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Personen, welche in das Königreich Dänemark reisen, um dort Arbeit zu suchen, darauf aufmerksam zu machen, daß sie einen Tauft und Confirmations-Schein mitneh- men, indem sie ohne diese Dokumente dort ausgewiesen werben. Sodann müssen alle Arbeiter, welche die Her- zogthümer Schleswig oder Holstein betreten, ihre Pässe bei der nächsten Polizeibehörde visiren lassen.
Hünfelv, am 9. September 1856.
Kurfürst!. LandrathsaMl. v Wolff.
Zur Linderung der Noth derjenigen unbemittelten Personen, welche durch den Hagelschlag am 1. v. M. an Hab unv Gut erheblichen Scharen gelitten, namentlich ihre Früchte und Gemüse eingebüßt haben, welche zur Erhaltung der Familien bis zur kommenden Erndte dienen sollten, hat Kurfürstliche Regierung eine Sammlung milder Gaben angeordnet und werben Die Herrn Bürgermeister, namentlich derjenigen Ortschaften in welchen das Unwetter keinen ober nur wenig Dchaven angerichtet hat, aufgeforvert, von HauS zu Haus Beiträge an Gelb ober Frucht, namentlich Hafer, zu sammeln unv das Verzeichnis der Gaben mit diesen selbst hierher ab» juliefern.
Die Herrn Bürgermeister haben sich mit Eifer dieser Sammlung anzunehmen und die wohlhabenden Bewohner darauf aufmerksam zu machen, Da6 die jetzt vom Glücke Begünstigten, in gleiche Lage wie die hart beschädigten Personen kommen können, und alsdann eben so gern die Hülfe ihrer Mitmenschen in Anspruch nehmen werden. _
Hünfelv, am 11. September 1856.
Kurfürst!. Lanbrathsam.'. V. Wolff.
Im Besitze einer wegen Diebstahls in Untersuchung befangenen Familie haben sich nachbezeichnete Gegenstände gesunven, bereit rechtlicher Erwerb zweifelhaft erscheint.
Die Eigenthümer werden aufgeforvert, sich dahier oder bei der nächsten Polizeibehörde zu melden.
Hünfelv, am 10. September 1856.
Kurfürst!. Landrathsamt. v» Wolff
1) Ein bunter lederner Zieh-Geldbeutel, an dessen Riemen eine Pettschast befestigt ist, in welcher ein Herz mit einem Blümchen, zu dessen beiden Seiten ein Löwe unv Unten die Buchstaben S. H. M. eingravrrt sind.
2) ein noch neuer eiserner Gurkzieher,
3) zwei baumwollene Mannöhemden mit weißen Stik- lereien an Aermeln unv Kragen; das am Ende des Brustschlitzes gewesene Zeichen ist äusgefadelt, jecoch lassen sich an den Stichen noch ziemlich genau die Buchstaben C. A. 8. erkennen.
4) ein desgleichen, wie vor, jedoch feiner und ohne Zeichen.
5) ein flächsenes Mannshemd, am Ende des Brust
schlitzeS mit K. N. roth gezeichnet, der letztere Buchstabe ist ausgefäbelt bis auf den letzten Zug.
6) der Rumpf eines flächsenen Mannshemdes.
7) ein 3 Ellen langes H Elle breites Stück neu gebleichtes Wergen-Tuch
8) ein feines Hanbtuch, am obern Theile mit A. E. H. JV?. 6. 1855 roth gezeichnet, unten mit einer Borde und Frangen besetzt.
9) 1 kleinwergen und 1 grobwergen Handtuch.
Privat * Bekanntmachungen.
Die zum Neubau eines Brennerei- und Stallgebäudes auf Dem Hofe Ollersbach erforderlichen: Maurer-, Zimmer-, Schreiner-, Schlosser- und Dachdecker-Arbeiten sollen Montag den 22. t. M- an den Wenigstneh- wenden verakkorvirt werden.
Akkorblustige können sich des Morgens um 9 Uhr hier kinfinben, auch kann Riß und Uebersicht der Arbeiten früher schon hier eingeschen werben.
Breitenbach a. H., am 8. September 1856. Freiherrlich von Dorn herg’fcbee Verwaltungs-Amt.
Gnndlach.
Recht Weruauifcher Guano w
Conrad Gefing am Markt.
Eine in noch gutem Zustande befindliche Bierbrauerei in einer Kreiehauptstavt, welche sich mit Nutze» betreiben läßt, steht' auf längere Jahre zu verpachten. — Wo? sagt die Expedition b. Bl.
Die Kölnische Feuerversicherungs-
Gesellschaft „Colonla“
versichert Mobiiargegenstänve aller Art zu angemessen billigen Prämien.
Bei der gegenwärtigen Erndtezeit erlaubt sich der unterzeichnete Agent der „Colonia“ auf Die VersicherM der EiNblebkstänbe in Scheunen und Schobern besondere hinzuweilen. . _
Die Agentur zu Hersfelb.
P« Litzenbann
Rkdaetioii, Druck und Verlag von L. Funk.