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gCmtlirfK Bekanntmachungen.
Nachdem nunmehr die zur definitiven Feststellung der Eisenbahn-Linie von Bebra über Fulea in der Richtung nach Vchweinfurt erforderlichen speziellen Aufnahmen begonnen haben, weiden die Ortsvorstände der in Betracht kommenden Gemeinden des Kreises HerSfeld angewiesen, diese Aufnahmen nicht nur ungehindert vornehmen zu lassen, sondern auch den damit beauftragten Beamten der Kurfürst Friedrich-Wilhelms Nordbahn in aller Weise die nöthige Unterftügung zu gewähren.
Zugleich wird die Beschädigung 2c. der ausgesteckten Signals Pfähle u. s. w. mit einer Strafe von 5 THIr. Gele, beziehungsweise 3 Tagen Gefängniß bedroht. was die OrtSvorstände noch besonders auf die übliche Weise in ihren Gemeinden bekannt zu machen haben.
Hersfelv, am 29. April 1856.
k Kurfürst!. Landrathsamt. Mufforth.
Die Verlegung des auf heute bestimmten, wegen eingetretenen Regenwetters nicht abgehaltcncn, Kram- und Viehmarkts hierselbst auf
Montag den 5. f. M. Wird hierdurch zur öffentlich c,n Kenntniß gebracht.
Hersfelv, am 29. April 1856.
Kurfürst!. Landrathsamt. Vuffarth.
Zur Sicherstellung des Pen Gemeinden Heimbolds- Hausen und Harnrovc zukommenden Brückengelds von der Werrabrücke bei HeimboldShauien find von Kurfürstlicher Regierung der Provinz Fulva durch Beschluß vom 22. l. M Nr. 2429 die nachfolgenden Sicherungsmaßregeln angeorvnel worden:
§. 1.
Ein Jeder, welcher zur Zahlung von Brückengeld verpflichtet ist, muß bei der Erhebeltelle anhalten, um daselbst den tarifmäßigen Betrag gegen Quittung zu entrichten.
§. 2.
Es ist untersagt, auf der Brücke oder sonst zum Zwecke der Zahlung eines geringeren Brückengeldes das Zugvieh auszuspannen und nachzuführen.
§■ 3.
Uebertretungen werden in Gemäßheit des §. 75 der Gemeinde-Ordnung mit einer Geldbuße vom süni- bis zum zwanzigfachen Betrage neben Entrichtung oder Nachzahlung des zur Gemeinvekasse schuldigen Abgabcnbclrags oder bei Zahlungsunfähigkeit mit angemessener Gcfäng- nißstrafc oder Wrafarbeit, beziehuugswcisc nach dem Gesetze vom 16. April 1846, die Bestrafung der Ueber» tretung der Maßregeln zur Sicherung der gemeinheitlichen Verbrauchsauflagen, Pflaster-, Wege- und Brückengelder betreffend, geahndet.
Hersfelv, am 28. April 1856.
Kurfürstl. Lanvrathsamt. Wuffarth.
Nachdem der Marktmeister und Schätzer Hermann Schlüter dahier als Darlehnsmäkler für den Kreis Hersfelv bestellt und verpflichtet Worten ist, wirv solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Hersfeld, am 28. April 1856.
Kurfürstl. Landrathsamt. Auffarth.
Der unterm 14. d. M. gegen Adam Auel von Rohrbach erlassene Steckbrief wirv, als erledigt zurückgezogen. HerSfeld, am 26. April 1856.
Kurfürstl. Lanvrathsamt. Vtuffarth.
Auf dem Wege von Kirchheim nach Hedverödorf find zwei Aufhaltekeltrn gesunven worven.
Dcr Eigenthümer kann sich zum Empfang derselben beim Ortsvorstand in Kirchheim melven.
Hersfelv, am 29. April 1856.
Kurfürstl. Landrathsamt. Aluffarth.
Dem Schäfer George Breul zu Niederjossa ist in der Nacht vom 25. auf den 26. v. M. eine Zuchtgans mit sieben Jungen gestohlen worden. — Spuren des Thä ers find dahier anzuzeigen.
Hersfeld, am 28. April 1856.
Kurfürst!. Lanvralhsamt. Aluffarth.
Landrathsamt Ziegenhain.
Der gegen den Schulknaben Heinrich Jungkurth aus Hausen unterm 19. v. M. diesseits erlassene Stets blies wird als erledigt zurückgezogen.
Ziegenhain, am 26. April 1856.
Kurfürst!. Lanvrahtsamt. Groß
Won Großherzoglich Hess. «Kreisamt W'lsselö wird steckbrieflich verfolgt:
der 13 Jahre alte Schulknabe Heinrich Mohr von Wallersdorf wegen heimlicher Entfernung.
Kram- „ Biehmarkts- Werlegung.
Der heutige Jahrmarkt ist wegen des eingetre- tenen Regenwetters aus nächsten
Monta g den 5. Mai d. I. verlegt worden, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wirv.
Hersfelv, am 29. Avril 1856.
Der Stadt Vorstand.
Schimmelpfeng. ,
▼t. Herwig.
Redaction, Druck und Verlag von L. Funk.