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den nicht schnell verfüttern, was in Betracht des großen Vorraths an Viehfuller im Herbste nicht wohl angcht, so werden sie leicht schimmeln ober in Fäulniß überge- hen, wodurch ein höchst wirksames, auf Kräfte und Milch- ergiebigkeit des Viehes einflußreiches, Nahrungsmittel verloren- geht, statt es durch die Satzung für eine Zeit aufgespart werden kann, wo es von unbezahlbarem Werthe ist. /
Die großen Vortheile des Runkelrübenbaues bestehen also in Folgendem:
1) gewährt die Rübe die größte Masse von Futter vor allen in unserer Heimath anzubauenden Gewächsen;
2) beraubt sie uns weder des Platzes für das Korn, das wir zu Brod brauchen, noch vermindert sie dessen Ertrag. Vielmehr steigert sie den Kornertrag:
a) dadurch, daß mehr Dünger erzeugt wird, indem sich vermittelst der Rübe mehr Vieh ernähren läßt;
b) dadurch, daß durch die nothwendige Durcharbeitung und Auflockerung der Boden so vorzüglich zur'Aufnahme des Korns vorbereitet wird, wie eö durch die gewöhnliche Brachbestellung. gar nicht möglich ist;
3) gewährt sie eine reine Gclvcinnahme außerdem, ohne daß sie den Kräften des Ackers für Sie nothwendigen Früchte Abbruch thäte, wenn man den Saft allein in den Zuckerfabriken verkaufen und das Mark zurück- nehmen kann. Denn den Last bildet sich die Wurzel aus der Luft, wenn sie bloß einen gut gedüngten Boden findet. Das. Mark aber behält alle die Stoffe zurück, welche einen Dünger zu einem gedeihlichen machen;
4) macht der Runkelrübenbau den kleinen Besitzer zu einem selbstständigen Manne, er bietet ihm und den Kindern und Schwachen seines Hausstandes Gelegenheit, sich den ganzen Sommer hindurch nützlich zu beschästi- gdn, und auf seinem eigenen Acker die Quelle seines Unterhalts zu finden; statt daß er, so lange er seinen zu geringen Ackerplan bloß mit Korn bestellte, notbwen- vig als Tagelöhner bei den größeren Eigenthümern Erwerb suchen und dem ganz Besitzlosen, also noch Aerme- ren, das Brod verkürzen mußte, wobei das Stückchen' Kornland aus Mangel an Fruchtwechsel immer mehr verunkrautete, und immer weniger Kyrnhalme und immer kümmerlichere Sichren und Körner Hersorbrachle. Was ist nun besser: ein freier Eigenthümer, oder- ein Diener Anderer? einer, der seinen Lebensunterhalt auf seinem Acker gewinnt, oder einer, der ihn bei einem andern suchen und dem noch Aermeren den Bissen vor dem Munde weghaschen muß? Ich denke, die Wahl ist leicht. Aber auch das Mittel dazu i|t dem kleinen Eigenthümer gefunden, wenn er es ergreifen will. Es ist die richtige Ausübung des Rübenbau c,s.
(Teutsches Hausbuch für Stadt u. Land.)
Der letzte Zeuge.
Der Gerichtspräsident H. zu E. war ein Ehrenmann; nur etwas zu heftig und aufbrausend. Eines Morgens früh sandte der Kaufmann E. seinen Bedienten zu ihm, um ihn zur Mittagstafel zu laden; dabei gab er Johann die Weisung, sich ja zu beeilen, daß er vor 9 Uhr da sei, weil sich der Präsident um diese Zeit in'S Gericht begäbe. Unterwegs aber trifft der Diener einen Freund, verplaudert die Zeit und erscheint zu spät: der Präsident ist schon im Gericht. Vorwürfe fürchtend, folgt ihm der Bediente dokthin. Der Präsident beginnt eben, den geladenen Zeugen die Wichtigkeit des Eides vorzuhalten. Johann faßt sich ein Herz, ersteigt die Estrade und tritt zwischen die Letzteren. AIS der Präsident geendet, giebt er dem Gerichtsvollzieher den Auftrag, die , Leute in's Zeugenzimmer abzuführen. Jetzt glaubt Johann den richtigen Zeitpunkt gekommen, er tritt vor und beginnt:
' — Herr Präsident —
Präs. Ihr habt jetzt hier gar nichts zu sagen. , Jetzt geht Ihr in's Zeugenzimmer, Nachher wird man Euch schon vorrufen!
Johann. Aber, Herr Präsident —
P r ä s. Stille, sage ich! Gerichtsvollzieher, führen , Sie den Mann ab.
J-vhann. Aber- ,
Präs. Was aber? Nichts aber! Stille sag' ich. Gerichtsvollzieher, fort mit ihm. , -*
Johann sträubt sich. Der Präsident tobt. Der Gerichtsvollzieher führt ihn mit den übrigen Zeugen ab, ist aber auch tm AmtSeifer nicht geneigt, Erklärungen anzu- hören. Die Verhandlung beginnt-
Endlich sind sämmtliche Zeugen vernommen, der Präsident will dem öffentlichen -Ministerium das Wort geben, der Gerichtsvollzieher macht jedoch darauf aufmerksam, daß noch ein Zeuge vorhanden sei. Der Präsident giebt Befehl ihn hereinzubringen.
Da sowohl Anklage als Vertheidigung das Recht haben, noch im letzten Augenblicke Zeugen laden zu lassen, so überrascht Niemanden die Anwesenheit eines Zeugen, der nicht mit auf der Liste steht; aber Jedermann ist gespannt, was der noch vorbringen wird- ,
Der Gerichisvollzuher bringt Johann.
Präs. Ah, Ihr seid eö! wie heißt JH(?
Johann. Ader, Herr Präsident —
Präs, (sehr heftig). Aber, aber und wieder aber; ich frage, wie heißt Ihr?
Johann nennt seinen Namen.
Präs. Ihr sollt jetzt einen Eid schwören, die Wahrheit zu sagen, die reine Wahrheit. Hebt die drei ersten Finger der rechten Hand in die Höhe und sprecht mir nach.
Johann (mit weinerliche Stimme). Aber, Herr Präsident —
Präs. Aber das ist ja gar zu toll mit dem Menschen! Ich will kein Wort hören! erst schwören, erst schwören!