Hersfelder Anzeiger.
9M LS Hersfeld, den 1L Februar. 1853**
Der „Hersfelder Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. — Preis desselben bei der Expedition (Neumarkt No. 587) pro Quartal 7 Sgr. 6 Hllr.; bei den PostanstaltenZkommt der übliche Postaufschlag hinzu. — Anzeigen aller Art werden ausgenommen und^die Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.
Gesetz vom 22. Januar 1857, die Abtretung von Grundeigenchum rc. zur Anlegung und Erweiterung von Todtenhöfen betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm!., Kurfürst rc. rc. ertheilen nach Anhörung Unseres Gesammt-Staatsministeriums und mit Beistimmung der getreuen Landstände, folgendes Gesetz:
§. 1.
Zu den Fällen, in welchen Eigenthum oder sonstige Rechte M öffentlichen Zwecken gegen vorgängige volle Entschädigung in Anspruch genommen werden dürfen, soll die Anlegung und Erweiterung von Todtenhöfen gehören. - - -.^^
Das Gesetz vom 30. Oktober 1834 über die Abtretungen zu öffentlichen Zwecken findet darauf in jeder Beziehung Anwendung mit Ausnahme,
a) daß bei Einwendungen des betheiligten Grund-Ei- genthümers das Ministerium die Nothwendigkeit der Abtretung eines Grundstücks nur nach Anhörung des betreffenden Bezirksraths aussprechen kann;
b) daß, wenn das Grundstück, von welchem ein Theil zu Anlegung eines Todtenhofes zwangsweise abgetreten werden soll, bisher nicht blos zu ökonomischen Zwecken benutzt worden ist, der Eigenthümer die Befugniß hat, zu verlangen, daß auch der übrig bleibende Theil gegen ihm zu leistende Entschädigung übernommen werde.
Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrist und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 22. Januar 1857.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
Vt. Scheffer.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Fürstlich Thurn- und TaxiS'schen Post.commissar Julius von Carls hausen, zu Sigmaringen, die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Trage« des von des Königs von Preußen Majestät demselben verliehenen Rothen Adlerordens 4ter Klasse zn gewähren.
Das gespenstige MfeeS.
(Fortsetzung.)
$ Antoine trat also seinen Heimweg an. Es war dunkel geworden und um die Zeit des Neumonds, aber die Sternlein flimmerten doch freudig am Firmament und verhießen mindestens hinreichende Helligkeit, um in aller Gemächlichkeit den Heimweg zurückzuleqen. Die Bewohner des Dorfes hatten sich schon in ihre Häuser begeben und als er durch die Straßen desselben ging, sah er viele Fensterladen bereits geschlossen und hinter manchen Fenstern Licht. Ungeachtet des im Weine gefundenen Muthes begann Antoine zu bedeuten, daß es doch eine gar eigene Sache sei, so spät noch einsam umherzuwanveln. Er wünschte, daß das Schloß noch etwas näher bei dem Dorfe sein möchte. Als dann das Nachdenken und die Kühle der Nacht mehr und mehr den Muth gedampft hatten, mit welchem er das Weinhaus verließ, da begann er mit bedeutendem Kummer dorthin zu blicken, wo die unheimliche Gasse begann, in der er und seine Herrin das gespenstige Pferv' erschaut hatten. Mit jedem Schnitt, der ihn dem Anfänge jener Gasse näher brächte, wurde er ernster, bis er endlich in einen Zustand gerieth, der von einem furchtsamen Zittern nicht mehr so gar weit entfernt war.
Antoine bekreuzte sich wohl manches Mal in jener Nacht. — Es ist bekannt, daß die alltäglichsten Erscheinungen und Töne geeignet sind, uns zu'schrecken, wenn sich unsere Nerven in einem aufgeregten Zustande befinden. Das Schwanken eines Zweiges im Windzuge, das