Nr. 54.
Hersfeld, den 8. Juli.
185».
Der „Hers sei der Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends.— Preis desselben bei der Expedition (Neumarkt Nro. 587) pro Quartal 7 Sgr. 6 Hllr.; bei den Postanstalten kommt der übliche Postausschlag hinzu. — Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Zeile oder der Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.
Seine Königliche Hoheit d e r K u r f ü r st haben allergnädigst geruhet:
den Lberlandforstmeister Georg Friedrich Carl von Witzle- ben auf sein allerunterthanigstes Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen,
den berittenen Steueraufseher Johann Denhard zu Treps» zum Controleur bei dem Steueramte zu Schnialkaldcn und
den berittenen Steueraufseher Christoph Müller zu Neustadt zum Assistenten bei dem Haupt- und Provinzial-Steueramte zu Marburg
provisorisch zu ernennen,
den Legationsrath Eduard von Goeddäus, neben Ueber- tragung des Vortrags in AllerhöchstJhrem Geheimen Cabinel, zum Vortragenden Rath im Gesammt-Staatsministerium für die Recurs- und Conflietsachen zu ernennen,
den Hauptmann von Bischoffshausen vom General- stube als Compagnie-Chef zum Leibgarde,Regiment zu versetzen,
den Premierlieutenant von Bardelebcn vom Generalstabe znm Hauptmann in demselben, und
den Premierlieutenant von Berschner vom Leibgarde,Regiment zum Hauptmann und Compagnie-Commandeur in demselben zu ernennen,
dem praktischen Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Wilhelm Harnier zu Treysa die Verlegung seines Wohnsitzes nach Kassel zu gestatten.
Amtliche BekarmtMachmrgesr.
Kanörathsamt Hevsfeld.
Nachdem Kurfürstliches Ministerium des Innern verfügt hat, daß, um den Nachtheilen, welche durch das massenhafte Zuströmen inländischer Arbeiter zu anslän- difchen Arbeitsplätzen für den inländischen Landwirth- schastsbetrieb zu entstehen drohen, auch für die Arbeiter erfahrungsmäßig bereits entstanden sind, thunlichst vor- zubeugen, die Anwerbung von Handarbeitern in unbestimmter Anzahl zu ausländifchenAr- bertsstätten der polizeilichen Gestattung des Landrathsamts unterliegt, wirb die Uebertretung dieser Anordnung nach Anhörung und im Einverständnisse des Bezrrksraths mit einer Strafe von 5 Thlr. Geld be
ziehungsweise 3 Tagen Gefängniß bedroht, auch das Arbeitsuchen im Ausland Seitens der Handarbeiter ohne Einholung einer deshalbigen Reiselegitimation bei gleicher Strafe untersagt, den Ortsvorständen des Kreises aber aufgegeben, diesen Erlaß sofort auf die herkömmliche Weise in ihren Gemeinden zu veröffentlichen und Uebertretungen alsbald dahjer anzuzeigen, insbesondere Fremde, die ohne zuvor erwirkte Gestattung mit derartigen Anwerbungen sich besassen,_ festzunehmeu und dem Landrathsamte vorführen zu lassen.
Hersfeld, am 6. Juli 1857.
Kurfürst!. Laudrathsamt. VtuUarth.
Unter Hinweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen in den 8-8- 9 und 12 des Gesetzes vom 26. Juni 1840 und 8- 3 des Ministerial-Ausschreibens vom 1. August gedachten Jahres werden die Ortsvorstände des Kreises darauf aufmerksam gemacht, daß das Einfängen und die Tödtung der Hunde, welche während des Zeitraums vom 15. Juli bis zum 15. August mit dem vorschriftsmäßigen Hundeblechzeichen nicht versehen sind und außerhalb der Wohnung betroffen werden, geschehen muß und ihnen die Befolgung dieser Vorschrift bei strenger Verantwortlichkeit obliegt.
Hersfeld, am 7. Juli 1857.
Kurfürstl. Landrathsamt. Aiusfarth.
Der von dem Verbindungswege über die Lange- haide am Ausgange des Waldes in der Gemarkung von. Reckerode ab und durch den s. g. Kirchengraben nach dem Dorfe Reckerode führende Fußpfad, sowie der neben dem Fahrweg von Obergeis nach Reckerode in der Gemarkung letzterer Gemeinde durch das s. g. Roth über die Grundstücke des Bürgermeisters Johannes Ruhn von da führende Fußpfad werden hiermit abgestellt und wird im Einverständnisse mit dem Bezirksrath das Betreten derselben unter Androhung einer Strafe bis zu 1 ^, eventuell entsprechender Gefängnißstrafe verboten.
' Hersfeld, am 6. Juli 1857.
Kurfürstliches Landrathsamt. Ttuffarth.