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Sämmtliche Herrn Bürgermeister des Kreises haben in ihren Gemeinden wiederholt bekannt zu machen, daß das Einfängen oder Todten von Nachtigallen und sonstigen von Jnsecten sich nährenden Vögeln, sowie auch das Zerstören-deren Nester bei 10 "Thaler beziehungsweise Tj Thaler Strafe gesetzlich verboten ist.

Die Feldhüter und Waldschützen sind zur Aussicht gegen Uebettretungcn dieses Verbotes gemessenst anzu- weisen und die Herrn Schullehrer zu ersuchen die Schuljugend namentlich vor Aushebung oder Zerstörung der Nester von Nachtigallen, Nothkehlcheu, Notlffchwänz- chen, Grasmücken, Meisen, Finken, Drosseln, Spechte w. ernstlich zu verwarnen.

Hersfeld, am 9. März 1857.

Kurfürstliches Landrathsamt. Wuffrreth.

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekannt­machung vom 1. Juni 1853/ die Vertilgung von Äau- pennestern betreffend (in Nr, 44 des Anzeigers vom Jahr 1853 enthalten) werden hierdurch die Ortsvor- stände des Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu überwachen und jede Vernachlässigung Behufs Veranlassung deshalbiger Bestrafung dahier zur Anzeige zu bringen.

Hersfeld, am 9. März 1857.

Kurfürstl. Landrathsamt. Muffnrth.

Durch Beschluß Kurfürstlicher Landgcstüte-Dircction ist dem Konrad Trieschmann zu Widdershausen unter den in dem deshalbigen Erlaubnißschein angegebenen Bedingungen nachträglich gestattet worden, seinen Hengst, drei Jahre alt, dunkelbraun mit durchgehender Blesse und linkem weißen Hinterfuß, von einem Hengst däni­scher Raye abstammend, für das laufende Jahr zur Stutenbedeckung zu verwenden, was hierdurch bekannt gemacht wird,

Hersfeld, am 11. 'März 1857.

Kurfürst!. Landrathsamt.' Alusfarth.

Mit Bezug aus die, den Ortsvorständen des Krei- ses unterm 1, d. M. zugefertigten Ladungen der bei der diesjährigen Aushebung für dienstpflichtig erklärten Mi­litärpflichtigen zum Musterungstermin, wornach dieselben sich den 17. d. M. des Morgens präcis 18 Uhr zu Fulda auf dem dasigen Kasernenhofe zu sistiren haben, werden die betreffenden Herrn Bürgermeister speciell dafür verantwortlich gemacht, daß die zu musternde Mannschaft pünktlich in diesem Termine vor deAMu- sterungs-Commission erscheint, was seither nicht immer geschehen ist.

Hersfeld, am 11. März 1857.

Kurfürstl. Landrathsamt. Wuffarth.

Der Schreiner Johannes Pfaff von Schenklcngs- feld hat um Entlassung aus dem Kürhessischen Unter­

thanen-Verband behufs Auswanderung yach Amerika ge­beten.

Hersfeld, am 9. März 1857.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Um Entlassung des Valenrin Carl Huras von Kleba aus dein Kürhessischen Unterthanen-Verband be­hufs Auswanderung nach, Amerika ist gebeten worden.

Hersfeld, am 10. März A857j s

Kurfürstl. Landrathsamt. Mufferkth.

Um Entladung

des Philipp Haupt von Niederaula aus- dem Kürhessischen Uutertlm no-Verbaird behufs Nie­derlassung in den Königlich Preußischen Staaten und des Schreiners Heinrich Rüg er von Sorga,

Johann Conrad Appell aus Harnrode und

Johannes Hoßseld von Philippsthal zw'ecks Auswanderung nach Amerika, sowie um Ertheil ung einer Reiselegitimation dahin für Anna Margaretha Appel mit Familie ans Harnrode ist nachgesucht worden.

Hersfeld, am 10, März 1857.

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Autgesunden: ein Schlüssel. Der Eigenthümer kann solchen dahier in 'Empfang nehmen.

Hersfeld, am 11. März 1857!

Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.

Alle Polizeibehörden werden ersucht, auf den t2- jährigen Schultnaben Heinrich still tz von Petersberg, N'elchcr sich wiederholt heimlich von Haus entfernt hat und wahrscheinlich abermals bettelnd umhertreibt, fahn­den, ihn im Betretungsfäll verhaften und anher ablie­fern zu lassen.

Hersfeld, am 9. März 1857.

Kurfürst!. Landrathsamt, Muffarth.

Kandrsthsamt Ziegenhain.

i) Anna Catharina S ch a u b aus Allendorf,

2) Anna Catharina. Diemel aus Hatterode und

3) Anna Margaretha Braun aus Breitenbach haben um Ertheilung von Reisepässen zur Reise nach Nordamerika, gebeten.

Ziegenhain, am 5. März 1857.

Kurfürstliches Landrathhamt. Groß

Die Herrn Bürgermeister des hiesigen Kreises wer­den hierdurch aufgefordert, die Gemeinde-Rechnungen vom Jahre 1856 im Monate April d. I. aufzustellen und spätestens bis zuin 1. Juni l. I. in pinem abhö-