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Dem George HeuSner zu Lander-hausen ist im Zeitraum vom 8. auf den 9. d. M. ein, 15 Ellen haltendes Stück kleinwergenes Tuch gestohlen worden. — Spuren des Thäters sind taxier anzuzeigen.
Hersfeld, am 11. Juli 1856.
Kurfürst!. Landrathsamt. Auffarth.
Landrathsamt Hünfel-.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben in den Gemeinden bekannt zu machen, daß das Verbot vom 25. Oktober 1855, resp, vom 10. Oktober 1854 über die Beschränkung hinsichtlich des An- und Verkaufs oder der Verwendung der Kartoffeln zum Branntweinbrennen und StärkemchIfabrikation, wieder aufgehoben ist.
Hünfeld, am 9. Juli 1856.
Kurfürst!. Landrathsamt. v Wolff.
Nach Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 1. Juli l. I. ist den Gemeinden Obcruffhau- sen, Mannsbach, Soisdorf, Oberbreitzbach, Leibolz, Großentaft, Grüsselbach, Glaam, Giesenhain, Erdmann- rode, Buchenau, Bodes, Eiterfeld, Wetzlos, Wehrka, Rudolphshan, Rothenkirchen, Rhina, Oberfeld, Michels- rombach, Langenschwarz, Hünhan, Hechelmannskirchen, Gruben, Burghaun, Schwarzbach, Sargenzell, RückerS, RimmelS, Rasdorf, MorleS, Mackenzell, Kirchhasel, Hof- aschenbach, Haselstein, Großenbach, Sktzelbach und Wolf die Erhöhung der Verbrauchsauflage von dem daselbst zur Consumtion kommenden Branntwein, jedoch mit Ausnahme desjenigen, welcher über die Außengrenzen des Zollvereins eingeführt wird, auf einen Silbergroschen vom Maas, bis zu anderweiter Bestimmung bewilligt worden.
Die betreffenden Ortsvorstände haben sich diese Verfügung zur Nachachlung dienen zu lassen.
Hünfeld, am 9. 3ult 1856.
Kurfürstliches Länvrathsamt. v Wolff.
Die an Geisteszerrüttung leidende Wittwe des Müllers Johannes Weber von Kirchhasel, 61 Jahre alt, hat sich am 27. v. Mts. aus ihrer Heimat!) entfernt und kann deren Aufenthaltsort nicht ermittelt werden. Dieselbe war bei ihrer Entfernung bekleidet mit einer grünen Tuch-Jacke, blauem Rock von Bcicergewand, baumwollener streifiger Schürze uno buntem gedrucktem Kopftuch (sog. Schleier.)
Man ersucht die verehelichen Polizeibehörden, die gedachte Wittwe Weber im BeleetungssaUe anhalten und hierher bringen zu lassen.
Hünfeld, am 8. Juli 1856.
Kurfürstl. Landrathsamt. v. Wolff.
Einem verdächtigen Individuum ist ein wollenes Frauenhalstuch, grün mit rothen Streifen und Frangen, abgenommen worden, das angeblich in der Nähe von
Fulda gefunden, wahrscheinlich aber irgend wo gestohlen worden ist.
Der Eigenthümer wird aufgefordert, sich dahier oder bei der nächsten Polizeibehörde zu melden.
Hünfeld, am 9. Juli 1856.
Kurfürstliches Landrathsamt. v Wolff.
Die Herrn Bürgermeister der Gemeinden deS Kreises, in welchen die Verbrauchsabgabe vom Branntwein eingeführt ist, haben binnen 14 Tagen die bis zum 1. Juli d. I. rückständige Controllgebühr der Brantwein« Hülfsteuer an den vorhinnigen Steuereinnehmer Lappe zu bezahlen.
Hünfeld, am 11. Juli 1856.
Kurfürst!. Landrathsamt. v. Wolff.
KandrathSamt Ziegenhain.
Johannes Walper zu Neukirchen hat um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterthanen-Verbande, Behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht.
Ziegenhain, am 1. Juni 1856.
Kurfürstliches Landrathsamt.
F. d. d. v. L.
der Kreissecretar Pfeiffer.
Georg Heinrich Manz zu Neukirchen hat um Entlassung auS dem Kurhessischen Unterthanen-Verbände, Behufs Auswanderung nach Nordamerika nachgesucht.' 4 Ziegenhain, am 8. Juli 1856.
Kurfürstliches Landrathsamt.
F. d. d. v. L.
der Kreissecretar Mfeiffer.
Die Eigenthümer steuerpflichtiger Hunde in hiesiger Stadt werden aufgefordert, die vom 1. Juni laufenden Jahres an fällig gewordenen Hundesteuern binnen acht Tagen und zwar Morgens von 8 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr anher einzuzahlen.
Hersfeld, am 12. Juli 1856.
Kurfürstliche Stadtreceptur.
S chimmelpfeng.
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Vorläufige Bestellungen übernimmt Herr Jean Kenlmann, Gold- u- Silberarbeiter.
Redaction, Druck und Verlag von L. Funk.