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Esxpesifs bis zum 15. Februar 1856.

1) In der Stadt Hersfeld:

A Broö

8 Pfund gut ausgebackeneS Brod

2 *

7 ,

3J -

4 » »

2 » ii

1 Pfund melirtes

2 ii

Brod ii

2

6z Loth Wecke

4z Loth Milch- oder Franzbrod

_ m 15. Fleisch

DaS Pfund Ochsenfleisch

*

»

u

«

*

Kupfleisch Rindfleisch . .

Kalbfleisch . . . .

Schweinefleisch . .

Hammelfleisch bester Qualität desgleichen geringerer Qualität Schaaffleisch . v Leberwurst . Schwartenmagen Bratwurst oder Knoblinen ordinäre Wurst . . .

C. Bier:

10 Sgr. 4 Hlr.

5 i>

2 »

1

1 Sgr. 41 Hlr.

9 ,,

4

4 ,

4 Sgr.

3

2

2

4

3

2

1

5

5

5

3

//

Hlr.

6

8

4

5

6

*

II

8

n

H

H

Schenk- preis

Fabrikpreis

ordinäres oder einfaches Bier 1

Die Maas

in Fässern.

Sg. 10 Hl. 2 Sg.Hl.

obergähriges Lagerbier . untergähriges Lager- oder s. g. Felsen- und b a i r i s ch e s Bier ,

/, 2*8#

2. In den Landgemeinden:

Wie in der Stadt Hersfeld. Hersfeld, am 4. Februar 1856.

Kurfürstliches Landrathsamt. Muffarth.

Gefunden: ein Schlüssel. Der Eigenthümer kann sich zum Empfang desselben dahier melden. Heröseld, am 5. Februar 1856.

Kurfürst!. Landrathöamt. Musfarth.

Gefunden: eine Stricktasche mit darin befindlichem Strickzeug. Der Eigenthümer kann sich zum Empfang derselben beim Ortsvorstano in Sieglos melden.

Hersfeld, am 5. Februar 1856.

Kurfürst!. LandrathsM. Muffasth.

Der unterm 1. d. M. gegen den Schulknaben Jo­hann Heinrich Ritz von Pctcröberg erlassene Steckbrief wird, als erledigt, zurückgezogen.

Hersfeld, am 5. Februar 1856.

Kurfürst!. Landrathsamt. Arrffarth

Alle Polizeibehörden werden ersucht, auf die beiden Schulkinder Georg Mathäus und Anna Margaretha Mans aus Rotterterode, welche sich wiederholt heimlich

von Haus entfernt haben und wahrscheinlich bettelnd umherziehen, zu fahnden, sie im Betretungsfalle verhaft ten und «nher abliefern zu lassen.

Hersfeld, am 4. Februar 1856.

Kurfürst!. Lanvrathsamt. Akusfarth.

Der unterm 11. v. M. gegen den Knaben Heinrich Nuppel von Kirchheim erlassene Steckbrief wird, alö er­ledigt, zurückgezogen.

Hersfeld, am 4. Februar 1856.

Kurfürst!, Landrathöamt. Muffaetb.

WanDVKthsamt Ziegenhain.^

Die Herrn Ortsvdrstände derjenigen Gemeinden des Kreises, in welchen sich taubstumme bildungs­fähige Kinder in dem Alter von 7 bis 12 Jahren be­finden, deren Aufnahme in das Taubstummen-Institut zu Homberg gewünscht wird, haben solches längstens bis zum 20. d. M. unter Angabe der Namen der taubstum­men Kinder, ihres Alters und der Namen ihrer Eltern dahier berichtlich anzuzeigen.

Ziegenhain, am 2. Februar 1856.

Kurfürstliches Landrathöamt. Groß.

Das Ueberhandnehmcn des Bettelns, welches viel­seitig in Arbeitsscheue und dem Hange zu liederlichem Umhertreiben seinen Grund findet, hat noch andere Ver­gehen, z. B. Diebstähle im Gefolge, und es gebietet des­halb die Vorsicht, auf diesen Zweig der Eigenthums- und «LicherheitS-Polizei ein besonderes Augenmerk zu lenken. Zunächst muß deshalb auf Abstellung der Bettelei und Landstreicherei hingewilkt werden, welche jedoch nur er­reicht werden kann, wenn die Ortsvorstände thätig mit­wirken und dafür sorgen, daß ihre Gemeinde-Angehöri­gen, welche ohne eine ihren Lebensunterhalt noch'dürftig sichernde Beschäftigung sind, eine solche entweder bei ein­zelnen Gemeinde-Einwohnern oder durch Gemeinde-Ar­beis, am Wegebau u. bergl., erhalten, weil fast regel­mäßig von den Bettlern und Landstreichern als Entschul­digung angeführt wird, daß sie auS Noth und Arbeits- mange! zu diesem strafbaren Leben gezwungen seien. In der Hand der Onsvorstände liegt es, diese als Entschul­digung übliche Einrede zu beseitigen, wenn auf die an­gegebene Weise den zum Betteln uno zur Landstreicherei geneigten Personen für Arbeit gesorgt wird, wozu es an Gelegenheit in dem hiesigen Kreise nicht fehlt.

Damit ich nun Ueberzeugung erhalte, daß ein jeder Ortsvorstand, ohne besonders darauf aufmerksam gemacht, zu werden, dieser ihm obliegenden Pflicht gehörig nach­gekommen ist, erwarte ich ohnfehlbar bis zum 20. d. M. bei Meldung der Zusendung eines Warteboten, ein Na- menSverzeichniß sämmtlicher OrtSangehörigen, lmit An­gabe des Alters, welche weder Nahrung noch Verdienst haben und zum Betteln rc. überdies geneigt sind, mit einer speziellen Aeußerung darüber, ob und welche Arbeit