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die hohen Schloßgemächer und lebte mit Jutta in der glücklichsten Ehe. — Hat auch die Zeit leinen Namen, als Berfertiger jenes hohen Bildes, schon der Vergessen« heit geweiht, indem die Sage, ohne einen Namen anzu- gcben, erzählt, daß ein Töpfer zu Marienburg jenes Bild gefertigt, so lebt er dennoch in einem seiner Urenkel fort in der'Geschichte, der seine Treue und Ergebenheit gegen den Orden mit seinem Tode besiegelte. Bartholo- mäus Blume, der Bürgermeister v. Marienburg wurde 1460 von den Polen hingerichtet, weil er mit felsenfesten Muth und unerschütterlicher Treue dem Orden angehangen hatte. So bewies ein Nachkomme unseres befreundeten Künstlers durch Darbringung seines Lebens dem Orden die Dankbarkeit, welche der Hochmeister Dietrich v. Altenburg unauslöschlich in das Herz seiner Ahnen geschrieben hatte; der Name Blume wird unsterblich fortleben in den Annalen Marienburg's und des deutschen Ordens.
Verwischtes.
Bei Verdun kam dieser Tage wieder ein Fall vor, wo ein Schwefelholz die Ursache des Todes eines Menschen wurde. Eine Frau, die sich sehr unbedeutend am Finger verwundet, hatte ein Streichschwefelholz, um vielleicht solches nicht abzubrechen, sech kurz ungefaßt und bei der Reibung die Zünvmasse desselben mit der oben erwähnten Wunde des Fingers in Berührung gebracht. Schon nach wenigen Stunden zeigte sich Anschwellung des Fingers, des Armes und trat Bewußtlosigkeit verbunden mit Phantasien ein. Nach zwei Tagen erfolgte der Tod. * '
Aus Gran in Ungarn wird folgender Unglücksfall gemeldet: „Im benachbarten Nüna sind zehn Personen plötzlich wahnsinnig geworden. Der Herrschaftsbeamte hatte nämlich das Korn-Neuttich, worin vermuthlich Lolch (Tollkorn) enthalten war, mahlen und das Mehl davon an das Gesinde vertheilen lasten. Die armen Leute hatten von dem auS diesem Mehl gebackenen Brod gegessen und verfielen in Wahnsinn. Am 21. früh sind zu Mezo abermals sechs Arbeiter, ein Weber sammt seiner ganzen Familie, in dieselbe Krankheit verfallen, wie es heißt, aus derselben Ursache."
Man schreibt aus Königsberg: Ein hiesiger Schlächtermeister, welcher das Fleisch von einem am Milzbrände gefallenen Stück Vieh zerlegt hatte, wurde von dem Milzbrandgift eingesteckt und starb an brandigen Pusteln im Halse.
(Dreifache TodeSart.) Ein vornehmer Herr stellte sich krank und bat den Zauberer Merlin, er möge ihm doch sein Ende prophezeien. Merlin sagte, er werde den Hals brechen. Dieser lachte ihn aus, machte sich aber den Spaß ihn noch einmal auf die gleiche Art auf die Probe zu stellen. Da sagte Merlin, er werde gehenkt werden. Zum dritten Male versuchte der verstellte
Kranke den Propheten in gleicher Weise und erhielt die Antwort, er werde ertrinken. Eine geraume Zeit nachher ritt dieser vornehme Mann in^Begleilung vieler Anderer auf einer hölzernen Brücke über einen Fluß. Das Pferd, worauf er ritt, ward scheu als er mitten aussder Brücke war und sprang über das Geländer; der Reiter stürzte, brach auf dem Geländer den Hals und fiel hinüber, blieb aber mit seinen Kleidern an einem der Pfahle hängen, so daß die Beine in der Höhe waren, der Kopf sammt den Schultern aber unter dem Wasser steckte — und starb so den prophezeiten dreifachen Too. —.
Amtliche Bekanntmachungen.
In Folge höherer Verfügung werden die in dem §. 1 der den Ortsvorständen mitgetheilten Belehrung über ihre Pflichten gegen Entlassene Eisen-, Zuchthaus- oder Zwangsarbeitsbaus-Sträflinge erwähnten Benachrichtigungen von den Behörden der Strafanstalten rück- sichtlich derjenigen Sträflinge, welche zu einer geringeren als dreimonatlichen Zwangsarbeitshausstrafe verurtheilt sind, künftig nur dann statifinden, wenn die gedachte Strafe wegen eines im Wiederholungsfälle oder sonst unter erschwerenden Umständen verübten Diebstahls oder wegen eines solchen Vergehens — ausgenommen Betteln oder Landstreicherei im zweiten Belretungsfalle—erkannt worden ist, wegen besten der Verurtheilte schon früher eine Zwangsarbeitshaus- oder härtere Strafe erlitten hat.
Die Ortsoorstände des Kreises werden von dieser Anordnung unter Hinweisung auf rie oben gedachte Belehrung hierdurch in Kenntniß gesetzt.
Hersfeld, am 15. August 1855.
Kurfürst!. Landratheamt. Muffakth.
Der Siebmacher Peter Lohfink aus Langenschwarz will am 7. d. M. auf dem Wege von Unterweisenborn nach Schenklengsfeld seinen, von Kurfürstlichem Land- raihsamte Hünfeld im Monat Juli d. I. ihm ertheilten Reisepaß verloren haben, waS hiermit veröffentlicht wird.
Hersfeld, am 16. August 1855.
Kurfürst!. Landrathsamt. Muffarth.
Der unterm 25. v. M. gegen Heinrich Wenk von Heimboldsbausen erlassene Steckbrief wird, als erledigt, zurückgezogen.
Hersfeld, am 17. August 1855.
Kurfürstliches Landrathsamt.
Für den Lanbrath
Der Kreissecretar «Kochendörffer.
Alle Polizeibehörden werden ersucht, auf den 10 Jahre alten Knaben Heinrich Ruppel aus Kirchheim, welcher sich heimlich von Haus entfernt hat und wahr-