Einzelbild herunterladen
 

Hcrssclder Anzeiger.

Nr. 12. HerSfeld, den 10. Februar. 1855*

Der »$er« selber Anzeiger« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. Preis desselben bei der Expe- bitten (Neumarkt No. 587) pro Quartal 7 Szr. 6 Hllr.; bei den Postanstalten kommt der übliche Postaufschlag hinzu. Anzeigen aller Art werden ausgenommen und die Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.

S eine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnäbigst geruhet:

den Oberfinanzrath ». Schmerfeld zu Caffel zum Mit­glied der Eisenbahn-Direction,

den Bcrginspcclor Thomas zu Veckerhagen zum Zinanz- rath und zum Mitglied der Eisenbahn-Direction,

den HülsSrevisor Heinrich AI st er zu Caffel provisorisch zum Revisor bei der Eisenbahn-Direction,

den vorhinnigen Zeichner Ernst Friedrich Laufs er zu Cas- scl, zum Factor in der Billcldruckerri der Erse> bahn-lHirection,

den vorhinnigen Ingenieur - Assistente» Carl Bück in g zu Allendorf, zum ersten Bahnmeister für die Bahnstrecke von Neu­stadt bis Kirchhain, -

den vorhinnigen Ingenieur- Assistenten Otto Henri c-Petri zu Marburg, zum ersten Bahnmeister für die Bahnstrecke von Caffel bis GunierShausen, ~

den vorhinnigen Ingenieur - Assistenten Heinrich Wilhelm Ebert zu Kirchhain) zum Bahnmeister für die Bahnstrecke von Gensungen bis Wabern,

den vorhinnigen Ingenieur-Assistenten Ludwig Carl August Grethmann zu Bockenheim, zum Bahnmeister für die Sektion Bockenheim,

den vorhinnigen Ingenieur-Assistenten CprilluS NupertuS zu Cölbe zum ersten Bahnmeister für die Bahnstrecke von Mar­burg bis zur Lcmdesgrenze bei Fricdelhausen, .

den vorhinnigen Ingenieur - Assistenten Georg Friedrich- Wilhelm Wachen selb zu Stifte, zum Bahnmeister für die ' Bahnstrecke von Trepsa bis Neustadt, -

den vorhinnigen Bauaussehei Franz Heinrich Meißner zu Bockenheim, zum Bahnmeister für die Bahnstrecke von Wabern bisZimmerriove,

reu vorhinnigen Bauaufseher Heinrich H ahn zu ZimmerS- rode, zum Bahnmeister für die Bahnstrecke von Kirchhain bis Marburg,

den vorhinnigen Bauaufseher Andercas Berg zu Trepsa, zum Bahnmeister für die Bahnstrecke von Zanmersrooe bis Trepsa, den vorhinnigen Bauaufseher Franz Ruperti zu Gensun- pen, zum Bahnmeister für die Bahnstrecke von GunierShausen bis Gensungen.

den vorhinnigen Bauaufseher George Wick zu Frohnhausen zum zweiten Bahnmeister für die Bahnstrecke von Marburg bis an die LundeSgrenze bei Friedelhaufen,

den vorhinnigen Schaffner Johann Heinrich Schmidtmann zu Wilhclmshöhc zum zweiten Bahnmeister für die Bahnstrecke von Caffel bis Guntershausen,

den vorhinnigen Bauausscher Johannes Groß zu Neustadt, zum zweiten Bahnmeister für die Bahnstrecke von Neustadt bis Kirchhain,

den Jean Woringer zu Caffel zum Buchführer in den Eisenbahnwerkstätten auf dem Bahnhöfe zu Caffel,

den Jean Müller zu Caffel, zum Bahnhofs - Jnspector daselbst, und

den Feldwebel im 3. Infanterie - Regiment Peter Conrad Balthasar hm zum Eisenbahn-ErpeditionS-Gehülsen zu Caffel, die siebenzehn Letzteren auf Widerruf zu ernennen.

Dem sPfarrer Friedrich Heinrich Brauns zu Dörnhagen die erledigte Pfarrei Harte in der Klasse Felsberg zu übertragen, den HülfSprobator Heinrich Lettre zu Caffel zum Probator und reisenden Kaffrncvnirolcur bei der 2. Abtheilung der Lan- beSkredilkaffe,

den Actuar bei dem Iustizamt Steinbach-Hallenberg, Fried­rich Quentin, zum Secretar des LandeshoSpitalS Haina, die beiden letzter» provisorisch zu bestellen.

Bsrordnung vom 1. gebruar 1855, die Abänderung des Zollgesctzes für Talg betreffend.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der Iftr, Kurfürst je. rc.

verordnen auf den Grund der mit den anderen Re­gierungen des Zollvereins getroffenen Verabredung, nach Anhörung Unseres Gesamml- Slaatsministeriumö und unter Hinweisung auf die im §. 13 des Zollgesetzes vom 28. December 1837 enthaltene ianrstänkische Zustimmung,

Vom 1. April b. Z. an wird der Eingangszoll für Talg (eingeschMolzencs Thierfctl),^unter Belastung deS Zollsatzes von 3 Thalern für Stearin (cimchließlich Stearinsäure), auf 2 Thaler für den Centner herabgesetzt.

Alle, die es angehet, haben sich hiernach zu achten.

Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unter# schrifl und des beigedrückten Staatssiegelö gegeben zu Caffel am 1. Februar 1855. .

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

Vt. Hafsenpflug. Vt. Volmar. Vt v. Haynau.

V£ v. Bauinba ch.

?kkuSfchreiben hr Ministerien HeS Innern ««- der Finanzen

vom Iften Februar 1855.

die Gebühren für die durch die landesherr­lichen Förster- auszuübend e Aufsicht auf die Waldungen der Städte, Landgemein­den, Märkerschaften und vffenilichen An- % stalten betreffend.

Nachdem- durch Allerhöchste Entschließung ^ttntr