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Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß

a) zum Handel mit Mehl die im §. 14 a. a. O. für den Fruchtbanbel vorgeschriebene Erlaubniß nicht- er- forderlich, auch in solchem GewerbSbetrieb an und für sich kein Grund zur Verweigerung der im §. 2 a. a. O. angcordnctrn Bescheinigung liegt,

b) der Mühlenbetrieb, wonach Früchte sei es aus dem In- oder Auslande gegen Vergütung gemahlen und als Mehl zurückgeliefei l werden, durch Die Ver­ordnung vom 5, v. M. nicht berührt wird,

c) den Bäckern aus dem Großherzogthum Hessen der Ankauf von Getralde im Inlaute nur auf öffentli­chen Fruchtmärklen gestaltet werden soll.

Hünfeld, am 10. November 1854.

Kurfürst!. Landralhsaml. v Wolff.

Nr. 10,892 O. R. Die Herrn Bürgermeister des KreiseS, welche den Bericht über die bewirkte Feuervisi« tativn noch nicht erstattet, haben solchen bei 1 RthIr. Strafe binnen 14 Tagen hierher einzureichen.

Hünfeld, am 11. November 1854.

Kurfürstl. Lancralhsamr. v Wolff.

Nr. 11,000 O. N. Der Schulknabe Simon Schaum aus Michelsrombach hat sich seit einiger Zeil von Haus entfernt und treibt sich wahrscheinlich bettelnd umher, weshalb man alte Polizeibehörden ersucht, denselben im Betreiungsfalle verhaften und anher abücfern zu lassen.

Derselbe ist 11 Jahre all, kleiner Statur und war bei seiner Entfernung mit einer blauen Luchmütze mit Schilds einer weißen Armelweste, weißen Hosen uno Holz- schuhen bekleidet.

Hünfeld, am 10 November 1854.

Kurfürstliches Landralhsaml. V. Wolff.

Nr. 10,968D. 9t. Gefundene Gegenstände: Zwischen Marbach und Fulda ein Beule! mit Linsen.

Der Eigcnlhümcr Hai sich binnen 4 Wochen zur Empfang nähme hier zu melden.

Hünfeld, am 10. Novbr. 1854.

Kurfürstl. Landrahtsuinl. V. Wolff.

Kanörathsamt Ziegenhain.

Kurfürstliches" Ministerium des Innern hat durch Beschluß vom 4. d. M. -zu den Ziffern 11,099, 11,129 und 11,138 die Vollziehung der Verordnung vom 5.

v. M. wegen des Verkehrs mit Früchten rc. betreffend, verfügt, daß ,

a) zum Handel mit Mehl die im §. 14 a. a. O. für den Fruchlhandel vorgeschriedene Erlaubniß nicht er­forderlich, auch in solchem GewerbSbetrieb an und für sich kein Grund zur Verweigerung der im §. 2 a. a. O. angcorcnctcn Bescheinigung liegt,

b. der Mühlenbetrieb, wonach Früchte sei es aus dem In- oder Auslande gegen Vergütung ge­mahlen und als Mehl zurückgclicsert werden, durch die Verorbuung vom 5. v. M. nicht berührt wird, c) nachdem die Großherzoglich Hessische Regierung durch Bekanntmachung vom 23. v. M. den Bäckern behufs des Geschäftsbelriebs nur den Ankauf von Mehl freigelassen, hinsichilich des erforderlichen Ge« traices aber dieselben aus den Ankauf auf öffentli­chen Fruchtmärklen verwiesen hat, nunmehr auch im Jnlanbc den Bäckern aus dem Großherzog- lhum Hessen nur auf öffentlichen Fruchlmärkten der Ankauf von Gelraibe gestaltet werden soll.

Die Herrn Ortsvorstände des Kreises haben dies in ihren Gemeinden alsbald bekannt zu machen, insbesondere die Anordnung unter c. streng zu überwachen und Eon« lraventionen bahier zur Anzeige zu bringen.

Ziegenhain, am 11. November 1854

___ _ Kurfürstl. Lancrathsamt. Schantz _ Das auf den 29. d. M. bestimmte Markt zu Brei- tenbach a. H. wiro mit Genehmignug Kurfürstlicher Die» gierung der Provinz Oberhessen auf den 22. I. M. ver­legt was hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht wird.

Ziegenhain, am 10. November 1854.

Kurfürstliches Lancrathsamt.

________ Für den Landraih. Pfeiffer.

Behufs Aufstellung der Verzeichnisse über die nach ' dem Gesetze vom 19- Juli 1848 auszuzahlcnbcn Beloh­nungen an die zur Aufsicht gegen Vergebungen rc. bestell­ten Diener haben die Herrn Bürgermeister an dem

I. Dezember d. I. speciell über\

a) das Felbschutzpersonal,

b) die Polizeiwachtmeister und Polizeisergeanten, sowie

c) das sonstige AufsichtSwersonal

nach dem untenstehenden Muster zu berichten.

Die zurückbleibenden Berichte werden auf Kosten der säumigen OrtSvorstände abgeholt werben.

Ziegenhain, am 13. Novbr. 1854.

Kurfürst!. LanbrathSamt. Schantz.

S Dieners

Vor- u. Zunamen.

Gemeiner, für welche der Diener bestellt ist.

Dienstliche Eigenschaft.

A l t e r

Iah». Jahre.

Aeußerung über die Tüchtigkeit u.

, a I-, - , , Würdigkeit, insbesondere auch hin-

Lebens-1 Dienst- Zahl esbelrag sichtlich der Aufsicht gegen Bergehun- gen und der Verhütung^von

der

Besoldung

Vergehen.

Bemer- fungem

Gold-Cours. Frankfurt a. M. am 10. Novmbr. Rand Ducaten 5 fl. 28 29 kr. 20 FrancSstücke

Pistolen 9 fl. 32 fr. Preußische Friedrichsd'or 10 fl. 9 fl. 18 -19 kr. Engl. SouveraknS 1,1 fl. 40 kr.

kr. Holländische 10 fl. Stücke 9 fl. 37 ~38 fr. __

Herausgeber: L. $ u,n f. Druck und Vertag von demselben.