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tagiosus hier vorliegt; oder ob, wie erzählt wird, eine kleine, aber in ihren Folgen schreckliche, Unvorsichtigkeit den Karfunkel hervorgerufen, muß dahingestellt bleiben. Herr Aschenfeld fuhr am Himmelfahrtstage Morgens mit seiner Braut und deren Mutter nach Oliva,' wo sich eine heitere Gesellschaft versammelt hatte, welche sich bet dem schönen Wetter im Freien belustigte. Der junge Ofsicier nahm ein paar Frösche in die Hand, um ein paar junge Damen, denen er damit nachlief, zum Scherz ein wenig zu ängstigen. Da ihn eine Stelle an der Unterlippe, an welcher er ein einfaches Blutgeschwur hatte, zufällig juckle, so wischte er sich mit der von den Fröschen noch feuchten Hand baran; aber im nächsten Augenblicke schon schmerzte das bis dahin nicht beachtete Geschwür unb nahm binnen einer Stunde an Umfang und Bösartigkeit dermaßen zu, daß er genöthigt war, in die Stadt zurückzukehren und ärztliche Hülse zu suchen. Der ihn behanoelnte Arzt sah keinen andern Ausweg, als den schmerzlichen, das Geschwür zu operiren; aber trotz der mit großer Geschicklichkeit vor« genommenen Operation, nahm das Uebel so zu, daß der Patient, da der kalte Brand nicht verhütet werden konnte, diesem schon nach wenigen Tagen unterlag.
Amtliche Be§LMtttAmchmKgeN.
Nach einer Mittheilung der Direction des Hagel- schäden-Versicherungs-Vereins fürKurhessen ist dieTheil- mahme der Landgemeinden an diesem Vereine noch immer geringer, als dies bei einiger Einsicht in die Wohlthätigkeit dieses vaterländischen vorzugsweise im Interesse jener errichteten JnstiluIS zu erwarten war.
Mit Beziehung auf das Ausschreiben vom 24. Januar 1. I. werden daher die Ortsvorstänoe des Kreises dringend aufgefordert, nach Kräften für Verbreitung des VereinS und für Beiheiligung daran in ihren Gemeinden zu wirken und ist binnen 4 Wochen einzuberich- ten, welchen Erfolg diese Bemühungen gehabt haben.
Zugleich wird auf die hierunter äbgevruckien Empfehlungen des gedachten Vereins durch Kurfürstliches Finanzministerium und Kurfürstliche Kommission für landwirthschaftliche Angelegenheiten aufmerksam gemacht.
Hersfeld, am 22. Mai 1856.
Kurfürstl. Landrathsamt. A'rrffaLth.
WekKtmtmachtMg.
Indem wir hiermit zur Kenntniß des landwirthschaft- lichen Publikums bringen, daß die Statuten des Haget- VersicherungS-Vereins für Kurbessen nach vorgängiger Prüfung durch Kurfürstliches Ministerium des Innern und die unterzeichnete Behörde nunmehr bestätig! sind und dem Hagel-Versicherungs-Verein ein landesherrlicher
Commissar in der Person des Herrn Polizeidirektors Bernstein basier allergnädigst beigegeben ist, sprechen wir zugleich den Wunsch aus, daß die Landwirthe, zu deren Nutz und Frommen dieses wohlthätige Institut allein ins Leben gerufen ist, durch einen recht zahlreichen Beitritt zu einem gedeihlichen Aufblühen desselben beitra# gen mög.«!
Kurfürstliche Commission für landwirthschaftliche Angelegenheiten:
(gez.) Me«De?staSt. (gcz.) v. BaumSach
AuSzug aus dem General-Protokolle des Finanz-
Ministeriums.
Cassel am 11. Februar 18 56.
Nr. 616- Vortrag der Abtheilung für die Domänen (zu Nr. 352 F. M. G. P.) die Eingabe der Direction des Hagelschäben-Versicherungs-Vereins für Kurhessen beireffenb, worin dieselbe bittet, diese Anstalt den Staals-Dvmänenpachtern zum Beitritt zu emofehlen rc.
Beschluß: Die Abtheilung für die Domänen hat den Pachtern der Staatsdomänen den Beitritt zu dem gedachten inländischen Hagelschäven-Bersicherungs- Verein anzuempfehlen.
Kraft Allerhöchsten Auftrags:
(gcz.) WiedeVhsld.
Vor einiger Zeit ist in Kruspi'S eine Flinte a usge- funden worden, deren Eigenthümer unbekannt ist.
Derselbe wird aufgefordert, binnen 6 Wochen sich dahier zu legüimircn, widrigenfalls über die Flinte anderweit verfügt werden wird.
HerSfeld, am 22. Mai 1856.
Kurfürstl. Landrathsamt. Muffarth.
Der Ehefrau des Dienstknechts Heinrich Böttner in Friedlos sind am 19. b. M. zwanzig Ellen leinenes Tuch gestohlen worden. — Spuren des Thäters sind dahier anzüzeigen.
HerSfeld, am 22. Mai 1856.
Kurfürstl. Lanvrathsamt. Muffsvth.
Am 24. October v. I. ist am Spießberge, Meck- bacher Forsts, in einem Busche versteckt, .eine Flinte ausgefunden und heute anher abgeliefer worden.
Es wird dieses hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß der Eigenthümer der Flinte seine Ansprüche darauf binnen 6 Wochen dahier geltend zu machen hat, widrigenfalls anderweit über dieselbe verfügt werden wird.
Hersteld, am 24. Mai 1856.
Kurfürstl. Landrathsamk. WrrffKVth-