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im BetretungSfalle verhaften und anher abliefern zu lassen. öersfclü, am 15. Januar 1856.

Kurfürstl. LancrathSamt. Auffarth.

Lan-rath§amt Ziegenhain.

In Gemäßheit des §. 19 des Gesetzes vom 7. Juli 1851 wird nach Anhörung des Bezirlörathö die Ber- säumniß eines Landwegebau - Spanndienstes mir zwei Thaler Geld- subsidiär mit dreitägiger Gefängnißstrafe, sowie die Versäumniß eines Landwegebau-HanbdiensteS mit fünfzehn Silbergroschen Geld« subsidiär eintägiger Gefängnißstrafe und endlich das Abhandenbringen oe6 zum Zerschlagen übcrwiesencn Landwegebaumatcrials mit zwei Thaler Gelb« subsidiärAdreilägiger G^sängnißstrafe bedroht

Die Herrn Ortsvorstände des KreiseS haben dies in ihren Gemeinden besannt zu machen.

Ziegenhain, am 12. Januar 1856.

Kurfürst!. Lantralhsamt. Groß.

Zum Zweck der nöthigen Controle hinsichtlich des GesinvewesenS im Kreise Ziegenhain wird nach Anhö­rung des Bezirksrathes Folgendes ungeordnet:

Die Dienstherrschaften sind bei Meldung einer Strafe von 15 Sgr. für jeden Unterlassungsfall verpflichtet, ihre Dienstboten innerhalb drei Wochen nach ersolgtem Diensteinlrlite Behufs Erwirkung eines Gesindebuchs be­ziehungsweise zum Einträge des Dienstwechsels bei dem Lanvralhsamte zu fiftiren.

Die Herrn Bürgermeister deS Kreises haben diese Anordnung mehren Gemeinden bekannt zu machen.

Ziegenhain, am 12. Januar 1856.

Kurfürst!. Landrahlöamt. Groß.

Der Ackermann Johannes Weber ir zu Sei« gertshausen ist als Bürgermeister der dasigen Ge­meinde auf Lebenszeit bestätigt und heute verpflichtet worden.

Ziegenhain, am 11. Januar 1856.

Kurfürstl. Landratheamt. Groß.

Der Ackermann Johannes Knöppe l von Schönau ist als Bürgermeister der dasigen Gemeinde auf Lebens- zeit bestätigt und heute verpflichtet worden. Ziegenhain, am 11. Januar 1856.

Kurfürstliches Landrachsamt. Groß.

jedoch auch braune werden zu guten Preißen baldigst zu kaufen gesucht. DaS Nähere bei

KreiSthierarzt Walch.

Bekanntmachung.

Theilungshalber wollen die Kinder und Erben deS dahier verstorbenen Schreiners und MüllerS Konrad Marvorf die ihnen zustrhenden Immobilien, als: 1) Ch. Q. Nr. 70. 17 Rth. Wohnhaus, mit Mahl« und Schlagmühle, Stallung und Hosraide, außer dem Wierlhor,

2) Ch. Q. Nr. 69. | Ar. 13 Nih. Garten dabei, ö^entlich ineistbielend gegen baare Zahlung verkaufen. Termine hierzu werden bestimmt und zwar: ifter aus den 26. Januar, 2ter auf den 1. Februar und

Zier auf den 6. Februar d. J. jedesmal Vormittags 10 Uhr in die obengedachte Behausung.

Kaufliebhabern dient dieses zur Nachricht mit dem Bemerken, daß alsbald bei annthmlichen Geboten der Zuschlag ertheilt werden soll, auch auf Wunsch eines Bieters, etliche Acker Land mit ober ohne die Gebäuce, verkauft werden sollen.

Unterzeichneter ersucht endlich die Herrn Ortsvorstände des Kreises Ziegenhain, diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden gefälligst zu veröffentlichen. " , L^

Treysa, am 14. Januar 1856.

A^fteroth, Scribent k. A.

Die mit dem 15. April d. J. pachtlos werdende Gemeinbewirthschaft dahier soll den 28. Januar b. J. bei unterzeichnetem auf weitere 3 oder 6 Jahre verpach­tet werden. Die Herrn Bürgermeister werden ersucht, die­ses Pachtlustigen in ihren Gemeinden bekannt zu machen. Ocensachsen, am 10, Januar 1856-

Der Bürgermeister

Alles

250 Thaler sind gegen hinlängliche Versicherung auszuleihen. Wo? sagt die Erpcbilion k. Bl.

Wrivat Bekanntmachungen.

Ein oder mehrere fehlerfreie und zugfeste, 4 bis 6jährige Pferde, am liebsten Grauschimmel oder schwarze,

Gold-Cours. Frankfurt a. M. am 12. Januar. Pistolen 9 fl. 37 fr. Preußische Friedrichsd'or 9 fl. 56 kr.Holländische 10 fl. »tiicfe 9 fl. 43 44 fr, Rand Ducaten 5 fl. 32 33 kr. 20 Francsstücke 9 fl. 2324 kr. Engl. Souverains 11 fl. 43 -45 kr.

Redaction, Druck und Verlag von L. Funk.