und der Pfarrer sich zur Wehr gesetzt, als plötz­lich unter dem Ufer ein verhüllter Wann auftauchte, den Soldaten von hinten faßte, mit kräftigem Arme in den Fluß hinabschleuderte, einem Zweiten einen Messer­stich versetzte, daß er schreiend zusammenbrach, und einen Dritten, der mit den übrigen floh, mit einem Pistolen­schuß erlegte, dann aber eben so schnell selbst wieder im Gebüsch des Ufers verschwunden war.

Der Pfarrer schien zu ahnen, wer dieser sein Be­schützer sei, aber er wagte seiner Frau den Namen des­selben nicht zu nennen, inzwischen fanden ihre laut ge­wordenen Anklagen, daß das betroffene Unglück eine Strafe seiner grausamen Strenge sei, immer mehr Ein­gang bei ihm. Tagelang saß er brütend in seiner Stube, und war schon mehrmals im Begriff, das Instrument, worin er seinen ältesten Sohn enterbt, wieder vom Ge­richte zurück zu nehmen, bis die Angelegenheit, über die