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Jahr 1855 an den Landwegen teilweise noch rückständige Baumpflanzungen bis zum 15. April v. I. zur Ausführung gebracht sein müssen und daß nach Ablauf dieser Frist jeder Renitent nicht nur in eine Strafe von 2 Thaler verurtheilt werden wird, sondern auch zu gewärtigen hat, daß die rückständigen Baumpflanzungen auf Kosten der Säumigen zur Ausführung gebracht werden.
Zugleich wird den Herrn Ortsvorständen aufgegeben, bis zum 18. April b. J. etwa verbliebene Rückstände bei Meldung von Strafe nicht nur dahier berichtlich an- zuzeigen, sondern auch dafür zu sorgen, roß bis dahin die erforderlichen Baumpflanzungen auf Kosten der Pflichtigen zur Ausführung gebracht sind.
Ziegenhain, am 6. Februar 1856.
Kurfürstl. Landralhsamt. Groß.
Der unterm 15. Januar d. J. gegen den Schul- knaben Conrad Bickel (Heinrichs Sohn) von Olberodt erlassene Steckbrief, wird als erledigt, zurückgezogen.
Ziegenhain, am 5. Februar 1856.
Kurfürst!. Landrathsamt. Groß.
Privat - Bekanntmachungen.
Mit Bezugnahme auf die von Kurfürstlichem Landrathsamte dahier erhangenen Ausschreiben rücksichtlich der im Laufe dieses Frühjahres in Holstein, Schleswig, Jüt- land rc. sich ergebenden Gelegenheit zu Arbeit uno Verdienst für Handarbeiter bringt der Unterzeichnete hierdurch, im Auftrage des bestellten Agenten Herrn Kaufmann Haußmann zu Rinteln, zur Kenntniß aller hierbei interessierten Bewohner des Kreises, daß Herr Haußmann Freitag den 7. März hier eintreffen wird, um mit denjenigen Individuen, welche die rargebotene Gelegenheit zu einem recht angemessenen Erwerb benutzen wollen, das Nähere zu vereinbaren. — Es werden daher Alle, welche an den fraglichen, erst im April d. J. beginnenden, Arbeiten sich betheiligen wollen, aufgeforrert, sich
am 7. März des Morgens
im Gausthause zum weißen Stern dahier, mit einem Sittenzrugniß ihres Ortsvorstandes versehen, einzufinden; die Herrn Bürgermeister des hiesigen Kreises aber ersuche ich, gegenwärtige Bekannrmachung in ihren Gemeinden alsbald mit dem Hinzufügen veröffentlichen zu lassen, daß Seitens des Herrn Haußmann für die erforderlichen Reisegeldsvorschüsse gesorgt wird.
Hcrsfelb, den 7. Februar 1856.
Manß
Landrathsamts - Erpedient.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises Ziegenhain benachrichtige ich hiermit, daß der Fabrikant Hausmann aus Rinteln sich
den 26. Februar zur Annahme von Arbeitern hier einfinden wird, wobei ich bemerke, daß derselbe für die erforderlichen Reisevor- schüsie Sorge zu tragen sich bereit erklärt hat.
Jeder sich hier märende Taglöhner hat ein vom Ortsvoistand ausgestelltes Sittenzeugniß vorzulegen.
Ziegenhain, am 7. Februar 1856.
B S. Wallach
Landraehsamts-Erpevicnt.
Altes .Kuvfer, Messing und Zinn wird fortwährend gekauft von
H. H. Schüssler, Wittwe.
Hierdurch bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß auch nach.Dem Ableben meines seligen Mannes die Hutfabrikation und alle in dies Fach schlagende Arbeiten in der seitherigen Weise fortbetrieben wird. Die modernste Arbeit nach den neuesten Facons, sowie reelle und billige Bedienung findet statt. Bitte deshalb die verehrten Kunden, das bisher geschenkte Zutrauen auf mich zu übertragen.
Hersseld, am 8. Februar 1856.
Ludwig Maul Wittwe.
Eine complette jwmi, sowohl Zuchtvieh als Hammel, steht zu verkaufen. — Wo? erfährt man in der Erpedition d. Bl.
HtuswKUderungs - -tg-utur Ziegenhain.
Vom 1. März d. I. an beginnen die SchiffSer- peditionen nach Rew-Iork, Baltimore, New- Orleans, Philadelphia und nach Gaiveston, welche regelmäßig am 1. und 15. eines jeden Monats fortgesetzt werden.
' Zum Adschluße bündiger Ueberfahrtsverträge für das Haus Lüvering u. Cvm. Schiffsrheder und Con- suln zu Bremen, empfiehlt sich
Ziegenhain, am 21. Januar 1856.
J. S. Wallach,
Landrathsamts-Erpcdienl. j
Redaction, Druck und Verlag von L. Funk.