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Mp. AO. Hersfeld, den 15. April. 185?*

DerHersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expedition (Neumarkt Nro. 587) pro Quartal 7 Sgr. 6 Hllr.; bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Zeile oder der Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.

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Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den ©uptrinkiibenten M crle zu Marburg vcn der Aebe». stelle eines Cenststerialraihes bei dem, Sonst [torium dascidst zu entbinden,

den zur erledigten Pfarrei Nichelsdorf in der Classe Sontra präsentirten außerordentlichen Pfarrer Adolph Nothnagel nu6 Rotenburg zu bestätigen,

dem Geheimen RegierungSraib Völker zu Marburg die Stelle des landesherrlichen Sommijfar,5 bei dem Hospiial H.iiaa als Nebenstelle zu übertragen,

den prgcti chen Arzt Dr. Wcnderojh zu Ninteln zum Pby- sikuS zu Allcndvrf provisorisch zu bestellen,

dem außerordentlichen Professor der Physik Dr. Kohl rausch zu Marburg die nachgesuchte Entlassung auS dem Kurhessischen Staatsdienst zu ertheilen,

den NcchiSpractieanicn Friedrich Hahn in Eschwege zum Aktuar bei dem Justizamtc in Hünseld provisorisch

zu bestellen,

dem Eonsistorialrath Dr. Wilhelm Schiffer zu Marburg daS Prädicat .Oberconsistorialrath» zu verleihen.

Vermischtes.

Kassel, 11. April. Dem Vernehmen nach sind die Mitglieder der ersten Kammer des kurhessischen Landtags auf den^ 19. d. M. einberufen, und werden die regelmäßigen Sitzungen dieser Sammet am 20. d. M. wieder beginnen. ' (Kaff. Ztg.)

^n Straubing schrie ein Bäuerlein in dem Au­genblick, wo es in der Kirche beim Austheilcn des Abend- mahls die Hostie empfing:Jesus, mir stiehlt Einer mein Geld!" In dem Augenblick klangen auch Mün- jen am Steinpflaster. Der freche Dieb Latte nämlich den leinenen Säckel, in welchem der Bestohlene sein Geld verwahrt hatte, verkehrt ergriffen und so beim Herausziehen aus der Tasche das Geld ausgestreut. Der Dieb entwischte durch die Menge der Andächtigen.

Sn Fürth hat sich ein junger Mensch von 16 bis * Jahren, welcher absolut schon heirathen wollte, er­

schossen, weil seine Mutter diesem Vorhaben sich be­greiflicherweise entschieden widersetzte.

WmMchs KDsSaZmtmKchungerr.

KaKKrathsamt Hersfeld.

Von Kurfürstlichem Justizministerium ist verfügt worden, daß in allen denjenigen gerichtlichen Beitrei- bungssachen, bei welchen entweder nach dem Regierungs- auvfchreiben vom 16. Juni 1815 oder nach dem Mini- sterialausschreiben vom 22. Oktober 1823 beziehungsweise auch dem Staatönnuisterial-Ausschreiben vom 22. Februar 1830 und dem Wmsterial - Ausschreiben vom 31. De- cemher 1853 zu verfahren ist, die Gerichtsdiener (Execu- tauten) für Behäudigung oder Bekanntmachung des Zahlungsbefehls an die Debenten die ihnen sonst nach den bestehenden Bestimmungen für Beendigungen zu- kommeuden Gebühren zu beziehen, sich jedoch wegen dieser Gebühren ebenso wie in Betreff der eigentlichen Executionsgebühren, immer nur an die Debenten zu halten haben, welchen einttetenben Falls der Regreß gegen den Jmploranten offen steht.

Die besondere Bestimmung im Staatsministerial- Ausschreiben toom 31. December 1825 in Betreff der Beitreibung des Schulgeldes erhält dadurch ihre Erle­digung, daß in diesem Beitreibungsvcrfahreu die Mah­nung des ErheberS vorangegangen sein muß, damit aber der Erlaß eines besondern Zahlungsbefehles Seitens des Gerichts überflüssig erscheint, vielmehr alsbald mit dem Executionsverfayren vorgeschritten werden kann.

In Betreff der nach §. 89 ber Gemeinde-Ordnung vom 25. Oktober 1834 stattfindenden Beitreibungen ist die Anordnung getroffen, daß während eine vorgängige persönliche Anmahnung durch den Gemeindeerheber nicht weiter erforderlich ist, der gerichtliche Zahlungsbefehl dem Ortsvorstand gebührenfrei zuzufertigen und von diesem durch den Gemeindediener den Restanten bekannt zu machen ist, das Gericht aber auf eingehenden weite-