Np. Sl. HerSfeld, den 15. November. 1854*
Der »Her-felder Anzeiger« erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends. — Preis desselben bei der Expedition (.Neumarkt No. 587) pro Quartal 7 Sgr. 6 Hllrr; bei den Postanstalten kommt der übliche Postausschlag hinzu. — Anzeige» aller Art wcroe» ausgenommen und die'Zeile oder deren Raum mit 8 Heller, bei Wiederholungen mit 6 Heller berechnet.
Verordnung.
vom 26. Oktober 1854,
den Verkauf von Billets zur Weitrrbeförde- rung von Auswanderern von überseeischen Landungsplätzen aus.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der I|Ie, Kurfürst rc. rc.
verordnen: ,
um dertzdurch Unsere Verordnung vom 22. Februar v. I., die Agenten zur Vermittelung des Transportes von Auswanderern betreffend, verbotenen Verleitung zur Auswanderung vcSfalls in Anwendung gebrachte Mittel zu entziehen,
nach Anhörung unseres. Gesammt-Staatsministeriums, W‘e Der Verkauf von BilletS für Eisenbahnen, Flußdampfschiffe, Canalböte und dergleichen, zur Weiler- beförderung von überseeischen Landungsplätzen aus nach Bestimmungsorten im Innern des betreffenden Landes, wird bei Vermeidung einer Strafe von 10 bis 50 Thalern verboten.
Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot sowohl, als bei Uebertrelüngen unserer obenerwähnten Verordnung vom 22. Februar v. I. erhalten die Anzeigenden von den in Folge ihrer deshalbigen Angaben erkannten und eingehenden Strafen ein Drütheil. _
Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Caffel am 26sten Oktober 1854.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
Vt. Hassenpflug. Vt. Volmar. Vt. v. Haynau.
Vt. v. Baumbach.
Nusfchrei-en des Ministeriums des Innern vom 4ten November 1854, die Ertheilung der -Sladircchle an die Gemeinde Nauheim betreffend.
Durch Allerhöchstes Privilegium Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten vom 5. v. M. ist die Gemeinde Nauheim in der Provinz Hanau zur Stadt
erhoben worden, vorbehaltlich demnächstiger weiteren Bestimmung über die Theilnahme an den Landtags- und Bezirksraths-Wahlen.
Es wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Caffel, am 4kn November 1854. -
Kurfürst!. Ministerium des Innern. Hassenpflug.
Vt. Beckmann.
Seine Königliche H.oheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den RechtSpracticanten Carl Glück von Burghaun zum Aktuar bei dem Justizamtc in Brotierode und
den Calculator bei dem vorhinnigen Obergerichte zu Caffel, Johannes Müh l Hause, zum Verwalter bei dem Zuchthaus- in der städtischen Kaserne und zum Rechnungsführer der sämmtlichen Strafanstalten in Caffel — ersteren provisorisch — zu bestellen, den Steuer.Jnfpcctor Schmidt mann zu Caffel in gleicher Eigenschaft zur Sreucr-Jnspection zu Homberg und
den Rentmeister Waldau zu Frankenberg in den Ruhestand zu versehen,
dem Kammerherrn Freiherrn Emil von Dörnberg die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem König von Preußen ihm verliehenen St. Johanni- ter-OrdenS zu ertheilen,
dem Pfarrgchnlfcn Reuß zu Meerholz die erledigte Pfarrei Kempsenbrunn in der Klasse Bergen zu übertragen, und
den NcgierungScanzlistcn Bezzenberger zu Fulda auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versehen, auch
den characterisirten Hauptmann von Sodenstern, Provinz-Commandanten der LandgenSdarmerie zu Marburg, zum wirklichen Hauptmann zu ernennen.
Eagesvegevenheiten.
Wien, 6. November. An der' Ergänzung der Wehrkraft wild fortwährend aearle.lrt. Neuerdings ist der Ankauf von 4000 Artllericpferden angeordnet worden, die bloß in. Nieder-Oesterreich beigeschafft werden; auch spricht man von einer Vermehrung der Raketen- Batterieen und einer Verstärkung der Jäger-Bataillons.
— Am 3. November sind ^n Wien an der Cholera 112 Personen erkrankt, 99 genesen, 40 gestorben. Zur Vertheilung der armen Bevölkerung Wiens mit Suppe sind 21,758 Gulden eingcgangcn. ES werden täglich bereits über 5000 Portionen an Nothleivcnre ausgetheill.