- 299
stört, namentlich die Dächer abgerissen und hierdurch allein nach vorläufiger Abschätzung ein Schaden von 5000 bis 6000 Thalern entstanden, außerdem aber noch in Dorf und Feld unerhörte Verwüstungen angerichtel worden sind, sollen höherer Verfügung zufolge in sämmtlichen Landestheilen Gaben gesammelt werden.
Indem ich hiervon die Ortsvorstände des Krelses in Kenntniß setze, beauftrage ich dieselben zugleich, eine Sammlung von Gaben in ihren Gemeinden zu vcran- stalten und deren Ertrag mit dem darauf bezüglichen Verzeichnisse innerhalb 14 Tagen an mich zur Weiterbeförderung an das Lanrrathsamt Ziegenhain einzusenden.
Hersfeld, am 20. September 1855.
Kurfürstl. Lanbrathsamtt Wuffarth
Folgende Personen beabsichtigen nach Nordamerika auszuwandern und haben zu dem Behufe die Entlassung aus dem Kurhessiscbcn Unlerihanen-Verbanve nachgesucht:
1) Schneider Johannes Statt mit Familie,
2) Weisbinder Joh. Gerlach 2r mit Familie, und
3) Johannes Doring, — sämmtlich von Heringen.
Hersfeld, am 21. September 1855.
Kurfürstliches LandrathSamt. Muffarth.
Dem Ackermann Johannes Manuel in Schenklengs- feld ist am 17. d. M. eine GanS gestohlen worden. — Spuren des Thäters sind dahier anzuzeigen.
Hersfeld, am 19. September 1855.
Kurfürstl. LandrathSamt. Muffarth.
Der unterm 3. d. M. gegen Anna Katharina Apel von Obergeis erlassene Steckbrief wird, als erledigt, zurückgezogen. ' . . ■
Hersfeld, am 19. September 1855.
Kurfürstl. Lanoratbsaml. Muffarth.
Alle Polizeibehörden werden ersucht, auf den hier- unker signalisirten, der Landstreicherei ergebenen Abraham Walther von Hersfeld, welcher am 17. d. M. von der Polizeibehörde in Gerstungen wegen zwecklosen Um» Herziehens rc. mittelst Zwangspasses nach Haus gewiesen, daselbst aber bis jetzt nicht eingetroffen ist, zu fahnden, ihn im Belretungsfalle verhaften und anher ab- liefern zu lassen.
Hersfeld, am 20. September 1855.
Kurfürstl. LandrathSamt. Mu^orth
Signalement. Alter 47 Jahre, Größe 5 Fuß, Haare schwarz, Stirn frei, Augenbr. schwarz, Augen blau, Nase spitz, Mund klein, Kinn und Gesicht rund, Zähne defect, Bart schwarz, Farbe gesund, Statur klein. Besondere Kennzeichen: Blatternarben.
Alle Polizeibehörden werden ersucht, auf die 12 Jahre alte Katharina Elisabeth Henzel aus Gittersdorf, welche sich wiederholt heimlich von Haus entfernt hat
und wahrscheinlich bettelnd umherzieht, zu saynor», sie tm Betretungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Hersfeld, am 20. September 1855.
Kurfürstl. Landrathsamt. Mvffssth.
DanHrathsamt Hünfeld.
Nr. 8080 O. R. Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben nachstehende Verfügung Kurfürstlicher Regierung vom 12. d. M. in den Gemeinden bekannt zu machen und wie geschehen binnen 8 Tagen berichtlich an- zuzeigen.
Die Herrn Bürgermeister haben mit Strenge darauf zu sehen, daß die Anordnungen allenthalben gehörig befolgt werden und ist jeder Contraventionsfallssofort dahier zur Anzeige zu bringen.
Hünfeld, am 18. September 1855.
KufürstlicheS LandrathSamt. V. Wolff
„An die Stelle der in Gemäsheit Beschlusses Kurfürstlicher Regierung vom 20. Januar 1854 erlassenen Anordnung hinsichtlich der Anwendung von Hohl- oder Falzziegeln und von unterbelegten Slrohfievern zur Dach- beveckung treten von nun an die nachstehenden Bestimmungen :
1) Hohl- oder Falzziegeln dürfen bei neue »Gebäuden in den Städten überhaupt nicht verwendet werden.
2) Bei neuen Gebäuden außerhalb der Städte dürfen diese Ziegelgattungen nur in der Art, daß die Ziegeln nicht mit Strohsiedern unterlegt, sondern mit Kalk und Lehm unterstrichen werden zur Anwendung kommen.
3) Strohfievern dürfen überall nur noch bei der Reparatur alter, mit Strohfievern bc» reitö versehener, Hohl- oder Falzziegel- dächer und zwar nur dergestalt wieder angewen- dek werden, daß dieselben vorher in Thon- oder Lehmbrei eingeweicht worden.
4) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafen bis zu 5 Thaler oder mitGefäng- nißstrafen bis zu drei Tagen, sowohl gegen die Gebäude-Besitzer, wie gegen die betreffenden Bau- hanvwerker geahndet und außerdem jene zur Wegnahme der vorschriftswidrig angewandten Materialien ungehalten werden."
Fulda, am 12. September 1855.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda. H e p p e.
vt. Kepler.
Der hierunter signalisirte Tagelöhner Johannes Arnold aus Buchenau ist der nach seiner Entlassung aus dem Zwangsarbeitshause am 28. v. M. erhaltenen Weisung, sich beim Pfarramte zu Eiterfeld und beim Ortsvorstand zu Buchenau zu melden, nicht nachgekom-