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Hersfelder Anzelger.

Nr. 80. Hersfeld, den 6. October. 1855.

Der »Hers selb er Anzeiger" erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expe­dition (Neumarkt No. 587) pro Quartal 7 Sgr. 6 Hllr.; bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Hllr. berechnet.

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Seine Königliche H oheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

die Hofoame Fräulein von Gilsa zur Gouvernante aller­höchst Ihrer Tochter der Prinzessin Marie von Hanau Durch­laucht zu ernennen,

den Hauptmann von Stückrad von Füsilier-Bataillon zum 1. Infanterie-Regiment (Kurfürst),

den Hauptmann Gisset vom Jäger-Bataillon zum Füsilier- Bataillon,

den Hauptmann von Ende vom 2. Jnfanterie-Rcgiment zum Eeneralstab zu versetzen,

den Premierlieutenant Kaup vom 3. Infanterie-Regiment zum Hauptmann und Compagnie-Chef im Jäger-Bataillon,

den Premierlieutenant von Baumbach vom 1. Infanterie- Regiment (Kurfürst) zum Hauptmann und Compagnie-Chef im 2. Infanterie-Regiment, und

den Premierlieutenant von Eschwege, ä la suite des Leibgarde-Regiments, zum Hauptmann zu ernennen;

Ferner zu Bataillons-Aerzten zu befördern:

den charakterisirten Bataillonsarzt Dr. Kleim vom 3. In­fanterie-Regiment in demselben,

den Assistenzarzt Dr. Rosenkranz vom Artillerie-Regiment im Leibgarde-Regiment,

den Assistenzarzt Holzapfel vom 1. Infanterie-Regiment (Kurfürst) in demselben,

den Assistenzarzt Sackso fsky vom 1. (Leib-) Husaren-Re- giment im 2. Jnfanterie-Regiment, und zu versehen:

den Assistenzarzt Nolde vom 2. Infanterie-Regiment zum Artillerie-Regiment,

den Escadrons-Wundarzt König vom 2. Hufaren-Regi- ment zum 1. (Leib-) Husaren-Regiment, sowie

den Compagnie-Wundarzt Oeste vom Jäger-Bataillon zum 3, Infanterie-Regiment,

den Premierlieutenant Schödde vom Jager-Bataillon zum

3. Infanterie-Regiment zu versetzen,

den General-Major » Haynau aus sein allerunterthänig- stes Nachsuchen von der Stelle eines Kriegsministers zu entbinden.

Amtliche Bekarmtmachungett.

Ers«§fchreiben

Kurfürstlicher Regierung der Provinz Fulda, die Maasnahmen wider das Erscheinen und etwaige Umsichgreifen ver Krätze beireffend.

In Folge ergangener höherer Verfügung werden die Polizei-Direrlion dahier, gleichwie die Lantralhsämler

und die Physikate, nicht minder die Aerzte und Wund­ärzte au allen öffentlichen Anstalten und das ausübende Medizinal-Personal in der Provinz Fulda zu einer be­sonderen Aufmerksamkeit auf das Erscheinen und etwaige Umsichgreifen der Krätze in dem diesseitigen Bezirke hierdurch aufgefordert.

Nach Maasgabe ihres verschiedenen Wirkungskrei­ses haben dieselben auf die Erkenntniß, die Entstehung, die Ansteckungsfähigkeit und die Folgen dieses HautauS- schlages, auf die Dauer, Erfolglosigkeit und die Gefahr dessen Behandlung in der Familie, sowie auf das Kost­spielige und Verderbliche der Anwendung von Geheim- mitteln oder der etwa von den Apothekern ungesetzlich verabfolgten Heilmiltel, dagegen auf die in der Regel weit kürzere und ungleich leichtere Heilung desselben in den öffentlichen Heilanstalten aufmerksam zu machen, eine unausgesetzte Sorgfalt für Reinlichkeit des Körpers re. als Haupischützungsmittel wider diese Krankheit zu em­pfehlen und auf geeignete Uebej^fcung ver öffentlichen Schulen durch die Lehrer unWAe sonstigen Vorsteher derselben, der Herbergen durch die Herbergsväter und der Tagelöhner, Dienstboten und Handwerksgehülfen durch Dienstherrschaft und die Handwerksmeister gehörig hin- zuwirken.

Die Ortsvorstände der Provinz, welche bei der, mit dem Winter eintretenden, Rückkehr der vielen zur Zeit im Auslande beschäftigten Handwerker und Taglöhner eine besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der mehrgenann­ten Krankheit eintreten lassen werden, haben durch Ver­kündigung dieser Verfügung in ihren Gemeinden das Publikum über die mit seiner Wohlfahrt zusammenfal­lende fürsorglich-wohlwollende Absicht der Kurfürstlichen Staatsregierung sachdienlich zu belehren, im Besondern aber darauf hinzuwirken, daß die etwa in einer Gemeinde vorfindlicheu krätzige oder krätzvertächtige Orlsauswärtige nicht in ihre Heimaih zurückgewiesen', vielmehr in die Heilanstalten der Provinz gebracht und dort gründlich geheilt werden.

Fulda, am 15. September 1855.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda. H e p p e.

vdt. Kepler.

ÄkrrSschreivKN.

In Gemäßheit des Beschlusses Kurfürstlichen Mini-