Hcrsselder Anzelger.
^ LG. Hersfeld, den 15. Juli. L85V,
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Verordnung vom 25. Juni 1857, den Steuersatz vom inländischen Rübenzucker und ^die Eingangszollsätze vom ausländischen Zucker und Syrup betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der Iste, Kurfürst rc. rc. verordnen, auf den Grund der mit den übrigen Regierungen der Zollvereins-Staaten getroffenen Vereinbarung, nach Anhörung Unseres Gelammt-Staatsministeriums: daß die Steuer vom inländischen Rübenzucker, sowie der Eiugaugszoll vom ausländischen Zucker und Syrup und zwar vorerst für den Zeitraum vom 1. September 1857 bis Ende August 1858 unverändert nach den, in den Verordnungen vom 23. Juni 1853 und vom 6. Januar 1854 vor- . geschriebenen Sätzen fortzuerheben ist. Alle, die es au- geht, haben sich hiernach zu achten. Urkundlich Unserer Allerhöchsieigenhändigen Unterschrift und des Leigedrück- ten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 25. Juni 1857.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
Vt. Rohde.
Derordnmng vom 25. Juni 1857, denVerkauf von s. g. G e h e i m in i t t e l n b e t r.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm Kurfürst rc. rc.
verordnen zur Verhütung der aus dem Verkehr mit s. g. Geheimmitteln entstehenden Gefahren, nach Anhörung Unseres Gesammtstaatsministeriums, wie folgt: " . 8- Zum Verkauf s. g. Geheimmittel, nämlich solcher Substanzen, deren Zusammensetzung ganz oder theilweise geheim gehalten wird, und womit krankhafte Zustände bei Menschen oder Thieren beseitigt werden sollen, ist die Erlaubniß der betreffenden Provinzial-Re- gierung (Regierungs-Komnnsston) erforderlich.
Man konnte faum einen größeren Contrast sehen.
Die Baronesse Benoite d'Epinon war zwar noch jung, aber ihre Jugend glich derjenigen eines Ginsterbusches, . von welchem man nur sehr schwer bestimmen kann, wie alt derselbe ist. Es giebt nichts Angenebme- nn;e§ für Damen in gewissen Jahren — die unqelvi'^ r ohne erhaltene Erlaubniß s. g. Geheim- \ Jahre hören bekanntlich mit dem fünfzigsten auf — als
pertaufe anbietet, ist nach ein Gesicht zu besitzen, von dem man vergebens die Zahl
der Umstände des einzelnen Falles Mit einer des Geburtsjahres der würdigen Inhaberin abzulese»
UUu^ c versucht. Aber welche lange Jahre descheiluliAn Grolls
Urkundlich Unserer Allerhvchsteigenhandlgen Unter- gegen die Vorsehnna, gegen die Spiegelsabrikanten und
terschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben Kassel am 25. Juni 1857.
zu
(St. S.)
Frie drich Wilhelm, vt. S chefser.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Hauptzosiamls-Assistkultn Packhofs-Juspector Adolph Carl Hundespagen zu Kassel in den Ruhestand zu versehen,
den Rendanien Anlon Müller bei dem vorhinnigen Haupt- ioHamte zu Rinteln zum Haupiamts-Rendanten bei dem neu er» richteten Hauptsteutramte daselbst,
den Assistenten bei dem vorhinnigen Hauptzollamte zu CarlS- hasen Ludwig Kisselbach zum Controleur bei oben befaßtem Hauptsteueramte zu Rinteln,
d.N Probaturgehülfea Carl Ludwig Eduard L eiß zum Pro» bator bei der Ob>rstnanzkammer,
den Bcrgelcvcu Adolph Philipp Cornelius zum Rech- UUNgo-Probator bei der Ober-Berg- und Salzwerks-Direction und
den ForstinspeclionS - Accessisten Carl Ludwia LipsiuSzu Steinau zum Reviersörster des Forstreviers ^teinbach,
die drei Lehteren provisorisch zu ernennen,
den Hosbänderknechl Johann M e I s ch in der Hofkellerei provisorisch zum Hofkiefermeister zu ernennen.
Marion.
k.